Einspruch Rentenbescheid – Überprüfen und richtig vorgehen

Rente, RentenversicherungHast Du einen Bescheid von der Rentenversicherung erhalten, mit dem Du nicht einverstanden bist, kannst Du Widerspruch einlegen. Um was für einen Bescheid es sich konkret handelt, spielt dabei keine Rolle. Ein Widerspruch gegen die Ablehnung Deines Antrags auf die Alters-, eine Erwerbsminderungs- oder eine Hinterbliebenenrente ist genauso möglich wie gegen einen Bescheid über die Höhe Deiner Rente. Die grundlegende Vorgehensweise bei einem Widerspruch bleibt gleich.

►Musterbrief: Einspruch Rente Allgemein

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Name
Anschrift

Deutsche Rentenversicherung
zuständige Niederlassung
Anschrift

Ort, das Datum

Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom ___________________
Versicherungsnummer: ___________________________
Aktenzeichen: __________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom ___________ wegen ______ (Gegenstand des Bescheids, z.B. Rentenhöhe, Rentenantrag usw.) _________ lege ich hiermit form- und fristgerecht Widerspruch ein.

Die schriftliche Begründung meines Widerspruchs folgt gesondert.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

►Musterbrief: Einspruch Rentenbescheid

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Name
Anschrift

Deutsche Rentenversicherung
zuständige Niederlassung
Anschrift

Ort, das Datum

Widerspruch gegen den Rentenbescheid vom ___________________
Versicherungsnummer: ___________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

am ___________ habe ich oben genannten Rentenbescheid erhalten. Darin sind mir jedoch folgende Unstimmigkeiten aufgefallen:

_________ (Liste hier alle Fehler auf, die Du entdeckt hast; z.B. Im Zeitraum ______ bis _______ war ich als _____________ bei der Firma ___________ tätig/habe ich eine Ausbildung zum/r ___________ absolviert. Diese Zeiten fehlen im Versicherungsverlauf. Nachweise, die meine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit/Ausbildung belegen, füge ich diesem Schreiben bei.) __________________

Ich lege daher Widerspruch gegen den Rentenbescheid ein und bitte um eine entsprechende Berichtigung.

Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift

Grundlegendes zum Widerspruch bei der Rentenversicherung

Wenn die Rentenversicherung eine Entscheidung trifft und hierzu einen Bescheid erlässt, handelt es sich dabei um einen Verwaltungsakt. Deshalb hast Du das Recht, Widerspruch einzulegen, wenn Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist.

Gleichzeitig musst Du Widerspruch einlegen, um gegen den Bescheid vorzugehen. Weitere Rechtsmittel, insbesondere eine Klage, kannst Du erst nutzen, wenn Du mit Deinem Widerspruch keinen Erfolg hattest. Die Absicht des Widerspruchsverfahrens besteht nämlich gerade darin, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Aus diesem Grund wird das Widerspruchsverfahren auch (außergerichtliches) Vorverfahren genannt.

Am Ende des Bescheids von der Rentenversicherung findest Du die Rechtsbehelfsbelehrung. Darin wirst Du darauf hingewiesen, dass Du Widerspruch einlegen kannst. Dort steht auch, an wen Du Deinen Widerspruch richten musst und wie viel Zeit Du dafür hast. Generell beträgt die Widerspruchsfrist vier Wochen. Das bedeutet, Dein Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids bei der Rentenversicherung eingegangen sein.

Besondere Formvorgaben musst Du bei Deinem Widerspruch nicht berücksichtigen. Das bedeutet, für Deinen Widerspruch reicht ein einfaches Schreiben aus. Darin solltest Du Deinen Namen samt Anschrift, Deine Versicherungsnummer und den Bescheid, um den es geht, benennen. Dadurch stellst Du sicher, dass Dein Widerspruch zugeordnet werden kann. Neben der Erklärung Deines Widerspruchs ist es sehr ratsam, den Widerspruch zu begründen. Verpflichtet dazu bist Du zwar nicht, aber ohne Begründung wird Dein Widerspruch vermutlich keinen Erfolg haben. Dein Widerspruch bewirkt nämlich, dass die Rentenversicherung ihre Entscheidung noch einmal genau überprüfen muss. Wenn Du ihr aber keine neuen Informationen nennst, kann sie nur die vorhandenen Daten berücksichtigen. Folglich wird sie keinen Grund sehen, ihre Entscheidung zu ändern. Andererseits kann es durchaus sein, dass Du selbst Unterlagen zusammentragen musst. Oder dass Du Dich mit einem Anwalt, einem Sozialverband, einem Rentenberater, Deinem Arzt oder einer anderen Person besprechen möchtest. Um zu vermeiden, dass die Widerspruchsfrist abläuft, kannst Du in Deinem Widerspruchsschreiben angeben, dass Du die Begründung nachreichen wirst. So hast Du dann genug Zeit, um Deine Widerspruchsbegründung zu formulieren, und hast trotzdem wirksam sowie form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt.

Entscheidet die Rentenversicherung, dass Dein Widerspruch begründet ist, erlässt sie einen Abhilfebescheid. Darin wird Deinem Widerspruch stattgegeben und die von Dir beantragte Änderung vorgenommen. Wird Dein Widerspruch zurückgewiesen, ergeht ein Widerspruchsbescheid. Mit diesem Bescheid ist das Widerspruchsverfahren abgeschlossen. Du hast daraufhin die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen, wenn Du die Entscheidung der Rentenversicherung nicht akzeptierst.

 

Worauf Du bei der Prüfung des Rentenbescheids achten solltest

Durch den Rentenbescheid wirst Du über die Zahlung der monatlichen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung informiert. Dabei besagt der Rentenbescheid hauptsächlich,

  • ob überhaupt ein Rentenanspruch besteht,
  • ab welchem Zeitpunkt die Rentenzahlung erfolgt und
  • wie hoch die monatliche Rente ausfällt.

Die Berechnungen, aus denen sich die Höhe Deiner Rente letztlich ergibt, wirst Du als Laie wahrscheinlich nicht selbst prüfen können. Dennoch solltest Du Deinen Rentenbescheid genau unter die Lupe nehmen und dabei vor allem auf die Angaben im Versicherungsverlauf achten. Überprüfe zunächst, ob alle Versicherungszeiten vollständig und richtig erfasst sind. Neben fehlenden oder falsch angegebenen Versicherungszeiten solltest Du außerdem auf folgende Fehlerquellen achten:

  • Ausbildungszeiten: Es kommt immer wieder vor, dass die Zeiten, in denen Du Deine berufliche Ausbildung absolviert hast, nicht richtig erfasst sind. Dies betrifft vor allem Ausbildungszeiten, die schon länger zurückliegen.
  • Kindererziehungszeiten: Auch bei den Kindererziehungszeiten schleichen sich mitunter Fehler ein. So werden für Kinder, die vor 1991 geboren sind, 12 Monate berücksichtigt. Für Kinder, die nach 1991 zur Welt kamen, sind jedoch 36 Monate anzurechnen.
  • Zahlendreher: Manchmal schleichen sich auch ganz simple Schreibfehler und Zahlendreher ein. Achte also darauf, ob die Daten, Zeitangaben und Zahlenwerte stimmen.
  • Arbeitszeiten in der ehem. DDR: Hast Du in der ehem. DDR gelebt und gearbeitet, solltest Du die Zeiten vor 1991/1992 genau kontrollieren. Vergleiche dabei die Arbeitsentgelte, die im Versicherungsverlauf aufgeführt sind, mit den Angaben in Deinem DDR-SV-Ausweis. Außerdem solltest Du prüfen, ob die freiwillige Zusatzrente, Sonderversorgungszeiten und andere Besonderheiten richtig und vollständig erfasst sind.

Die Frist für Deinen Einspruch

Hat die Deutsche Rentenversicherung einen Bescheid erlassen, den Du für falsch hältst oder den Du so nicht akzeptieren möchtest, kannst Du Widerspruch einlegen. Dafür hast Du einen Monat lang Zeit, wenn Du in Deutschland lebst. Wohnst Du im Ausland, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf drei Monate. Wichtig ist, dass Du die Frist auch wirklich einhältst. Reichst Du Deinen Widerspruch zu spät ein, wird ihn der Rentenversicherungsträger nämlich in aller Regel allein schon deshalb ablehnen, weil er nicht fristgerecht erfolgte. Entscheidend für die Wahrung der Frist ist übrigens das Datum, an dem Dein Widerspruch eingegangen ist. Es ist also nicht ausschlaggebend, auf welches Datum Dein Schreiben datiert ist oder wann Du den Brief abgeschickt hast. Maßgeblich ist stattdessen der Tag, an dem Dein Widerspruchsschreiben bei der Rentenversicherung ankommt.

 

Die Form Deines Einspruchs

Dein Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Es gibt aber kein spezielles Formular, das Du ausfüllen musst. Stattdessen reicht es aus, wenn Du ein einfaches Schreiben aufsetzt. Alternativ kannst Du Deinen Widerspruch zur Niederschrift erklären. Zur Niederschrift heißt, dass Du die Rentenversicherung aufsuchst und Deinen Widerspruch dort von einem Mitarbeiter aufschreiben lässt. An wen Du Deinen Widerspruch richten musst, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Diese findest Du am Ende des Bescheids. In den meisten Fällen legst Du Deinen Widerspruch bei der Stelle des Rentenversicherungsträgers ein, die den Bescheid erlassen hat. Sicherheitshalber solltest Du aber immer einen Blick auf die Rechtsbehelfsbelehrung werfen, damit Du Deinen Widerspruch nicht versehentlich an eine falsche Stelle schickst.

 

Der Inhalt Deines Einspruchs

Wie erwähnt, reicht als Widerspruch ein kurzes, einfaches Schreiben aus. Darin solltest Du auf jeden Fall Deinen Namen und Deine Anschrift, Deine Versicherungsnummer und das Aktenzeichen angeben. Außerdem solltest Du den Bescheid samt Datum nennen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Rentenversicherung Deinen Widerspruch zuordnen kann.

Damit Dein Widerspruch wirksam ist, genügt es, wenn Du dem Rentenversicherungsträger mitteilst, dass Du dem genannten Bescheid widersprichst. Du bist nicht dazu verpflichtet, Deinen Widerspruch zu begründen. Auch ohne die Angabe von Gründen muss die Rentenversicherung ihre Entscheidung noch einmal sorgfältig prüfen. Trotzdem solltest Du Deinen Widerspruch begründen. Wenn Du der Rentenversicherung nicht mitteilst, warum Du mit ihrer Entscheidung nicht einverstanden bist, wird sie vermutlich nichts daran ändern. Andererseits solltest Du Dir genug Zeit nehmen, um Deine Begründung zu formulieren. Deshalb kannst Du die Rentenversicherung in Deinem Widerspruchsschreiben darauf hinweisen, dass Du die Begründung nachreichen wirst.

Tipp: Du kannst beantragen, dass Dir der Rentenversicherungsträger Akteneinsicht gewährt. Du hast ein Recht darauf, die Unterlagen einzusehen, die zu der Entscheidung geführt haben. Du kannst den Rentenversicherungsträger also auffordern, Dir Kopien von den relevanten Akten zuzuschicken. Anhand dieser Unterlagen kannst Du die Entscheidung nachvollziehen und gleichzeitig Argumente für Deinen Widerspruch daraus ableiten.

 

Die Folgen Deines Einspruchs

Nachdem Dein Widerspruch eingegangen ist, muss der Rentenversicherungsträger den Vorgang noch einmal genau prüfen. Manchmal fordert er dazu weitere Unterlagen beispielsweise von Ärzten oder anderen Behörden an. Geht es um eine Erwerbsminderungsrente, wirst Du eventuell zu einer Untersuchung und Begutachtung eingeladen. Ist die Prüfung abgeschlossen, trifft die Rentenversicherung eine neue Entscheidung. Kommt der Rentenversicherungsträger zu dem Ergebnis, dass Deine Kritik berechtigt ist, ergeht ein sogenannter Abhilfebescheid. Damit bekommst Du Recht und die Entscheidung fällt so aus, wie Du es beantragt hattest. Stimmt Dir die Rentenversicherung nur teilweise zu, erlässt sie einen Teilabhilfebescheid. Dadurch werden die Aspekte, die Du zu Recht bemängelt hast, zu Deinen Gunsten berichtigt.

Kommt die Rentenversicherung zu dem Ergebnis, dass an dem Bescheid nichts zu beanstanden ist, wird Dein Widerspruch an die Zentrale Widerspruchsstelle weitergeleitet. Hier entscheidet ein Ausschuss über Deinen Widerspruch. Dabei setzt sich der Widerspruchsausschuss aus je einem Vertreter der Rentenversicherung, der Arbeitgeber und der Versicherungsnehmer zusammen. Bestätigt die Widerspruchsstelle, dass Dein Widerspruch zurückzuweisen ist, ergeht ein Widerspruchsbescheid. Darin ist begründet, warum Dein Widerspruch nicht erfolgreich war. Überzeugt Dich die Begründung nicht, hast Du die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen. Deine Klage musst Du innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Widerspruchsbescheids erheben. Welches Sozialgericht zuständig ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid.

Übrigens: Das Widerspruchsverfahren bei der Rentenversicherung ist für Dich kostenlos. Deshalb solltest Du auf jeden Fall versuchen, den Rententräger davon zu überzeugen, den Bescheid zu Deinen Gunsten zu ändern. Vor dem Sozialgericht fallen für Dich ebenfalls keine Gerichtskosten an. Außerdem musst Du Dich auch nicht unbedingt von einem Anwalt vertreten lassen. Allerdings solltest Du bedenken, dass Verfahren vor dem Sozialgericht sehr lange dauern können.