Sorgerecht abtreten: Das musst Du wissen

Infos zu Sorgerecht abtreten
Das Sorgerecht solltest Du auf keinen Fall leichtfertig abtreten.

In den meisten Fällen üben die Mutter und der Vater das Sorgerecht für ihr Kind gemeinsam aus. Doch wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, kommt es vor, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben möchte. Andersherum ist genauso möglich, dass ein Elternteil sein Sorgerecht abtreten will. Doch ist das überhaupt möglich? Kann der Vater oder die Mutter das Sorgerecht einfach so abgeben? Wie läuft das Verfahren ab? Und welche Folgen hat das Ganze? Wir klären auf.

Wenn eine Beziehung scheitert und die Partner künftig getrennt leben, stehen viele Fragen im Raum. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Dinge, die Wohnung oder wie der Hausrat aufgeteilt wird. Wenn Kinder im Spiel sind, müssen vor allem für sie Regelungen vereinbart werden.

Manchmal möchte ein Elternteil dann das Sorgerecht abtreten. In diesem Ratgeber erfährst Du, ob, wann und wie dieser Schritt möglich ist und welche Folgen die Abgabe des Sorgerechts hat.

Was bedeutet Sorgerecht überhaupt?

Was im allgemeinen Sprachgebrauch als Sorgerecht bezeichnet wird, heißt offiziell Elterliche Sorge. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und umfasst drei Bestandteile:

  • Gesetzliche Vertretung: Im Rahmen der elterlichen Sorge werden die Eltern zum Vertreter ihres Kindes. Die gesetzliche Vertretung schließt alles Rechtliche im Zusammenhang mit dem Kind ein. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Eltern Entscheidungen für ihr Kind treffen können. Geregelt ist die gesetzliche Vertretung in § 1629 BGB.
  • Personensorge: Gemäß § 1631 BGB beinhaltet die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu beaufsichtigen, zu pflegen, zu erziehen und darüber zu bestimmen, wo es sich aufhält. Dabei soll die Personensorge sicherstellen, dass das Kind wohl behütet und ohne körperliche oder seelische Gewalt groß wird.
  • Vermögenssorge: Die Vermögenssorge bezieht sich auf alle finanziellen Interessen, die das Kind betreffen. Sie erlaubt den Eltern zum Beispiel, das Vermögen des Kindes zu verwalten. Die Regelungen zur Vermögenssorge finden sich in den §§ 1638 ff. BGB.

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes miteinander verheiratet, haben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Das gilt auch dann, wenn der Partner der Mutter nicht der leibliche Vater des Kindes ist.

Wird das Kind in eine Partnerschaft ohne Trauschein hineingeboren, ist zunächst die Mutter die alleinige Sorgeberechtigte. Der Kindesvater kann aber die Vaterschaft anerkennen und eine Sorgerechtserklärung abgeben. Dadurch können dann beide Elternteile das Sorgerecht gemeinsam ausüben.

Das Sorgerecht abtreten: Welche Gründe kann es dafür geben?

Der häufigste Grund für die Abgabe des Sorgerechts ist die Trennung der Eltern. Zieht ein Ex-Partner danach zum Beispiel weg, wird es mitunter recht schwierig, sich miteinander abzustimmen. Damit sich der Elternteil, bei dem das Kind lebt, nicht bei jeder Erziehungsfrage mit dem Ex-Partner absprechen und für jede größere Entscheidung seine Zustimmung einholen muss, gibt der andere Elternteil dann oft sein Sorgerecht ab.

Allerdings ist es gar nicht immer unbedingt notwendig und tatsächlich sinnvoll, das Sorgerecht komplett abzutreten. In vielen Fällen reicht nämlich eine Vollmacht aus, um eine ähnliche Wirkung zu erzielen. Zumal es weitreichende Folgen hat, wenn Du die elterliche Sorge abgibst. Dazu später mehr.

Natürlich kann auch sein, dass sich die Lebensumstände so sehr verändern, dass Du nicht mehr für Dein Kind sorgen kannst oder möchtest. Dann kann es zum Wohl des Kindes das Beste sein, wenn Du auf ein gemeinsames Sorgerecht mit dem Ex-Partner verzichtest.

Das Abtreten des Sorgerechts kann außerdem im Raum stehen, wenn die Eltern kein Paar waren oder sind. Oder wenn ein Elternteil generell kein Interesse an dem Kind hat und folglich auch kein Sorgerecht ausüben möchte.

Manchmal denkt ein Elternteil über die Abgabe des Sorgerechts nach, weil er mit dem Kind überfordert ist oder zum Beispiel schwer erkrankt. Und es kann auch vorkommen, dass ein Elternteil das Sorgerecht gar nicht freiwillig abtreten will, sondern dass es ihm entzogen werden soll. In solchen Fällen ist das Jugendamt der zuständige Ansprechpartner.

Wie kann ein Elternteil das Sorgerecht abtreten?

Wenn beide Elternteile bislang das gemeinsam Sorgeberechtigte sind, kann ein Elternteil sein Sorgerecht abtreten. Du kannst aber nicht einfach so erklären, dass Du auf Dein Sorgerecht verzichtest. Und es gibt auch nicht so etwas wie einen „Sorgerecht abtreten Vordruck“. Ein vorgefertigtes Formular, um die Angelegenheit zu erledigen, existiert nicht.

Stattdessen sieht das Familienrecht vor, dass der andere Elternteil bei Gericht die Übernahme des alleinigen Sorgerechts beantragen muss.

Damit Du Dein Sorgerecht abtreten kannst, muss der andere Elternteil also vor dem Familiengericht einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht stellen.

Stimmst Du diesem Antrag zu, ist der Rest Formsache und schnell erledigt. Ohne Gericht geht es aber selbst dann nicht, wenn Du Dir mit Deinem (Ex-)Partner einig bist. Denn nur das Familiengericht kann das Sorgerecht zusprechen.

Natürlich kann auch sein, dass der andere Elternteil das Sorgerecht nicht abtreten will, Du aber die elterliche Sorge alleine übernehmen willst. Auch in diesem Fall musst Du einen Antrag beim Familiengericht stellen. Darin musst Du dann sehr genau begründen, warum das gemeinsame Sorgerecht das Kindeswohl gefährdet. Am besten lässt Du Dich in so einem Fall vom Jugendamt unterstützen und einem Anwalt beraten.

In der anschließenden Gerichtsverhandlung können beide Elternteile ihre Sicht der Dinge schildern. Das Gericht entscheidet daraufhin, was das Beste für das Kind ist. Allerdings ist der Entzug des Sorgerechts nur die letzte Lösung. Zuvor wird das Gericht immer prüfen, ob nicht auch ein milderes Mittel in Frage kommt.

Dass beide Elternteile ihr Sorgerecht freiwillig abtreten wollen, ist eher die Ausnahme. Denkbar ist das aber zum Beispiel dann, wenn sie mit dem Kind überhaupt nicht zurechtkommen oder aufgrund der Lebensumstände nicht dafür sorgen können. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die elterliche Sorge auf das Jugendamt oder auf Pflegeeltern übertragen wird.

Welche Folgen hat das Abtreten des Sorgerechts?

Wenn Du auf das gemeinsame Sorgerecht verzichtest und die elterliche Sorge an den anderen Elternteil abgibst, hat diese Entscheidung weitreichende Folgen. Deshalb solltest Du sehr genau abwägen, ob Du diesen Schritt wirklich gehen willst. Denn ein Zurück gibt es praktisch nicht mehr.

Zunächst ist es so, dass Du sämtliche Mitspracherechte bei der Erziehung verlierst. Selbst bei sehr wichtigen Fragen bleibst Du außen vor. Steht zum Beispiel ein schwieriger medizinischer Eingriff an, soll das Kind in der Schule angemeldet werden oder möchte Dein Ex-Partner mit dem Kind ins Ausland ziehen, kannst Du keinen Einfluss nehmen. Die Personen- und die Vermögenssorge fallen ebenfalls komplett weg.

Besonders problematisch kann es werden, wenn der allein sorgeberechtigte Elternteil schwer erkrankt oder stirbt. Hast Du Dein Sorgerecht abgegeben, stellt sich die Frage, was aus dem Kind wird und wo es künftig leben soll. Selbst wenn Du Dein Kind dann zu Dir nehmen möchtest, wirst Du nicht automatisch wieder zum Sorgeberechtigten. Vielmehr prüft das Familiengericht sehr genau, ob alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Aber: Dass Du das Sorgerecht abtrittst, bedeutet nicht, dass Du nicht mehr für Dein Kind da sein kannst. Das Umgangsrecht bleibt nämlich erhalten. Der andere Elternteil kann den Kontakt zu Deinem Kind nicht ohne Weiteres unterbinden. Um Dir auch das Umgangsrecht zu entziehen, bräuchte es eine weitere, entsprechende Entscheidung des Familiengerichts.

Andersherum entbindet die Abgabe des Sorgerechts nicht von der Unterhaltspflicht.

Der Plan, das Sorgerecht abzutreten, damit Du keinen Unterhalt zahlen musst, geht nicht auf. Denn allein die Tatsache, dass Du Vater oder Mutter bist, löst die Unterhaltspflicht aus. Ob Du sorgeberechtigt bist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Welche Kosten entstehen bei der Abgabe des Sorgerechts?

Wie schon erklärt, ist das Familiengericht an Entscheidungen über die elterliche Sorge immer beteiligt. Deshalb fallen auch Gerichtskosten an.

Die Kosten für ein Verfahren im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge ergeben sich aus § 45 FamGKG (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen). Demnach beläuft sich der Verfahrenswert auf 3.000 Euro. Bist Du Dir mit dem anderen Elternteil einig, so dass der Antrag auf die Übertragung des alleinigen Sorgerechts letztlich reine Formsache ist, betragen die Gerichtskosten 44,50 Euro.

Deutlich teurer wird es, wenn Du Dir einen Anwalt nimmst. Anders als zum Beispiel bei einer Scheidung besteht bei Kindschaftssachen zwar kein Anwaltszwang. Du musst Dich vor dem Familiengericht also nicht von einem Anwalt vertreten lassen.

Möchtest Du aber gegen den Willen des anderen Elternteils das alleinige Sorgerecht haben, solltest Du nicht auf eine anwaltliche Beratung verzichten. Was die Kosten angeht, solltest Du dann mit ungefähr 600 Euro rechnen. Endet das Verfahren mit einem Vergleich, kommen noch einmal um die 200 Euro dazu. Kannst Du diese Koten alleine nicht aufbringen, hast Du aber die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.