Ablehnungsbescheid Uni – Generator

Universität, Schule, StudienplatzDu hast Dich für einen Studiengang an einer Uni entschieden, pünktlich alle erforderlichen Unterlagen eingereicht – doch statt der ersehnten Zusage liegt irgendwann der Ablehnungsbescheid im Briefkasten. Musst Du nun auf Dein Wunschstudium verzichten? Oder abwarten, Dich neu bewerben und hoffen, dass es zu einem späteren Zeitpunkt klappt? Nein! Als Sofortmaßnahme kannst Du gegen den Ablehnungsbescheid der Uni Widerspruch einlegen. Was Du dazu wissen musst, erfährst Du hier.

►Ablehnungsbescheid Uni – Mustervorlage für Deinen Einspruch

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Name
Anschrift

Uni
Anschrift

Ort, das Datum

Widerspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom ____________________
Registriernummer/Bewerbernummer: __________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bescheid vom _________________, mir zugestellt am _________________, haben Sie meine Bewerbung um einen Studienplatz im Studiengang _______________________ abgelehnt. Gegen Ihren Ablehnungsbescheid lege ich hiermit form- und fristgerecht Widerspruch ein.

Zur Begründung:

_______________ (Erkläre, warum der oder die Ablehnungsgründe, die auf dem Ablehnungsbescheid genannt sind, aus Deiner Sicht nicht zutreffen; z.B.: Die Kapazitäten für den Studiengang ______________________ sind nicht vollständig ausgeschöpft. Daher beantrage ich die Berücksichtigung meiner Studienplatzbewerbung und die Zuweisung eines Studienplatzes. Weiterhin beantrage ich die Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten und des Vergabeverfahrens.) _________________________________________________

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

 

Generator: Gegen den Ablehnungsbescheid der Uni

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Anrede
Einleitung
Hauptteil
Gruß
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Warum kann Deine Studienplatzbewerbung abgelehnt werden?

Die Gründe für eine Absage von der Uni lassen sich in zwei große Gruppen einteilen:

1.) Ablehnung aus formalen Gründen. Jede Uni hat bestimmte Vorgaben, die bei einem Zulassungsantrag eingehalten werden müssen. So werden neben dem ausgefüllten Antragsformular beispielsweise Zeugnisse und andere Unterlagen in einer gewissen Form verlangt. Fehlen bei Deinem Antrag Unterlagen oder reichst Du sie nicht in der geforderten Form ein, wird Dein Zulassungsantrag abgelehnt.

2.) Ablehnung aus Kapazitätsgründen. Für jeden Studiengang an einer Uni gibt es eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen. Gibt es mehr Bewerber als Studienplätze, muss die Uni eine Auswahl treffen. Einige Studiengänge setzen außerdem einen bestimmten Notendurchschnitt oder andere Anforderungen (z.B. ein vorausgegangenes Praktikum) voraus. Erfüllst Du die Bedingungen nicht, erhältst Du keinen Studienplatz. Gleiches gilt, wenn die Uni im Auswahlverfahren die freien Studienplätze an andere Bewerber vergibt.

 

Wann erhältst Du den Ablehnungsbescheid?

Wird Deine Studienplatzbewerbung abgelehnt, weil sie den formalen Anforderungen nicht genügt, erhältst Du den Bescheid direkt nach der Prüfung Deiner Unterlagen. Solche Ablehnungsbescheide werden somit in der gesamten Zeit, während der das Bewerbungs- und Auswahlverfahren läuft, verschickt.

Über eine Ablehnung aus Kapazitätsgründen wirst Du meist erst dann informiert, wenn das Zulassungshauptverfahren abgeschlossen ist. Oft gibt es jedoch ein sogenanntes Nachrückverfahren: Wurde ein Bewerber zugelassen und entscheidet sich dieser Bewerber dann gegen den Studienplatz, rückst Du nach. In diesem Fall schickt Dir die Uni vor Semesterbeginn einen Zulassungsbescheid zu. Der ursprüngliche Ablehnungsbescheid ist damit automatisch aufgehoben. Erhältst Du auch im Nachrückverfahren keinen Studienplatz, bleibt der Bescheid aus dem Hauptverfahren bestehen. Ein zweiter Ablehnungsbescheid wird in aller Regel nicht verschickt.

 

Was kannst Du gegen den Ablehnungsbescheid unternehmen?

Auf dem Ablehnungsbescheid ist begründet, warum Du keinen Studienplatz erhalten hast. Bist Du mit den genannten Ablehnungsgründen nicht einverstanden, kannst Du Widerspruch einlegen. Welche Frist Du dabei einhalten und in welcher Form Du Widerspruch einlegen musst, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid. In aller Regel gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Dein Widerspruch muss also spätestens vier Wochen nach dem Erlass des Bescheids bei der Uni eingegangen sein. Außerdem muss Dein Widerspruch schriftlich erfolgen.

Übrigens: Von Gesetzes wegen bist Du nicht dazu verpflichtet, Deinen Widerspruch zu begründen. Trotzdem solltest Du nicht auf eine Begründung verzichten. Durch Deinen Widerspruch leitest Du das Widerspruchsverfahren ein. Die Uni prüft dabei ihre Entscheidung noch einmal. Hast Du keine schlüssigen und plausiblen Argumente dafür, warum die Ablehnung Deiner Meinung nach ungerechtfertigt ist, wird die Uni nach Aktenlage entscheiden. Die Chancen, dass Dein Widerspruch Erfolg hat, stehen dann eher schlecht. Daher solltest Du gute Gründe nennen und belegen können, warum Dir die Uni einen Studienplatz zuweisen sollte.

 

Wie geht es nach Deinem Einspruch weiter?

Nachdem Dein Widerspruch eingegangen ist, wird er geprüft. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, wie die Uni entscheiden kann:

a.) Deinem Widerspruch wird abgeholfen. Hält die Uni Deinen Widerspruch für begründet und berechtigt, gibt sie ihm statt. Der Ablehnungsbescheid wird daraufhin aufgehoben und Du erhältst stattdessen die Zulassung zu Deinem beantragten Studiengang.

b.) Dein Widerspruch wird zurückgewiesen. In diesem Fall erhältst Du einen Widerspruchsbescheid. Darin steht, warum Deinem Widerspruch nicht abgeholfen werden konnte.

c.) Du erhältst einen geänderten Ablehnungsbescheid. Die Uni kann Deinen Widerspruch als begründet annehmen. Gleichzeitig kann sie Dir aber andere oder zusätzliche Gründe nennen, die Deiner Zulassung entgegenstehen. Du erhältst dann einen geänderten Bescheid, der die Ablehnungsgründe aufführt.

Hast Du einen Widerspruchsbescheid erhalten, kannst Du ein gerichtliches Verfahren einleiten. Um Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben, hast Du normalerweise einen Monat lang Zeit, gerechnet ab dem Erlass des Widerspruchsbescheids. Genaue Angaben dazu findest Du in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Widerspruchsbescheid.

Aber: Du solltest bedenken, dass ein Gerichtsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Selbst wenn das Gericht später zu Deinen Gunsten entscheidet, wirst Du Dein Studium vermutlich nicht zum ursprünglich gewünschten Semester aufnehmen können. Und auch das vorausgehende Widerspruchsverfahren dauert. Viele angehende Studenten legen Widerspruch ein, wenn sie eine Absage erhalten. Deshalb kann es sein, dass Du erst sehr kurzfristig vor Semesterbeginn erfährst, ob Du einen Studienplatz bekommst oder ob nicht. Ratsam ist daher, sich an mehreren Unis zu bewerben. Erhältst Du zwischenzeitlich die Zusage von einer anderen Uni, kannst Du einen eingelegten Widerspruch jederzeit zurückziehen.