Antrag Abgelehnt – Wie Du richtig vorgehst

AntragHast Du einen Antrag gestellt und wurde Dein Antrag abgelehnt, kannst Du gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch ist aber auch dann möglich, wenn Dein Antrag zwar bewilligt wurde, aber nicht so, wie Du Dir das vorgestellt hast. Nur: Wann, wo und wie wird eigentlich Widerspruch eingelegt? Antworten darauf sowie eine Mustervorlage für Deinen Widerspruch findest Du hier!

►Antrag abgelehnt – Der Einspruch

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Name
Anschrift

Zuständige Stelle
Anschrift

Ort, das Datum

Ihr Bescheid vom ___________ zu Geschäfts-/Aktenzeichen _________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit oben genanntem Bescheid lehnen Sie meinen Antrag vom ___________ auf ________________ ab./ bewilligen Sie mir aufgrund meines Antrags vom ___________ ______(Leistungen)___________. Da ich mit dieser Entscheidung nicht einverstanden bin, lege ich hiermit Widerspruch gegen den Bescheid ein.

Zur Begründung:
_______ (Schildere hier sachlich und möglichst ausführlich, warum Du die Entscheidung für falsch hältst. Dabei kannst Du auf die Gründe eingehen, die in dem Bescheid genannt sind und zu der Entscheidung geführt haben. Du kannst aber auch neue Sachverhalte nennen, die Du in Deinem Antrag nicht angegeben hast.) ______

[Oder: Meinen Widerspruch erkläre ich zunächst fristwahrend. Eine detaillierte Begründung lasse ich Ihnen alsbald in einem zweiten Schreiben zukommen.]

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Wie kannst Du Einspruch einlegen?

Möchtest Du bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen oder einen Sachverhalt feststellen lassen, musst Du meist einen entsprechenden Antrag stellen. Nun kann es allerdings sein, dass Dein Antrag abgelehnt wird. Oder dass Dein Antrag zwar grundsätzlich bewilligt wird, aber beispielsweise mit Einschränkungen.
Die Entscheidung, die die zuständige Stelle zu Deinem Antrag getroffen hat, musst Du nicht stillschweigend akzeptieren. Im Normalfall kannst Du nämlich Widerspruch einlegen. Wie lange Du für Deinen Widerspruch Zeit hast und in welcher Form er erfolgen muss, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Dort steht außerdem, an wen Du Deinen Widerspruch richten musst. Üblicherweise gibt es zwei zulässige Formen für Deinen Widerspruch:

1.) Du kannst Deinen Widerspruch zur Niederschrift erklären. Bei dieser Variante gehst Du persönlich zur zuständigen Stelle und lässt Deinen Widerspruch dort von einem Mitarbeiter aufschreiben. Entscheidest Du Dich für diese Form, solltest Du Dir unbedingt eine Kopie der Niederschrift geben lassen.

2.) Du kannst schriftlich Widerspruch einlegen. Hierfür musst Du kein besonderes Formular verwenden, sondern setzt einen ganz normalen Brief auf. In diesem Schreiben solltest Du zum einen alle Daten angeben, die für eine eindeutige und schnelle Zuordnung Deines Widerspruchs notwendig sind. Hierzu gehören hauptsächlich Dein Name und Deine Anschrift sowie das Aktenzeichen und das Datum des Bescheids. Daneben kannst Du kurz schildern, um was es in dem Bescheid geht. Zum anderen musst Du in dem Schreiben Deinen Widerspruch erklären. Das Wort Widerspruch musst Du aber nicht unbedingt verwenden. Es reicht, wenn unmissverständlich klar wird, dass Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist. Sinnvoll ist außerdem, Deinen Widerspruch zu begründen. Vergiss zum Schluss Deine Unterschrift nicht.

 

Welche Frist musst Du beachten?

Mit Deinem Widerspruch kannst Du Dir nicht unbegrenzt Zeit lassen. Nach einer gewissen Frist wird die Entscheidung nämlich bestandskräftig. Damit hast Du grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, wirksam Widerspruch einzulegen. Welche Widerspruchsfrist Du einhalten musst, ist in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben. Für die meisten Bescheide gilt aber eine einmonatige Frist. Das heißt für Dich, dass Dein Widerspruch der zuständigen Stelle spätestens einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung vorliegen muss. Entscheidend ist dabei immer das Datum, an dem Dein Schreiben eingegangen ist. Es ist also letztlich egal, auf welches Datum Dein Widerspruch datiert ist oder wann Du ihn abgeschickt hast. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Behörde, das innerhalb der Frist liegen muss.

Tipp: Damit Du im Ernstfall beweisen kannst, dass Du Widerspruch eingelegt hast, solltest Du Dir eine Kopie Deines Widerspruchs aufheben. Außerdem solltest Du eine Versandart wählen, die belegbar ist, also beispielsweise ein Einschreiben mit Rückschein. Du kannst Dein Schreiben auch persönlich abgeben. In diesem Fall solltest Du Dir den Eingang quittieren lassen.

 

Was ist bei der Einspruchsbegründung wichtig?

Prinzipiell reicht es aus, wenn Du erklärst, dass Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist. Eine Begründung ist keine Voraussetzung für einen wirksamen Widerspruch. Allerdings ist es nicht unbedingt ratsam, auf eine Widerspruchsbegründung zu verzichten. Erklärst Du nicht, warum die Entscheidung Deiner Meinung nach falsch ist, wird die erneute Prüfung nach Aktenlage erfolgen. Da die vorliegenden Sachverhalte aber bereits zur ersten Entscheidung geführt haben, wird die zuständige Stelle vermutlich zum gleichen Ergebnis kommen. Deshalb solltest Du Deinen Widerspruch begründen. Dazu kannst Du zum einen auf die Aspekte eingehen, die in dem Bescheid als Gründe für die Entscheidung benannt sind. Vielleicht ist die Behörde ja von unrichtigen Voraussetzungen ausgegangen, die Du nun richtigstellen kannst. Zum anderen kannst Du weitere Sachverhalte anführen, die bislang nicht berücksichtigt wurden oder sich neu ergeben haben. Kannst Du Deine Aussagen mit Belegen wie Gutachten, Kontoauszügen, Fotos, anderen Unterlagen oder auch Zeugen stützen, solltest Du diese ebenfalls angeben.

Tipp: Brauchst Du etwas länger, um gute Argumente für eine schlüssige Begründung zusammenzutragen, kannst Du zunächst nur Widerspruch einlegen. In dem Schreiben kannst Du gleichzeitig angeben, dass Du die Widerspruchsbegründung nachreichen wirst. Auf diese Weise wahrst Du die Frist und kannst Dir für die Formulierung der Begründung mehr Zeit nehmen. Deine Begründung muss nämlich nicht innerhalb der vierwöchigen Widerspruchsfrist bei der Behörde eingehen.

 

Was passiert nach Deinem Einspruch?

Dein Widerspruch leitet das Widerspruchsverfahren ein. Das Widerspruchsverfahren wird auch Vorverfahren genannt. Dies liegt daran, dass das Widerspruchsverfahren einem Gerichtsverfahren vorausgeht. Gleichzeitig soll das Vorverfahren dabei helfen, eine Lösung zu finden, so dass ein Verfahren vor Gericht erst gar nicht notwendig wird. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens wird die Angelegenheit noch einmal geprüft. Kommt die Behörde dabei zu dem Ergebnis, dass Dein Widerspruch begründet und berechtigt ist, wird sie ihm abhelfen. Abhelfen heißt, dass Du Recht bekommst. Der erlassene Bescheid wird daraufhin so geändert, dass Deinem Antrag in vollem Umfang entsprochen wird. Stimmt Dir die Behörde in Teilen zu, wird sie Deinem Widerspruch teilweise abhelfen. In diesem Fall ergeht ein sogenannter Teilabhilfebescheid.

Stellt die Behörde fest, dass ihre Entscheidung richtig war, wird Dein Widerspruch an die zuständige Widerspruchsstelle weitergeleitet. Diese erlässt dann einen Widerspruchsbescheid, durch den Dein Widerspruch zurückgewiesen wird. In dem Widerspruchsbescheid ist ausgeführt, warum es zu der Ablehnung Deines Widerspruchs kam. Bist Du mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, kannst Du in aller Regel Klage erheben. Welche Frist Du dabei einhalten musst und welches Gericht zuständig ist, steht wieder in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Widerspruchsbescheid.

Achtung: Es gibt Angelegenheiten, bei denen das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde. In diesem Fall kannst Du keinen Widerspruch einlegen, sondern kannst nur durch eine Klage gegen die Entscheidung vorgehen. Einen entsprechenden Hinweis findest Du in der Rechtsbehelfsbelehrung.