Einspruch bei der Krankenkasse

krankenkasseWenn Du eine bestimmte Leistung in Anspruch nehmen möchtest, stellst Du einen Antrag bei Deiner Krankenkasse. Bei der Leistung kann es sich beispielsweise um eine bestimmte Therapie, ein Heil- oder Hilfsmittel, eine Rehabilitationsmaßnahme oder auch um Krankengeld oder eine Haushaltshilfe handeln. Den Antrag stellst Du entweder selbst oder Dein Arzt beantragt die Leistung für Dich. Die Krankenkasse prüft daraufhin den Antrag. In einem schriftlichen Bescheid teilt sie Dir dann mit, ob sie die Kosten für die beantragte Leistung übernimmt, den Antrag mit Einschränkungen bewilligt oder ihn ablehnt. Bist Du mit der Entscheidung der Krankenkasse nicht einverstanden, kannst Du Widerspruch dagegen einlegen.

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Dein Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen bei der Krankenkasse eingehen, schriftlich erfolgen und von Hand unterschrieben sein. Im Grunde genommen reicht es dabei aus, wenn Du Deinen Namen, Deine Anschrift, Deine Versichertennummer und das Datum des Bescheids angibst und erklärst, dass Du mit diesem Schreiben Widerspruch gegen den Bescheid einlegst. Begründen musst Du Deinen Widerspruch nicht unbedingt. Allerdings macht eine Begründung durchaus Sinn. Schließlich willst Du ja erreichen, dass die Krankenkasse ihre Entscheidung ändert. Deshalb solltest Du plausibel erklären können, warum die Krankenkasse dies tun sollte. Um Gegenargumente nennen zu können, musst Du allerdings wissen, wie die Krankenkasse überhaupt zu ihrer Entscheidung gekommen ist. Deshalb solltest Du zusammen mit Deinem Widerspruch Akteneinsicht beantragen.

Die Krankenkasse muss Dir die Unterlagen, die sie bei ihrer Entscheidung herangezogen hat, vorlegen. Dein Recht auf Akteneinsicht leitet sich aus § 25 Abs. 1 SGB X ab. Durch den Widerspruch selbst wahrst Du die Widerspruchsfrist. Deine Begründung kannst Du dann in einem zweiten Schreiben nachreichen, nachdem Du Dir die Unterlagen der Krankenkasse angesehen hast. Wichtig für eine überzeugende Widerspruchsbegründung ist, dass sie neue Informationen liefert. Es wird nicht viel bringen, wenn Du lediglich Beschwerden, Symptome und Sachverhalte aufzählst, die bereits bekannt sind. Die Krankenkasse hat ihre Entscheidung ja gerade auf Basis der Sachverhalte getroffen, die ihr schon vorliegen. Wenn Du nichts Neues anführen kannst, sondern alles nur noch einmal wiederholst, wird die Krankenkasse keinen Grund sehen, ihre Entscheidung zu ändern.

Ist Dein Widerspruch eingegangen, muss die Krankenkasse die Angelegenheit noch einmal prüfen. Gibt sie Dir daraufhin Recht, wird der ursprüngliche Bescheid aufgehoben oder geändert und die beantragte Leistung bewilligt. Bleibt die Krankenkasse bei ihrer Entscheidung, wird Dein Widerspruch an die Widerspruchsstelle weitergeleitet. Hier wird der Sachverhalt ein weiteres Mal geprüft. Entscheidet die Widerspruchsstelle zu Deinen Gunsten, muss die Krankenkasse Deinem Antrag stattgeben. Bestätigt die Widerspruchsstelle die Meinung der Krankenkasse, wird Dein Widerspruch zurückgewiesen. Möchtest Du auch gegen den Widerspruchsbescheid vorgehen, musst Du Klage vor dem Sozialgericht erheben.