Einspruch bei der Krankenkasse als Mustervorlage

Aktualisiert am 23. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger

Die folgende Vorlage wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen, um sicherzustellen, dass sie zuverlässig ist. Hier finden Sie ein Musterschreiben für einen Einspruch bei der Krankenkasse. Verwenden Sie diese Vorlage, um Ihren Einspruch klar und formal zu formulieren.

Vorname Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Datum

Name des Ansprechpartners
Krankenkasse
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

Betreff: Einspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse vom [Datum des Bescheids]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse vom [Datum des Bescheids] ein, die mir am [Datum des Erhalts] mitgeteilt wurde.

Nach eingehender Prüfung bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Entscheidung in wesentlichen Punkten unrichtig ist. Im Folgenden möchte ich die Gründe für meinen Einspruch darlegen:

  1. Medizinische Notwendigkeit
    Mein behandelnder Arzt, [Name des Arztes], hat die Notwendigkeit der beantragten Leistung ausdrücklich bestätigt. Die medizinische Begründung und das ärztliche Attest finden Sie im beigefügten Schreiben. Die Leistung ist erforderlich, um meine [Beschreibung der gesundheitlichen Probleme] zu behandeln.
  2. Unzureichende Berücksichtigung der Gesundheitslage
    Meine aktuelle gesundheitliche Situation wurde bei der Ablehnung nicht ausreichend berücksichtigt. Insbesondere [Beschreibung der spezifischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die nicht berücksichtigt wurden].
  3. Rechtsanspruch auf medizinische Leistungen
    Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen habe ich einen Anspruch auf die beantragte medizinische Leistung, da meine gesundheitliche Situation dies erfordert und die Leistung dazu beitragen kann, meine Gesundheit und Lebensqualität zu erhalten.

Ich bitte Sie daher, den Bescheid unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte erneut zu überprüfen und meinen Antrag positiv zu bescheiden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Gerne reiche ich auf Wunsch weitere Unterlagen oder Informationen nach.

Vielen Dank für Ihre Bearbeitung und Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift] Vorname Nachname

Wenn Du eine bestimmte Leistung in Anspruch nehmen möchtest, stellst Du einen Antrag bei Deiner Krankenkasse. Bei der Leistung kann es sich beispielsweise um eine bestimmte Therapie, ein Heil- oder Hilfsmittel, eine Rehabilitationsmaßnahme oder auch um Krankengeld oder eine Haushaltshilfe handeln. Den Antrag stellst Du entweder selbst oder Dein Arzt beantragt die Leistung für Dich. Die Krankenkasse prüft daraufhin den Antrag. In einem schriftlichen Bescheid teilt sie Dir dann mit, ob sie die Kosten für die beantragte Leistung übernimmt, den Antrag mit Einschränkungen bewilligt oder ihn ablehnt. Bist Du mit der Entscheidung der Krankenkasse nicht einverstanden, kannst Du Widerspruch dagegen einlegen.

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Dein Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen bei der Krankenkasse eingehen, schriftlich erfolgen und von Hand unterschrieben sein. Im Grunde genommen reicht es dabei aus, wenn Du Deinen Namen, Deine Anschrift, Deine Versichertennummer und das Datum des Bescheids angibst und erklärst, dass Du mit diesem Schreiben Widerspruch gegen den Bescheid einlegst. Begründen musst Du Deinen Widerspruch nicht unbedingt. Allerdings macht eine Begründung durchaus Sinn. Schließlich willst Du ja erreichen, dass die Krankenkasse ihre Entscheidung ändert. Deshalb solltest Du plausibel erklären können, warum die Krankenkasse dies tun sollte. Um Gegenargumente nennen zu können, musst Du allerdings wissen, wie die Krankenkasse überhaupt zu ihrer Entscheidung gekommen ist. Deshalb solltest Du zusammen mit Deinem Widerspruch Akteneinsicht beantragen.

Die Krankenkasse muss Dir die Unterlagen, die sie bei ihrer Entscheidung herangezogen hat, vorlegen. Dein Recht auf Akteneinsicht leitet sich aus § 25 Abs. 1 SGB X ab. Durch den Widerspruch selbst wahrst Du die Widerspruchsfrist. Deine Begründung kannst Du dann in einem zweiten Schreiben nachreichen, nachdem Du Dir die Unterlagen der Krankenkasse angesehen hast. Wichtig für eine überzeugende Widerspruchsbegründung ist, dass sie neue Informationen liefert. Es wird nicht viel bringen, wenn Du lediglich Beschwerden, Symptome und Sachverhalte aufzählst, die bereits bekannt sind. Die Krankenkasse hat ihre Entscheidung ja gerade auf Basis der Sachverhalte getroffen, die ihr schon vorliegen. Wenn Du nichts Neues anführen kannst, sondern alles nur noch einmal wiederholst, wird die Krankenkasse keinen Grund sehen, ihre Entscheidung zu ändern.

Ist Dein Widerspruch eingegangen, muss die Krankenkasse die Angelegenheit noch einmal prüfen. Gibt sie Dir daraufhin Recht, wird der ursprüngliche Bescheid aufgehoben oder geändert und die beantragte Leistung bewilligt. Bleibt die Krankenkasse bei ihrer Entscheidung, wird Dein Widerspruch an die Widerspruchsstelle weitergeleitet. Hier wird der Sachverhalt ein weiteres Mal geprüft. Entscheidet die Widerspruchsstelle zu Deinen Gunsten, muss die Krankenkasse Deinem Antrag stattgeben. Bestätigt die Widerspruchsstelle die Meinung der Krankenkasse, wird Dein Widerspruch zurückgewiesen. Möchtest Du auch gegen den Widerspruchsbescheid vorgehen, musst Du Klage vor dem Sozialgericht erheben.