Ablehnungsbescheid – Was Du dagegen tun kannst

Ablehnung, AblehnungsbescheidWurde ein Antrag, den Du gestellt hattest, nicht bewilligt, teilt Dir die entsprechende Stelle ihre Entscheidung in einem Bescheid mit. Dieser Bescheid heißt Ablehnungsbescheid, denn damit wird Dein Antrag abgelehnt. Ist die Entscheidung Deiner Meinung nach falsch, musst Du sie aber nicht einfach hinnehmen. Stattdessen hast Du die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wie das geht und worauf es zu achten gilt, erfährst Du im Folgenden.

►Ablehnungsbescheid – Einspruch als Musterbrief

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Name
Anschrift

Behörde/zuständige Stelle
Anschrift

Ort, das Datum

Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom ___________

Sehr geehrte Damen und Herren,

am ____________ habe ich Ihren Ablehnungsbescheid
zur Sache _____________________________
Aktenzeichen/Geschäftszeichen __________________
erlassen am __________________
erhalten.

Meiner Ansicht nach ist diese Entscheidung nicht gerechtfertigt. ______ (Wiederhole hier die Sachverhalte, mit denen die Entscheidung im Ablehnungsbescheid begründet wird, und führe aus, warum Du damit so nicht einverstanden bist. Enthält der Bescheid fehlerhafte Angaben, stelle sie richtig. Wurden bestimmte Aspekte nicht berücksichtigt oder hat sich in der Zwischenzeit neues ergeben, kannst auch darauf eingehen.) _____________________________

Daher lege ich hiermit Widerspruch gegen den oben genannten Ablehnungsbescheid ein und bitte darum, die Angelegenheit erneut zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

 

Die Form- und Fristvorgaben für Deinen Einspruch

Hast Du einen Ablehnungsbescheid erhalten und bist Du mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, kannst Du in aller Regel Widerspruch einlegen. Damit Dein Widerspruch wirksam werden kann, muss er jedoch den Form- und Fristvorgaben gerecht werden. Aber keine Sorge, dies klingt komplizierter, als es ist:

  • Für einen formgerechten Widerspruch hast Du zwei Möglichkeiten. So kannst Du Deinen Widerspruch entweder zur Niederschrift erklären. Dafür gehst Du zu der zuständigen Behörde und gibst Deinen Widerspruch mündlich zu Protokoll. Ein Mitarbeiter schreibt Deinen Widerspruch also nieder und Du bestätigst das Ganze durch Deine Unterschrift. Oder Du legst schriftlich Widerspruch ein. Hierfür reicht es aus, wenn Du ein herkömmliches Schreiben aufsetzt. Dieses Schreiben reichst Du dann bei der zuständigen Stelle ein.
  • Voraussetzung für einen fristgerechten Widerspruch ist, dass er rechtzeitig bei der Behörde eingeht. In den meisten Fällen gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Dein Widerspruch muss der zuständige Stelle also innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe vorliegen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird der Ablehnungsbescheid bestandskräftig. Ein wirksamer Widerspruch ist dann grundsätzlich nicht mehr möglich.

Genaue Angaben dazu, wie und innerhalb welcher Frist Du Widerspruch einlegen musst, findest Du in der sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung. Sie steht am Ende des Ablehnungsbescheids. Dort ist außerdem die Stelle samt Adresse angegeben, an die Du Dein Widerspruchsschreiben richten musst.

 

Die Inhalte Deines Einspruchs

Verbindliche Vorgaben dazu, wie Du Deinen Widerspruch formulieren musst, gibt es nicht. Selbst das Wort Widerspruch muss nicht zwingend in Deinem Schreiben auftauchen. Damit Dein Widerspruch sicher zugeordnet werden kann und es nicht zu irgendwelchen Missverständnissen kommt, solltest Du aber

  • Deinen Namen und Deine Anschrift angeben.
  • darauf achten, dass Dein Schreiben richtig adressiert ist.
  • den Ablehnungsbescheid samt Datum und Aktenzeichen, auf den sich Dein Widerspruch bezieht, nennen.
  • unmissverständlich erklären, dass Du mit dem genannten Ablehnungsbescheid nicht einverstanden bist, also dagegen Widerspruch einlegst.
  • Deinen Widerspruch begründen. Grundsätzlich könntest Du auf die Widerspruchsbegründung zwar verzichten. Wenn Du nicht angibst, warum die Entscheidung aus Deiner Sicht falsch ist, wird Dein Widerspruch aber eher schlechte Chancen haben. Die Behörde wird dann nämlich nur die vorliegenden Akten prüfen und dabei vermutlich wieder zu derselben Entscheidung kommen. Übrigens kannst Du Deine Widerspruchsbegründung auch nutzen, um neue Sachverhalte zu nennen.
  • Deinen Widerspruch unterschreiben.

Tipp: Um die Widerspruchsfrist einzuhalten, kannst Du nur Deinen Widerspruch erklären und darauf hinweisen, dass Du die Begründung nachreichst. Dadurch hast Du mehr Zeit, um eine schlüssige Widerspruchsbegründung zu formulieren. Die Begründung kannst Du nämlich auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist einreichen, wenn Du zuvor rechtzeitig Widerspruch eingelegt hast.

 

Der Ablauf des Einspruchsverfahrens

Ist Dein Widerspruch form- und fristgerecht bei der Behörde eingegangen, beginnt das Widerspruchsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens, das auch Vorverfahren genannt wird, prüft die Behörde die Angelegenheit noch einmal genau. Ergibt die Prüfung, dass Dein Widerspruch berechtigt ist, wird ihm abgeholfen. Abhelfen heißt, dass die Behörde ihre Entscheidung zu Deinen Gunsten revidiert und den Ablehnungsbescheid aufhebt oder ändert. Bleibt die Behörde bei ihrer ursprünglichen Entscheidung, wird Dein Widerspruch an die zuständige Widerspruchsstelle weitergeleitet. Nach nochmaliger Prüfung wird sie einen Widerspruchsbescheid erlassen. In dem Widerspruchsbescheid steht, warum Dein Widerspruch abgelehnt wurde. Außerdem enthält auch der Widerspruchsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung. Sie informiert Dich darüber, dass Du gegen die Entscheidung Klage erheben kannst.

Info: Das Widerspruchsverfahren soll langwierige und teure Gerichtsverfahren möglichst vermeiden. Ist der Widerspruch gegen einen Bescheid zulässig, musst Du deshalb auch zuerst Widerspruch einlegen. Vor Gericht gehen kannst Du erst dann, wenn Dein Widerspruch zurückgewiesen wurde.

 

Die Kosten des Einspruchsverfahrens

Ob Dir durch das Widerspruchsverfahren Kosten entstehen, hängt zum einen vom Ausgang des Verfahrens und zum anderem vom Rechtsbereich ab. Im Sozialrecht ist das Widerspruchsverfahren für Dich immer kostenfrei. Auch wenn die Angelegenheit vor einem Sozialgericht entschieden wird, musst Du keine Gerichtskosten bezahlen. Kosten entstehen somit nur dann, wenn Du einen Rechtsanwalt einschaltest.

In anderen Rechtsbereichen wird eine Widerspruchsgebühr erhoben. Wie hoch diese ausfällt, ist unterschiedlich. Die Bundesländer, Gemeinden, Landratsämter und Verwaltungsgemeinschaften haben nämlich jeweils eigene Gebührenregelungen. Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Widerspruchsgebühr nach dem Verwaltungsaufwand, der Bedeutung der Sache, den Interessen der zuständigen Stelle und Deinen wirtschaftlichen Verhältnissen. Bezahlen musst Du die Widerspruchsgebühr aber nur, wenn Dein Widerspruch abgelehnt wurde. War Dein Widerspruch erfolgreich, wird keine Gebühr erhoben. Teilweise kannst Du Dir dann sogar Deine Kosten, die im Zusammenhang mit dem Widerspruch entstanden sind, erstatten lassen.