Widerspruch Verwaltungsakt – Jetzt effektiv vorgehen

VerwaltungsaktTrifft eine Behörde eine Entscheidung, teilt sie Dir diese Entscheidung in einem schriftlichen Bescheid mit. Bist Du der Meinung, dass die Entscheidung inhaltlich falsch oder aus anderen Gründen nicht gerechtfertigt ist, kannst Du Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Die Behörde ist daraufhin verpflichtet, ihre Entscheidung noch einmal zu prüfen.

►Mustervorlage – Widerspruch Verwaltungsakt

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Name
Anschrift

Behörde
Anschrift

Ort, das Datum

Bescheid vom _____________________
Aktenzeichen/Geschäftszeichen ________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den oben genannten Bescheid, mir zugegangen am ___________, lege ich hiermit Widerspruch ein.

Begründen möchte ich meinen Widerspruch wie folgt: _____________
(Erkläre möglichst ausführlich, warum Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist. In dem Bescheid ist begründet, wie die Behörde zu ihrer Entscheidung gekommen ist. Diese Gründe kannst Du aufgreifen und Gegenargumente nennen. Außerdem kannst Du auf Sachverhalte hinweisen, die nicht oder falsch berücksichtigt wurden. Gibt es neue Aspekte, die der Behörde noch nicht bekannt sind, kannst Du diese ebenfalls aufführen. Bleibe bei Deiner Begründung aber unbedingt sachlich!) ______________________________________________

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

 

Was ist ein Verwaltungsakt?

Von einem Verwaltungsakt wird gesprochen,

  • wenn eine Behörde eine Verfügung erlässt, eine Entscheidung trifft oder eine Maßnahme veranlasst und
  • wenn diese Verfügung, Entscheidung oder Maßnahme einen Einzelfall im Bereich des öffentlichen Rechts regelt und
  • wenn durch diese Verfügung, Entscheidung oder Maßnahme eine unmittelbare rechtliche Außenwirkung beabsichtigt ist.

Das klingt schrecklich kompliziert, ist im Grunde genommen aber ganz einfach: Eine Behörde trifft ein Entscheidung. Diese Entscheidung bezieht sich auf Dich und hat Für Dich direkte Konsequenzen. Dann liegt ein Verwaltungsakt vor. Ein Beispiel für einen Verwaltungsakt ist die Entscheidung über einen Antrag, den Du gestellt hast. Denn diese Entscheidung regelt einen Einzelfall – hier Deinen Antrag – und hat eine unmittelbare rechtliche Außenwirkung – das sind die Konsequenzen, die die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags für Dich hat.

Die schriftliche Ausfertigung des Verwaltungsakts wird als Bescheid bezeichnet. Dabei kann ein Bescheid auch mehrere Verwaltungsakte, also Entscheidungen, enthalten. Ein Bewilligungsbescheid beispielsweise enthält oft zwei Verwaltungsakte, nämlich 1. die Entscheidung, dass Dein Antrag bewilligt wurde, und 2. die Entscheidung darüber, wie hoch die bewilligten Leistungen ausfallen.

Gegen einen Verwaltungsakt kannst Du Widerspruch einlegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Brief, in dem Dir die Entscheidung mitgeteilt wird, als Bescheid tituliert ist oder ob nicht. Das Schreiben muss auch nicht unbedingt eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Stattdessen gilt: Der Widerspruch ist zulässig, wenn die Voraussetzungen, die einen Verwaltungsakt kennzeichnen, erfüllt sind.

 

Wie kannst Du Einspruch erheben?

Möchtest Du gegen eine behördliche Entscheidung vorgehen, gibt es zwei Möglichkeiten, wie Du Widerspruch einlegen kannst. Zum einen kannst Du Deinen Widerspruch zur Niederschrift erklären. Dafür gehst Du persönlich zu der zuständigen Stelle und lässt Deinen Widerspruch dort von einem Mitarbeiter aufschreiben. Zum anderen kannst Du schriftlich Widerspruch einlegen. Hierfür reicht ein einfacher Brief aus. In diesem Brief solltest Du alle Angaben nennen, die notwendig sind, damit Dein Widerspruch zugeordnet werden kann. Das bedeutet, Du solltest Deinen Namen, Deine Anschrift, das Aktenzeichen und das Datum des Bescheids angeben. Außerdem musst Du in dem Schreiben Deinen Widerspruch erklären. Dabei kannst Du das Wort Widerspruch verwenden. Es reicht aber genauso aus, wenn Du schreibst, dass Du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist. Ratsam ist zudem, Deinen Widerspruch zu begründen. Dazu bist Du zwar nicht verpflichtet. Die Behörde muss ihre Entscheidung also auch dann noch einmal genau prüfen, wenn Du keine Gründe angibst. Allerdings macht es Sinn, die Behörde darüber zu informieren, warum Du die Entscheidung für falsch hältst. Andernfalls wird sie rein nach Aktenlage entscheiden und dann ist fraglich, ob sie zu einem anderen Ergebnis kommen wird.

Tipp: Du musst Deine Begründung nicht gleich angeben, sondern kannst sie auch in einem zweiten Brief nachreichen. Du solltest die Behörde dann aber auch darauf hinweisen, dass die Begründung folgen wird. Sinnvoll ist diese Variante vor allem dann, wenn die Zeit knapp wird und Du noch etwas länger brauchst, um Deine Argumente zusammenzutragen und auszuformulieren. Oder wenn Du Unterlagen hinzufügen willst, Dir diese aber noch nicht vorliegen.

 

Welche Frist musst Du bei Deinem Einspruch einhalten?

Damit Dein Widerspruch wirksam werden kann, muss er fristgerecht bei der Behörde eingehen. Kommt er erst an, nachdem die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, wird ihn die Behörde zurückweisen. Die Frist für Deinen Widerspruch beträgt in aller Regel einen Monat, gerechnet ab dem Tag der Bekanntgabe. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass ein Bescheid spätestens nach drei Tagen zugestellt wird. Exakt einen Monat später endet dann die Widerspruchsfrist.

Beispiel: Der Bescheid wurde am 10. Januar erlassen. Drei Tage später, also am 13. Januar, gilt der Bescheid als bekanntgegeben. Die Widerspruchsfrist endet damit am 13. Februar. Spätestens am 13. Februar muss Dein Widerspruchsschreiben somit bei der Behörde vorliegen. Wäre der 13. Februar ein Samstag, ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag, verlängert sich die Frist aber auf den darauffolgenden Werktag.

Am Ende des Bescheids findest Du die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung. Hier steht noch einmal, in welcher Form und innerhalb welcher Frist Du Widerspruch einlegen kannst. Außerdem ist dort die Behörde genannt, an die Du Deinen Widerspruch richten musst. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, hast Du für Deinen Widerspruch ein ganzes Jahr lang Zeit.

 

Was passiert nach Deinem Einspruch?

Hat eine Behörde einen Verwaltungsakt erlassen und legst Du dagegen Widerspruch ein, beginnt das sogenannte Widerspruchsverfahren. Das Widerspruchsverfahren zielt darauf ab, eine außergerichtliche Lösung zu finden und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Da das Widerspruchsverfahren also vor einem Gerichtsverfahren stattfindet, wird es auch Vorverfahren genannt. Bei dem Widerspruchsverfahren prüft die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, ihre Entscheidung noch einmal. Diese erneute Prüfung kann dann zu drei Ergebnissen führen:

1.) Deinem Widerspruch wird abgeholfen. Hält die Behörde Deinen Widerspruch für berechtigt, erlässt sie einen Abhilfebescheid. Damit gibt sie Dir in vollem Umfang Recht und ändert die Entscheidung zu Deinen Gunsten ab. Der ursprüngliche Bescheid ist damit aufgehoben.

2.) Die Behörde gibt Dir teilweise Recht. Entscheidet die Behörde, dass Dein Widerspruch in einigen Punkten begründet ist, ergeht ein Teilabhilfebescheid. Dies ist ein Bescheid, bei dem die Entscheidung in den Punkten, die korrigiert wurden, entsprechend geändert ist.

3.) Dein Widerspruch wird zurückgewiesen. Ändert die Behörde ihre Meinung nicht, wird Dein Widerspruch an die zuständige Widerspruchsstelle weitergegeben. Dort wird die Angelegenheit noch einmal geprüft. Ist auch die Widerspruchsstelle der Meinung, dass Dein Widerspruch unbegründet ist, ergeht ein Widerspruchsbescheid. In diesem Bescheid steht, warum Dein Widerspruch abgelehnt wurde und der Verwaltungsakt bestehen bleibt. Möchtest Du Dich damit nicht zufriedengeben, kannst Du gegen den Widerspruchsbescheid klagen. Welches Gericht zuständig ist und innerhalb welcher Frist Du Klage erheben musst, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Widerspruchsbescheids.