Anfechtung der Prüfung

Prüfung, bestandenBei der Entscheidung darüber, ob Du eine Prüfung bestanden oder nicht bestanden hast, handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gegen einen Verwaltungsakt kannst Du Widerspruch einlegen und auch Klage erheben. Ein Prüfungsergebnis kannst Du aber nicht nur dann anfechten, wenn Du die Prüfung nicht bestanden hast. Auch mit den Beurteilungen Deiner Leistungen musst Du Dich nicht in jedem Fall zufriedengeben.

►Anfechtung der Prüfung – Muster

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Name
Anschrift

Prüfende Stelle
Anschrift

Ort, das Datum

Widerspruch gegen Ihren Prüfungsbescheid vom _________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

am ____________ habe ich Ihren Bescheid vom _______________ mit den Ergebnissen meiner Prüfung erhalten, die ich am ___________ abgelegt habe. Mit dem von Ihnen ermittelten Prüfungsergebnis bin ich jedoch nicht einverstanden und lege daher hiermit Widerspruch gegen den Prüfungsbescheid ein.

Begründung:
_________________ (Erkläre und begründe sachlich, schlüssig und ausführlich, was Deine Kritikpunkte sind und womit Du nicht einverstanden bist; Deine Argumentation kannst Du z.B. darauf stützen, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, die Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen oder keine allgemein anerkannten Bewertungsmaßstäbe angelegt haben, die Bewertung willkürlich erfolgte, sachfremde Aspekte in die Benotung eingeflossen sind oder der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurde. Alternativ kannst Du auch schreiben, dass Du Deine Begründung in einem zweiten Schreiben nachreichst.) _____________

Ich fordere Sie daher auf, Ihre Bewertung erneut zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

 

Wann kannst Du gegen ein Prüfungsergebnis vorgehen?

Erklärst Du Dich mit einem Prüfungsergebnis nicht einverstanden und gehst Du dagegen vor, wird dies als Prüfungsanfechtung bezeichnet. Möglich ist eine Prüfungsanfechtung grundsätzlich immer dann, wenn es sich bei einer Prüfungsentscheidung um einen Verwaltungsakt handelt. Dies wiederum ist bei

  • Prüfungen, die die Schullaufbahn beenden,
  • Prüfungen an Universitäten und Fachhochschulen,
  • Staatsprüfungen von Lehrern, Ärzten und Juristen,
  • kaufmännischen und anderen Prüfungen vor der IHK,
  • Gesellen- und Meisterprüfungen vor der HWK,
  • staatlichen Abschlussprüfungen in Sozialberufen,
  • Abschlussprüfungen vor der Steuerberaterkammer und
  • anderen Prüfungen, die von Trägern hoheitlicher Gewalt abgenommen werden,

der Fall. Prüfungen, die auf einem privatrechtlichen Verhältnis basieren, sind keine Verwaltungsakte. Deshalb kannst Du hier auch keinen Widerspruch einlegen und keine Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Solche Prüfungen bilden allerdings eher die Ausnahme. Im Rahmen einer Prüfungsanfechtung kannst Du entweder gegen den Bescheid, dass Du die Prüfung nicht bestanden hast, vorgehen. Oder Du kannst beabsichtigen, Dein Prüfungsergebnis zu verbessern, beispielsweise um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden.

 

Wie solltest Du vorgehen, wenn Du mit dem Prüfungsergebnis nicht einverstanden bist?

Vermutlich wirst Du im ersten Moment sauer, wütend, traurig oder frustriert sein, wenn das Prüfungsergebnis nicht so ausgefallen ist, wie Du gedacht oder gehofft hast. Unüberlegte Schnellschüsse bringen Dich jetzt aber nicht weiter. Stattdessen solltest Du folgende Schritte in Betracht ziehen:

  1. Schau Dir zuerst das Prüfungsergebnis genau an und geh die Prüfung noch einmal in Gedanken durch. Bist Du danach noch immer der Meinung, dass Du unfair benotet wurdest, solltest Du über weitere Schritte nachdenken.
  2. Als nächstes solltest Du Dich an die Stelle wenden, die die Prüfung abgenommen und den Prüfungsbescheid erlassen hat. Du kannst Einsicht in Deine Prüfungsakte nehmen. Darin steht, wie die einzelnen Prüfer Deine Leistungen beurteilt haben. Außerdem kannst Du den Prüfungsausschuss um eine Stellungnahme zu der Entscheidung bitten. Vielleicht liegt nur ein Missverständnis vor, das auf diesem Wege aus der Welt geschafft werden kann. Möglicherweise kannst Du in einem freundlich und diplomatisch geführtem Gespräch auch erreichen, dass Deine Bewertung korrigiert wird.
  3. Kommst Du bei der prüfenden Stelle nicht weiter, kannst Du Widerspruch einlegen. Vor einem Widerspruch solltest Du Dir aber fachkundigen Rat einholen. Ein Anwalt für Verwaltungsrecht oder ein anderer Experte kann abschätzen, ob Dein Widerspruch überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.
  4. Scheitert Dein Widerspruch, bleibt Dir nur noch die Klage vor dem Verwaltungsgericht.

 

Was musst Du bei einem Einspruch beachten?

Schätzt Du Deine Erfolgschancen als ganz gut ein, kannst Du Widerspruch einlegen. Dein Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sich an die Stelle richten, die den Bescheid erlassen hat. Für Deinen Widerspruch hast Du normalerweise einen Monat lang Zeit. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid, verlängert sich die Frist für einen Widerspruch auf ein Jahr.

In Deinem Widerspruch solltest Du genau ausführen, womit Du nicht einverstanden bist. Gleichzeitig solltest Du alle Gründe, die Deine Ansicht untermauern, nennen und erläutern. Um die Frist zu wahren, kannst Du aber auch erst einmal nur Widerspruch einlegen. Deine Begründung kannst Du dann in einem zweiten Schreiben nachreichen.

 

Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

Ist Dein Widerspruch samt Begründung eingegangen, beginnt das Widerspruchsverfahren. Die Prüfungsstelle leitet dabei ein internes Kontrollverfahren ein. Dazu holt sie sich die Stellungnahmen der Prüfer zu Deinen Einwänden ein und fordert sie auf, ihre Entscheidung zu überdenken. Anschließend wiegt sie Deine Ausführungen, die Angaben der Prüfer und das Prüfungsergebnis gegeneinander ab.

Wichtig: Prüfer haben einen recht großen Spielraum, wenn es um die Beurteilung von Prüfungsleistungen geht. Das heißt, sie können eigenverantwortlich entscheiden, welche Note Deine Leistungen wert sind. Auch Prüfer müssen zwar bestimmte Regeln einhalten. Aber trotzdem ist die Benotung eine Ermessenssache. Im Widerspruchsverfahren beschränkt sich die erneute Prüfung deshalb darauf, ob die allgemeinen Grundsätze eingehalten wurden. Gleiches gilt für ein Gerichtsverfahren.

 

Für das Widerspruchsverfahren gibt es dann zwei mögliche Ausgänge:

a.) Deinem Widerspruch wird stattgegeben. Kommt die Prüfungsstelle zu dem Ergebnis, dass Dein Widerspruch berechtigt und begründet ist, wird der ursprüngliche Prüfungsbescheid abgeändert. Kann die Prüfungsentscheidung nachträglich korrigiert werden, wird dies durchgeführt. Andernfalls wirst Du darüber informiert, welche Prüfungsteile wiederholt werden müssen. So müssen eine mündliche Prüfung und eine Arbeitsprobe meist wiederholt werden, denn sie lassen sich nicht rekonstruieren. Eine schriftliche Prüfung und ein Prüfungsstück hingegen können oft auch nachträglich noch neu bewertet werden.

b.) Dein Widerspruch wird zurückgewiesen. Hält die Prüfstelle Deinen Widerspruch für unbegründet, wird ein negativer Widerspruchsbescheid erlassen. Darin steht, warum Dein Widerspruch abgelehnt wurde. Gegen den Widerspruchsbescheid kannst Du vor dem Verwaltungsgericht klagen.

 

Wie sinnvoll ist es, gegen ein Prüfungsergebnis zu klagen?

Pauschal lässt sich nicht sagen, ob eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Sinn macht oder ob nicht. Liegt tatsächlich ein grober Verfahrensfehler vor oder kannst Du eine schwerwiegende Verletzung der Grundsätze nachweisen, hast Du Chancen, Deine Forderungen durchzusetzen. Der Mangel muss dann aber wirklich so gravierend sein, dass er sich deutlich auf den Ausgang der Prüfung auswirkt. Möchtest Du hingegen lediglich eine bessere Benotung erreichen, sehen Deine Erfolgsaussichten eher bescheiden aus. Ein Gericht kann und wird nur beurteilen, ob die Grundsätze eingehalten wurden. In die Benotung als solches wird es sich nicht einmischen. Bevor Du eine Klage in Erwägung ziehst, solltest Du Dich deshalb unbedingt von einem Fachanwalt beraten lassen. Er kann Dir sagen, ob es sich lohnt, Zeit, Geld und Nerven in einen Prozess zu investieren. Zudem wirst Du die anwaltliche Unterstützung vor Gericht sicherlich brauchen.