Einspruch Baugenehmigung – Generator

Baugenehmigung An vielen Bauvorhaben ist nicht nur der Bauherr beteiligt. Auch für Dich als Nachbar können sich durch das Bauvorhaben unangenehme Folgen ergeben. Etwas mehr Staub und Schmutz oder Lärm während der Bauphase wirst Du vielleicht noch akzeptieren können. Aber was, wenn die Beeinträchtigungen auch nach Bauabschluss bestehen bleiben werden? Beispielsweise weil nebenan ein Supermarkt oder ein Bürogebäude entstehen soll. Weil der Nachbar sein Haus zu dicht an Deines bauen will. Oder weil das Nachbarhaus die Zufahrt zu Deinem Grundstück behindert. Grundsätzlich musst Du nicht alles hinnehmen. Du hast nämlich die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Baugenehmigung einzulegen.

►Einspruch Baugenehmigung – Mustervorlage

Hidden
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Hidden
Hidden
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name
Anschrift

Bauamt
Anschrift

Ort, das Datum

Baugenehmigung zu Bauvorhaben ________________________
Anschrift ______________________________________________
Bauherr __________________
Aktenzeichen ________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die oben genannte, am _________ erteilte Baugenehmigung ein.

Begründung:

_____ (Erkläre hier möglichst ausführlich, warum Du mit dem Bauvorhaben nicht einverstanden bist. Wichtig dabei ist, dass Du darlegst, in welcher Form Deine Interessen oder geltende Normen verletzt werden.)__________________________

[Oder: Mein Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend. Eine detaillierte Begründung werde ich mit separatem Schreiben nachreichen. In diesem Zuge bitte ich, mir eine Frist bis zum ___________ einzuräumen.]

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

 

Generator: Einspruch gegen eine Baugenehmigung

Achtung: Bei einer Mehrfachfachauswahl werden die Sätze durch ein „Komma“ getrennt. Im Word Dokument würde nach dem „Punkt“ ein „Komma“ stehen. Entfernen Sie bei einer Mehrfachauswahl also einfach das „Komma“ im Word Dokument.

Anrede
Einleitung
Hauptteil
Gruß
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Wann kannst Du Einspruch gegen eine erteilte Baugenehmigung erheben?

Plant ein Nachbar ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben, wirst Du als Nachbar im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens darüber informiert. Du hast dann vier Wochen lang Zeit, um Dich zu äußern und eventuelle Einwände vorzubringen. Außerdem kannst Du Einsicht in die Planunterlagen nehmen. Für die Baugenehmigung als solches spielt es zwar letztlich keine Rolle, ob Du mit dem Bauvorhaben einverstanden bist oder ob nicht. Die Bauordnungen der Bundesländer sehen nämlich prinzipiell nur vor, dass Du als beteiligter Nachbar gehört werden musst. Deine Zustimmung zu dem Bauvorhaben ist hingegen nicht notwendig, damit eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Äußerst Du aber keine Einwände, kann es sein, dass damit Dein Recht auf einen späteren Widerspruch oder eine Klage verwehrt ist. In diesem Fall wird nämlich davon ausgegangen, dass Du mit dem Bauvorhaben einverstanden bist. Deshalb kannst Du im Nachhinein nicht mehr erklären, dass das Bauvorhaben Deine Interessen oder Rechte verletzt. Für ein Bauvorhaben, das nicht förmlich genehmigt werden muss oder von dem Du erst bei Baubeginn erfährst, gilt dies natürlich nicht. Du kannst Dich ja nicht äußern, wenn Du von nichts weißt.

Spätestens wenn die Baugenehmigung erteilt wurde, wirst Du als Nachbar also darüber informiert. Dann hast Du einen Monat lang Zeit, um Widerspruch gegen die Baugenehmigung einzulegen. Dein Widerspruch muss schriftlich erfolgen und an die Baubehörde gerichtet sein, die in dem Bescheid genannt ist. In Deinem Widerspruch solltest Du möglichst ausführlich schildern, inwieweit Deine eigenen Rechte oder Interessen verletzt werden. Es reicht nicht, wenn Du lediglich erklärst, dass Du mit dem Bauvorhaben nicht einverstanden bist oder den Bau für irgendwie rechtswidrig hältst. Entscheidend ist, dass Du ausführst, dass und wie das Bauvorhaben Rechte Dritter oder eben konkret Deine Rechte verletzt. Da dies für einen Laien aber nicht immer ganz einfach ist, kann es durchaus sinnvoll sein, schon jetzt einen Anwalt einzuschalten. Alternativ kannst Du Deinen Widerspruch auch zur Niederschrift erklären. Zur Niederschrift heißt, dass Du die Baubehörde aufsucht und Deinen Widerspruch dort zu Protokoll gibst.

 

Wie kannst Du Deinen Einspruch begründen?

Generell wird Dein Widerspruch nur dann eine Chance auf Erfolg haben, wenn Du aufzeigen kannst, dass die Baugenehmigung rechtswidrig ist, weil sie Deine Rechte oder die Interessen Dritter verletzt. Das bedeutet, Du musst herausstellen, dass öffentlich-rechtliche Rechtsvorschriften verletzt werden und Dein Widerspruch auf Deinen Schutz abzielt. Hierfür wiederum kannst Du in erster Linie auf bauplanungs-, bauordnungs- und immissionsschutzrechtliche Normen hinweisen. Letztlich kommt es aber immer auf den Einzelfall und die konkreten Umstände an.

 

Was bewirkt Dein Einspruch?

Ist Dein Einspruch bei der zuständigen Baubehörde eingegangen, wird der Sachverhalt noch einmal geprüft. Stellt die Baubehörde fest, dass Dein Widerspruch berechtigt ist, wird sie ihm abhelfen. In diesem Fall wird sie die erteilte Baugenehmigung entweder komplett aufheben oder unter Berücksichtigung Deiner Einwände ändern. Hält die Baubehörde die erteilte Baugenehmigung aufrecht, wird Dein Widerspruch an die übergeordnete Instanz weitergeleitet. Hier erfolgt eine weitere Prüfung. Auch diese Instanz kann Deinem Widerspruch abhelfen. Wird die Baugenehmigung bestätigt, ergeht ein Widerspruchsbescheid. Darin ist ausgeführt, warum Dein Widerspruch zurückgewiesen wurde. Gegen diese Entscheidung kannst Du Klage erheben. Konkret handelt es sich dabei um eine Anfechtungsklage, die auf die Aufhebung der Baugenehmigung abzielt. Alternativ kannst Du Verpflichtungsklage erheben. Diese hat zum Ziel, die Baubehörde dazu zu verpflichten, wegen Verletzung von baurechtlichen Vorschriften gegen das Bauvorhaben einzuschreiten. In beiden Fällen gilt aber, dass es nicht ausreicht, wenn Du nur allgemein eine Rechtsverletzung beanstandest. Wie auch beim Widerspruch musst Du herausstellen, dass das Bauvorhaben Deine Rechte verletzt.

Wichtig: Dein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Solange keine Entscheidung vorliegt, baut Dein Nachbar zwar auf eigenes Risiko. Einen Baustopp kannst Du durch Deinen Widerspruch aber nicht erwirken. Möchtest Du verhindern, dass Dein Nachbar mit den Bauarbeiten beginnt, oder willst Du einen vorläufigen Baustopp erreichen, musst Du vor Gericht beantragen, dass die aufschiebende Wirkung Deines Widerspruchs angeordnet wird. Gibt das Gericht Deinem Antrag statt, darf Dein Nachbar vorerst nicht weiterbauen.