Aktualisiert am 23. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Andreas Berger
Welche Funktion hat eigentlich eine Abmahnung? Immer dann, wenn Du Deine vertraglichen Pflichten verletzt oder gegen Regeln verstößt, kann Dir Dein Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen. Die Abmahnung erfüllt dann zwei wesentliche Funktionen:
1.) Durch die Abmahnung weist Dich Dein Arbeitgeber daraufhin, dass Du gegen Deine vertraglichen Pflichten verstoßen hast. Gleichzeitig beanstandet er Dein Fehlverhalten. Da eine Abmahnung somit eine Rüge enthält, wird von der Rügefunktion der Abmahnung gesprochen. 2.) Dein Arbeitgeber verwarnt Dich wegen Deines Fehlverhaltens. Er macht Dich auf Deine vertraglichen Pflichten aufmerksam und fordert Dich auf, Dich künftig vertragstreu zu verhalten. Gleichzeitig nennt er Dir die Konsequenzen, mit denen Du im Wiederholungsfall rechnen musst. In aller Regel warnt Dich Dein Arbeitgeber dabei vor einer Kündigung, wenn der Pflichtverstoß noch einmal vorkommt. Diese Funktion der Abmahnung wird als Warnfunktion verstanden.
Daneben hat eine Abmahnung eigentlich noch eine dritte Funktion, nämlich eine Dokumentationsfunktion. Bevor Dein Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen kann, muss er Dich normalerweise vorher mindestens einmal abgemahnt haben. Durch die Abmahnung kann Dein Arbeitgeber zum einen belegen, dass und wann Du Dir welchen Fehltritt geleistet hast. Zum anderen kann er bei einer Kündigung durch die Abmahnung dokumentieren, dass er Dich deswegen bereits ver- und gewarnt hatte.
Wann solltest Du wie auf eine Abmahnung reagieren?
Natürlich ist eine Abmahnung kein Grund zur Freude. Vielleicht hältst Du die Abmahnung für übertrieben, vielleicht für ungerecht und vielleicht schlichtweg für falsch. Trotzdem solltest Du erst einmal in Ruhe darüber nachdenken, was Du jetzt tun willst. Du musst keinerlei Fristen beachten. Du kannst Dir also genug Zeit lassen, um Dich für eine Vorgehensweise zu entscheiden. Generell sind folgende Schritte möglich:
- Du kannst die Abmahnung hinnehmen: Du kannst die Abmahnung als das verstehen, was sie ist, nämlich als Warnschuss. Dein Arbeitgeber gibt Dir zu verstehen, dass er ein bestimmtes Verhalten künftig nicht mehr tolerieren wird. Er gibt Dir aber auch die Chance, Dich zu bessern. Hältst Du Dich in Zukunft an die Regeln, hat die Abmahnung ihren Zweck erfüllt. Du hast dann nichts weiter zu befürchten.
- Du kannst Widerspruch einlegen: Du bist nicht verpflichtet, Dich zu einer Abmahnung zu äußern. Allerdings hat man das Recht, eine Erklärung abzugeben. Dies kann auch durchaus sinnvoll sein, um das Vertrauensverhältnis wiederherzustellen. Zudem kann es ein Vorteil für Dich sein, falls Dein Arbeitgeber später eine verhaltensbedingte Kündigung ausspricht, die er mit der Abmahnung begründet. In Deiner Erklärung kannst Du ausführen, wie sich der Sachverhalt aus Deiner Sicht darstellt. Dein Arbeitgeber muss Deine Gegendarstellung in Deine Personalakte aufnehmen, wenn Du das möchtest. Dies ergibt sich aus § 83 Abs. 2 BetrVG.
- Du kannst den Betriebsrat einschalten: § 84 BetrVG räumt Dir ein Beschwerderecht ein. Informierst Du den Betriebsrat, kann er Dich unterstützen und als Vermittler zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber auftreten.
- Du kannst Klage erheben: Ist eine Abmahnung unberechtigt, muss Dein Arbeitgeber sie zurücknehmen und aus Deiner Personalakte entfernen. Macht er das nicht oder könnt Ihr Euch nicht einigen, ob die Abmahnung rechtmäßig ist oder nicht, kannst Du vor dem Arbeitsgericht klagen. Eine Klage solltest Du Dir aber sehr genau überlegen. Selbst wenn Du den Prozess gewinnst, weiß Dein Arbeitgeber spätestens jetzt, worauf es bei einer wasserdichten Abmahnung ankommt. Zudem hat Euer Verhältnis vermutlich einen echten Schaden genommen. Ob Du Dich damit in eine bessere Position gebracht hast, als wenn eine Abmahnung in Deiner Personalakte ist, ist fraglich.