Rückabwicklung Handyvertrag: So gehst Du vor

Infos zu Rückabwicklung Handyvertrag
Für eine mögliche Rückabwicklung spielt eine wichtige Rolle, ob Du den Handyvertrag online oder im Laden abgeschlossen hast.

Auf dem Mobilfunkmarkt tummeln sich zahlreiche Anbieter, die mit den verschiedensten Angeboten locken. Von der kostengünstigen Allnet Flat über flexible Prepaid-Pakete bis hin zu Tarifen mit neuem Handy zum Mini-Preis ist so ziemlich alles vertreten. Hier den Überblick zu behalten, ist schon nicht einfach. Dazu kommt aber noch, dass die Regelungen zum Widerrufsrecht bei Handyverträgen mitunter schwer zu durchschauen sind. In den vergangenen Jahren hat sich zwar einiges zugunsten der Verbraucher getan. Doch Stolperfallen gibt es trotzdem. In diesem Beitrag erklären wir, wann und wie die Rückabwicklung vom Handyvertrag funktioniert.

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Die Kosten sind zu hoch, das ausgewählte Handy ist doch nicht das richtige, der Tarif passt nicht, das Mobilfunknetz ist vor Ort nicht verfügbar, Du hast im Nachhinein ein weit besseres Angebot gefunden: Warum Handyverträge widerrufen werden, kann viele Gründe haben.

Hast Du Deinen Vertrag online oder per Telefon geschlossen, kannst Du zurücktreten. Denn in diesem Fall greift das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Dadurch kannst Du den Mobilfunkvertrag innerhalb der Widerrufsfrist rückgängig machen.

Anders sieht es aus, wenn Du den Handyvertrag in einem Laden abgeschlossen hast. Dann wird es nämlich schwierig, den Vertrag zu widerrufen.

Bevor wir ins Thema einsteigen, deshalb vorab ein Tipp: Wenn Du Dir mit dem Handyvertrag nicht ganz sicher bist oder Dir die Möglichkeit zur Rückabwicklung bewahren möchtest, solltest Du den Vertrag statt im Laden lieber online oder telefonisch abschließen.

►Rückabwicklung Handyvertrag – Vorlage für den Widerruf

Wie versprochen hier ein Muster, an dem Du Dich für Deinen Widerruf orientieren kannst:

Mobilfunkanbieter
Anschrift

Dein Name
Anschrift

Widerruf

Kundennummer: ______________________________
Bezeichnung und Nummer des Mobilfunkvertrags: ______________________________
Mobilfunknummer: ______________________________

 

Hiermit widerrufe ich den oben genannten, am __________ abgeschlossenen Mobilfunkvertrag fristgerecht.

 

______________________________
Ort, Datum Unterschrift

Die Rückabwicklung von einem Handyvertrag aus dem Laden

Hast Du den Handyvertrag im örtlichen Handy-Shop unterschrieben, hast Du kein Widerrufsrecht. Anders als beim Online-Shopping geht der Gesetzgeber nämlich davon aus, dass Du im Laden genug Gelegenheit hattest, um Dich mit dem Produkt und den Bedingungen auseinanderzusetzen. Ein Rücktrittsrecht ist für solche Verträge deshalb nicht vorgesehen.

Es gibt zwar Gerichte, die eine andere Auffassung vertreten. So hat zum Beispiel das Amtsgericht Dortmund entschieden, dass der Kunde den Vertrag widerrufen kann, wenn es zum Mobilfunkvertrag ein Handy dazugibt.

In diesem Fall sind der Mobilfunkvertrag und der Kaufvertrag über das Handy verbundene Verträge gemäß § 358 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Widerruft der Kunde den Mobilfunkvertrag, wird deshalb auch der Kaufvertrag aufgelöst (Az. 417 C 3787/10, Urteil vom 13.10.2010).

Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch das Landgericht Lüneburg. Es urteilte, dass dem Kunden bei einem Mobilfunkvertrag mit subventioniertem Handy ein Widerrufsrecht zusteht. Das Gericht sah hier nämlich einen Verbraucherdarlehensvertrag. Und nach § 495 Abs. 1 BGB sieht der Gesetzgeber für solche Kreditverträge ein Widerrufsrecht vor (Az. 2 S 86/10, Urteil vom 13.01.2011).

Allerdings sind solche Gerichtsurteile lediglich Entscheidungen im Einzelfall. Nennenswerte Auswirkungen auf die gängige Rechtssprechung hatten sie nicht. Deshalb macht es auch wenig Sinn, sich auf die Urteile zu berufen.

Die Rechtslage ist vielmehr so: Schließt Du einen Handyvertrag im Laden ab, kannst Du ihn nicht widerrufen.

Der Anbieter kann Dir zwar auf freiwilliger Basis ein Rücktrittsrecht einräumen. Anders als zum Beispiel bei Kleidung, die Du auch bei Nichtgefallen oft zurückgeben kannst, ist das bei Handyverträgen aber die absolute Ausnahme. Stimmt der Anbieter einer Rückabwicklung nicht zu, bleibt der Handyvertrag bestehen. Überlege Dir also gut, ob und was Du im Laden unterschreibst.

Es gäbe zwar dann noch die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. Doch dazu müsstest Du belegen, dass Dich der Verkäufer absichtlich getäuscht hat. Und das ist nicht so einfach.

Die Rückabwicklung von einem Handyvertrag per Fernabsatzgeschäft

Für viele Fernabsatzverträge räumt der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht ein. Zu den Fernabsatzverträgen gehören Verträge, die Du online, am Telefon und per Bestellung aus einem Katalog abschließt. Daneben kannst Du Verträge widerrufen, die Du an der Haustür und generell außerhalb der Geschäftsräume des Anbieters geschlossen hast.

Dabei deckt das gesetzliche Widerrufsrecht auch Handyverträge ab, die im Fernabsatzgeschäft zustande kommen. Hast Du den Handyvertrag online oder telefonisch geschlossen, ist also eine Rückabwicklung möglich. Die Regelungen zum Widerruf ergeben sich aus § 312g und § 355 BGB. Ein hilfreiches Erklär-Video zum Widerrufsrecht findest Du auf der Seite des Bundesjustizministeriums.

Möchtest Du vom Vertrag zurücktreten, hast Du für den Widerruf 14 Tage Zeit. Innerhalb dieser Frist musst Du erklären, dass Du den Handyvertrag widerrufst. Ist die Widerrufsfrist abgelaufen, ist auch Dein Widerrufsrecht erloschen. Dann kommst Du nur noch durch eine Kündigung aus dem Vertrag.

Wann beginnt die Widerrufsfrist?

Ab wann die Frist für einen Widerruf läuft, hängt ein bisschen davon ab, ob Du einen reinen Mobilfunkvertrag oder einen verbundenen Vertrag aus Tarif und Handy abgeschlossen hast:

  • Bei einem reinen Mobilfunkvertrag beginnt die 14-tägige Frist, sobald Du die Vertragsunterlagen und die SIM-Karte bekommen hast.
  • Gehört ein Handy dazu und schickt Dir der Anbieter die Ware in mehreren Teilsendungen, läuft die Frist, wenn alles komplett ist. Die Widerrufsfrist startet also erst, wenn die Vertragsunterlagen, die SIM-Karte und das Handy geliefert wurden.

Außerdem muss Dich der Anbieter über Dein Widerrufsrecht belehrt haben. Durch die sogenannte Widerrufsbelehrung muss Dich der Anbieter also darauf hingewiesen haben, dass und wie Du vom Vertrag zurücktreten kannst.

Dabei muss die Belehrung schriftlich erfolgen. Ein eigenes Schriftstück ist aber nicht notwendig. Es reicht, wenn Dir der Anbieter die Widerrufsbelehrung zum Beispiel per E-Mail zuschickt.

Belehrt Dich der Anbieter gar nicht oder nicht ordnungsgemäß über Dein Widerrufsrecht, verlängert sich die Frist um 12 Monate. Du kannst den Vertrag dann bis zu ein Jahr und zwei Wochen lang widerrufen.

Wie gehe ich beim Rücktritt vom Handyvertrag vor?

Wie schon erwähnt, musst Du Deinen Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist erklären. Es reicht nicht aus, wenn Du die Vertragsunterlagen und das Handy kommentarlos zurückschickst.

Für die Erklärung selbst ist aber keine bestimmte Form vorgeschrieben. Du könntest dem Anbieter deshalb auch einfach mündlich oder telefonisch mitteilen, dass Du vom Vertrag zurücktrittst. Sollte es Probleme geben, musst Du aber nachweisen, dass Du den Handyvertrag fristgerecht widerrufen hast. Ein Widerruf per Brief oder per Fax ist deshalb sicherer.

Für die Rückabwicklung vom Handyvertrag stellen die meisten Anbieter inzwischen ein Widerrufs-Formular zur Verfügung. Dieses Formular befindet sich oft direkt unter der Widerrufsbelehrung. So ein Formular füllst Du einfach aus und schickst es an den Anbieter.

Gibt es kein Formular oder willst Du es nicht verwenden, kannst Du Deinen Widerruf natürlich auch selbst formulieren. Dazu genügt, dass Du klar und unmissverständlich erklärst, dass Du den Handyvertrag widerrufst. Begründen musst Du Deine Entscheidung nicht. Eine Vorlage zeigen wir Dir gleich noch.

Der nächste Schritt bei der Rückabwicklung vom Handyvertrag ist, dass Du die SIM-Karte und das Handy an den Anbieter zurückschickst. Das musst Du innerhalb von 14 Tagen, nachdem Du den Widerruf erklärt hast, tun.

Hast Du zu diesem Zeitpunkt schon Zahlungen geleistet, muss Dir der Anbieter das Geld erstatten. Auch das muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, wenn die Ware beim Anbieter zurück ist. Hattest Du bis dahin noch nichts bezahlt, musst Du das nach dem Widerruf nicht mehr machen.

Grundsätzlich haben der Widerruf und die Rückabwicklung zur Folge, dass Du so gestellt wirst, als hätte es den Handyvertrag nie gegeben. Allerdings musst Du unter Umständen für den Wertersatz aufkommen.

Das ist der Fall, wenn Du bis zum Widerruf schon telefoniert hast. Die Mobilfunkgebühren musst Du dann natürlich übernehmen. Hattest Du das Handy in Betrieb, kann der Anbieter außerdem eine Wertminderung in Rechnung stellen.

 

Zwei abschließende Hinweise zur Rückabwicklung vom Handyvertrag

Vielleicht entscheidest Du Dich direkt nach dem Abschluss für eine Rückabwicklung des Handyvertrags. Sind zu diesem Zeitpunkt die Unterlagen, die SIM-Karte und das Handy noch gar nicht bei Dir eingetroffen, kannst Du trotzdem schon widerrufen.

Die Widerrufsfrist hat dann zwar noch gar nicht begonnen. Denn sie startet erst, wenn die Lieferung komplett ist. Aber Du musst die Lieferung nicht abwarten. Informierst Du den Anbieter über den Rücktritt, hat sich der Vertrag erledigt. Der Anbieter schickt Dir die Sachen dann erst gar nicht zu.

Eine andere Frage, die sich oft stellt, ist, ob Du die SIM-Karte und das Handy bis zum Widerruf nutzen kannst. Früher war es so, dass das Einlegen und Aktivieren der SIM-Karte dazu führte, dass sich das Widerrufsrecht damit erledigt hatte. Das ist inzwischen anders.

Auch wenn Du die SIM-Karte schon in Betrieb genommen hast, kannst Du noch innerhalb der Frist vom Vertrag zurücktreten. Nur musst Du dann die Mobilfunkleistung für den entsprechenden Zeitraum bezahlen.

Ähnlich sieht es beim Handy aus. Die Nutzung des Handys hebt Dein Widerrufsrecht ebenfalls nicht auf. Allerdings solltest Du hier ein bisschen aufpassen.

Dass Du das Handy auspackst, einschaltest und die Funktionen testet, geht in Ordnung. Denn das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften soll Dir ja gerade ermöglichen, das Gerät so auszuprobieren, wie Du es sonst im Laden auch tun könntest.

Alles, was über ein normales Ausprobieren hinausgeht, ist aber nicht mehr abgedeckt. Bei einer Rückabwicklung des Handyvertrags kann Dir der Anbieter deshalb eine Gebühr für die Wertminderung durch Deinen Gebrauch abziehen. Und ihre Höhe kann durchaus ein Streitpunkt werden.