Rundfunkgebühren bei fehlerhaften Bescheid nicht zahlen

Wenn Du gegen einen fehlerhaften Bescheid Widerspruch einlegen willst

GEZ, RundfunkbeitragUm Widersprüche und Klagen zu vermeiden, deklariert der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ) seine Schreiben oft nicht als Bescheide. Stattdessen werden Überschriften wie Anmeldebestätigung, Zahlungsaufforderung oder Beitragsrechnung verwendet. Dementsprechend wird oft auch die Rechtsbehelfsbelehrung weggelassen. Diese wird Dir erst zugeschickt, wenn Du sie explizit verlangst. Das ändert aber letztlich nichts daran, dass es sich eben doch um Bescheide handelt. Deshalb kannst Du Widerspruch einlegen, wenn der Bescheid aus Deiner Sicht falsch ist.

In Deinem Widerspruch solltest Du erläutern, warum Du den Bescheid beanstandest. Du bist zwar nicht verpflichtet, Gründe anzugeben. Allerdings wird Deinem Widerspruch eher abgeholfen, wenn Du erklärst, wo der Fehler liegt. Ratsam ist außerdem, entsprechende Nachweise beizulegen, selbst wenn Du diese bereits eingereicht hast. Bei den Nachweisen kann es sich um Kopien von meldeamtlichen Bescheinigungen, von Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheiden, von Deinem Schwerbehindertenausweis oder um Angaben zum gemeldeten Beitragszahler handeln. Sinnvoll ist außerdem, immer eine Versandart zu wählen, die Du belegen kannst. Dies kann nämlich durchaus erforderlich werden, wenn der Beitragsservice behauptet, Deinen Antrag oder Deinen Widerspruch nicht erhalten zu haben.

 

Wenn Du allgemein gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen willst

Bist Du gegen den Rundfunkbeitrag als solches, steht es Dir natürlich ebenfalls frei, Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einzulegen. Diesen wirst Du – tatsächlich als Bescheid deklariert – bekommen, wenn Du die Beiträge nicht bezahlst und auf die Mahnung ebenfalls nicht reagierst. Auf dem Bescheid findest Du dann auch die Rechtsbehelfsbelehrung. Diese besagt, dass Du einen Monat Zeit hast, um Widerspruch einzulegen. Erfolgreich wird Dein Widerspruch allerdings nicht sein. Dies liegt daran, dass der Rundfunkbeitrag von der Idee eines Solidarmodells ausgeht. Demnach soll sich jeder an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen, weil jeder die Möglichkeit hat, sich vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk informieren, bilden und unterhalten zu lassen. Ob jemand diese Möglichkeit nutzt oder ob nicht, spielt keine Rolle.

Deshalb ist es auch egal, ob Du Rundfunkgeräte besitzt oder ob nicht. Der Rundfunkbeitrag wird stattdessen pauschal einmal für jede Wohnung erhoben, unabhängig von der Anzahl der Bewohner. Da diese Regelungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beschlossen wurden, wird der Beitragsservice Deinen Widerspruch zurückweisen. Du erhältst daraufhin einen Widerspruchsbescheid. Dagegen wiederum kannst Du vor dem Verwaltungsgericht klagen. Vermutlich wird Deine Klage aber auf Eis gelegt werden, denn es laufen bereits zahlreiche Verfahren. Deshalb werden die Gerichte wohl abwarten, bis eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt. Und ob diese zugunsten der Rundfunkanstalten oder zugunsten der Beitragszahler ausfällt, bleibt abzuwarten.