GEZ Befreiungsantrag Hartz 4: Diese Formulierung ist rechtssicher

Infos zum GEZ Befreiungsantrag Hartz 4
Als Hartz 4-Empfänger bleibst Du auf Antrag vom Rundfunkbeitrag verschont.

“Einfach. Für alle.” – So lautet der Slogan, mit dem die Rundfunkanstalten das Beitragssystem beschreiben. Er soll zum Ausdruck bringen, dass der Beitrag einmal pro Haushalt fällig wird und dabei alle vorhandenen Geräte (einfach) und Bewohner des Haushalts (für alle) abdeckt.
Für alle bedeutet aber auch, dass jeder Haushalt zur Kasse gebeten wird. Selbst dann, wenn es in der Wohnung gar keine rundfunkfähigen Geräte gibt. Allerdings kannst Du Dich unter bestimmten Umständen von der Beitragspflicht befreien lassen. Wenn Du Arbeitslosengeld II beziehst, ist das zum Beispiel so. Wir erklären Dir, wie Du einen GEZ Befreiungsantrag bei Hartz 4 stellst.

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Was früher die GEZ war, ist inzwischen der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Und während früher Rundfunkgebühren erhoben wurden, wird jetzt der Rundfunkbeitrag fällig. Die neuen Namen haben dann auch einige Änderungen mit sich gebracht.

Der wichtigste Punkt dabei ist, dass für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag bezahlt werden muss. Ob und wie viele Fernseher, Radios und andere rundfunkfähigen Geräte wie zum Beispiel Computer vorhanden sind, spielt keine Rolle mehr. Selbst wenn Du gar keine Geräte hast, musst Du Dich anmelden und den Beitrag bezahlen. Er beläuft sich derzeit auf 17,50 Euro pro Monat.

Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen. Bestimmte Personen können sich nämlich auf Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen. Dazu gehören auch Hartz IV-Empfänger. Wie das mit dem GEZ Befreiungsantrag bei Hartz 4 funktioniert und was Du beachten musst, erfährst Du in diesem Artikel.

►Vorlage: Rückwirkender GEZ Befreiungsantrag bei Hartz 4

Dein Name
Deine Anschrift

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Datum

Antrag auf rückwirkende Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Beitragsnummer: ___________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Befreiung vom Rundfunkbeitrag rückwirkend ab dem __________.

Während dieses Zeitraums habe ich durchgehend ALG II bezogen, so dass ein Befreiungsgrund gegeben war. Als Nachweis füge ich die entsprechenden Bewilligungsbescheide in Kopie / behördlichen Bescheinigungen im Original bei.

Den Befreiungsantrag für den aktuellen Zeitraum habe ich bereits gestellt / lege ich nebst Nachweis ebenfalls bei.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Wer kann einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen?

Eigentlich wird der Rundfunkbeitrag für jede Wohnung fällig. Aber unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Beitragspflicht möglich. Die Regelungen dazu stehen in § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Demnach gilt, dass Du einen Befreiungsantrag stellen kannst, wenn Du eine der folgenden Leistungen beziehst:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, wenn Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst
  • Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches oder als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Pflegegeld nach den gesetzlichen Vorschriften Deines Bundeslandes
  • Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 oder 2 des Lastenausgleichsgesetzes
  • Blindenhilfe

Sonderfürsorgeberechtigte gemäß § 27e des Bundesversorgungsgesetzes, Taubblinde und Volljährige, die in einer vollstationären Einrichtung leben, können sich ebenfalls befreien lassen.

Daneben ist eine Befreiung möglich, wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt. Dazu später mehr.

Ist ein Befreiungsantrag beim Bezug von Arbeitslosengeld I möglich?

Bist Du arbeitslos und bekommst Arbeitslosengeld I, kannst Du Dich nicht von der Beitragspflicht befreien lassen. Denn damit gehörst Du nicht zu dem Personenkreis, für den die Möglichkeit einer Befreiung vorgesehen ist. Das gilt selbst dann, wenn Dein ALG I niedriger ausfällt als Hartz IV.

Der Grund hierfür ist, dass es sich beim Arbeitslosengeld I um eine Versicherungsleistung handelt. Voraussetzung für die Befreiung von der Beitragspflicht ist aber, dass Du eine Sozialleistung empfängst. Und Deine Bedürftigkeit muss von einer Sozialbehörde bescheinigt werden.

Aber: Wenn Dein ALG I sehr niedrig ist, solltest Du Dich erkundigen, ob Du ergänzend Hartz IV beantragen kannst. Hast Du einen Anspruch, wird Dein Einkommen wenigstens bis zum Existenzminimum aufgestockt.

Und: Wenn Du Arbeitslosengeld I bekommst und zusätzlich dazu auch Hartz IV beziehst, kannst Du Dich befreien lassen. Denn damit gehörst Du zum Personenkreis, der einen Befreiungsantrag stellen kann.

Was hat es mit der Härtefall-Befreiung auf sich?

Steht Dir nur ein geringes Einkommen zur Verfügung, kannst oder willst Du aber keine Sozialleistungen beantragen, kannst Du Dich grundsätzlich nicht von der Beitragspflicht befreien lassen. Denn allein ein geringes Einkommen ist kein Grund, der eine Befreiung rechtfertigt. Die Regelungen wurden ganz bewusst so gestaltet, dass eine Befreiung nur noch dann möglich ist, wenn Du einen Leistungsbescheid von einer Sozialbehörde vorlegen kannst.

Trotzdem gibt es den sogenannten Härtefall. Einen Befreiungsantrag als besonderer Härtefall kannst Du stellen, wenn Du eine der folgenden Bedingungen erfüllst:

  • Du hast keinen Anspruch auf eine der oben genannten Sozialleistungen, weil Dein Einkommen die jeweilige Bedarfsgrenze übersteigt. Allerdings überschreitet Dein Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro. Dieser Betrag entspricht dem monatlichen Rundfunkbeitrag. In diesem Fall kannst Du eine Befreiung beantragen. Dazu legst Du den Bescheid vor, mit dem die Sozialbehörde Deinen Antrag abgelehnt hat.
  • Du hast Anspruch auf Sozialleistungen, willst sie aber nicht beziehen. Auch dann kannst Du Dich von der Beitragspflicht befreien lassen. Dafür musst Du die Sozialleistungen zunächst beantragen. Wurde Dein Antrag bewilligt, musst Du der Sozialbehörde schriftlich erklären, dass Du auf die Sozialleistungen verzichtest. Beim Beitragsservice reichst Du dann sowohl den Bewilligungsbescheid als auch Deine Verzichtserklärung ein.

Wie wird ein GEZ Befreiungsantrag bei Hartz 4 gestellt?

Deinen Befreiungsantrag musst Du grundsätzlich schriftlich stellen. Schriftlich bedeutet, dass Dein Antrag von Hand unterschrieben sein muss. Ein Befreiungsantrag in Textform, zum Beispiel per E-Mail, genügt nicht. Denn ohne Unterschrift ist Dein Antrag ungültig und kann nicht bearbeitet werden. Für den Befreiungsantrag selbst hast Du zwei verschiedene Möglichkeiten:

1. Antragsformular

Das Formular für einen Befreiungsantrag bekommst Du bei Deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Als PDF kannst Du es Dir hier von der Verbraucherzentrale Niedersachsen runterladen. Ausfüllen musst Du das Formluar so:

  • Hast Du schon eine Beitragsnummer, trägst Du sie ein. Ansonsten kreuzt Du an, dass Du Deine Wohnung anmeldest.
  • In die folgenden Zeilen schreibst Du Deine persönlichen Daten, also Name, Anschrift und Geburtsdatum.
  • Danach setzt Du ein Kreuz in das Feld vor der Zeile “Grund für die Befreiung (Nummer 401–410)”. In der gleichen Zeile schreibst Du die Nummer des Befreiungsgrundes. Die einzelnen Nummern stehen auf Seite 3 des Antrags. Stellst Du einen GEZ Befreiungsantrag bei Harzt IV, ist das die Nummer 403.
  • Ganz unten musst Du dann nur noch das Datum eintragen und unterschreiben.

Zum Antrag fügst Du anschließend die entsprechenden Nachweise dazu.

2. Online-Formular

Auf der Webseite vom Beitragsservice kannst Du den Antrag online ausfüllen.

  • Dazu musst Du zunächst angeben, dass Du Dich aus “sozialen Gründen” befreien lassen möchtest. Aus gesundheitlichen Gründen ist nur eine Ermäßigung möglich.
  • Auf der nächsten Seite klickst Du dann an, welche Sozialleistung Du beziehst. Also zum Beispiel ALG II (Hartz IV).
  • Danach kommst Du zu einem Formular, in das Du Deine persönlichen Daten eintragen musst. Dazu gehören Dein Name und Deine Anschrift, Dein Geburtsdatum und Dein Familienstand. Außerdem gibst Du Deine Beitragsnummer an, wenn Du eine hast.
  • Nachdem Du die Zusammenfassung überprüft hast, druckst Du das Ganze aus.

Zusammen mit den notwendigen Nachweisen schickst Du Deinen Antrag anschließend an den Beitragsservice.

Die notwendigen Unterlagen

Als Nachweis dafür, dass Du tatsächlich ALG II beziehst, musst Du zusammen mit Deinem Antrag einen Beleg von Jobcenter oder Arge einreichen. Das kann eine Kopie von Deinem aktuellen Bewilligungsbescheid sein.

Zusammen mit dem Bewilligungsbescheid bekommst Du aber in aller Regel auch eine Bescheinigung. Sie heißt „Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“. Darauf ist vermerkt, dass und für welchen Zeitraum Dir Hartz IV bewilligt wurde. Diese Bescheinigung genügt als Nachweis. Sie legst Du im Original bei. Eine Kopie vom Bewilligungsbescheid brauchst Du dann nicht mehr.

Das Antragsformular und die Bescheinigung steckst Du in einen frankierten Briefumschlag und schickst das Ganze an:

ARD, ZDF und Deutschlandradio
Beitragsservice,
50656 Köln

Der Beitragsservice entscheidet daraufhin über Deinen Antrag. Beziehst Du Hartz IV, wird er aber bewilligt. Den entsprechenden Bescheid bekommst Du per Post.

Ab wann gilt die Befreiung?

Die Befreiung von der Beitragspflicht beginnt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, an dem Du den Antrag stellst. Bezieht sich Dein Antrag auf die Zukunft, gilt die Befreiung ab dem Tag, ab dem Dir die Sozialleistung bewilligt wurde. Bei Hartz IV bist Du also ab dem Tag befreit, an dem der jeweilige Bewilligungszeitraum beginnt.

Bitte beachte: Damit Dein Antrag bearbeitet werden kann, musst Du den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde mit einreichen. Ist er noch nicht da, warte mit der Antragstellung. Du musst den Antrag nicht vorsorglich stellen. Die Befreiung wird auch rückwirkend gewährt.

Wie lange ist ein GEZ Befreiungsantrag bei Hartz 4 gültig?

Grundsätzlich ist die Befreiung genauso lange gültig wie Dein Bewilligungsbescheid. Wurde Dir Hartz IV zum Beispiel für ein Jahr bewilligt, bist Du auch ein Jahr von der Beitragspflicht befreit.

Hast Du in den zwei vorhergehenden Jahren auch schon ALG II bezogen und warst deshalb von der Beitragspflicht befreit, kann die Beitragsbefreiung aber für einen längeren Zeitraum erteilt werden. Dann bleibt sie noch ein weiteres Jahr lang gültig. Die Befreiung gilt also für den nachgewiesenen Leistungszeitraum und ein Jahr darüber hinaus.

Auf dem Bescheid, den Du vom Beitragsservice bekommst, ist der Befreiungszeitraum angegeben. Und bevor dieser Zeitraum abläuft, schreibt Dich der Beitragsservice an und schickt Dir ein Formular für einen neuen Befreiungsantrag.

Aber Achtung: Wenn Du in der Zwischenzeit einen Job findest oder der Befreiungsgrund aus anderen Gründen wegfällt, musst Du den Beitragsservice darüber informieren. Sonst droht neben einer Nachzahlung mächtig Ärger.

Für wen gilt die Befreiung?

Die Befreiung von der Beitragspflicht gilt nicht nur für Dich. Vielmehr erstreckt sie sich auch auf Deine Mitbewohner, und zwar konkret auf

  • Deinen Ehegatten oder Lebenspartner,
  • Kinder bis zum 25. Lebensjahr und
  • alle Mitbewohner, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören und deshalb bei der Bewilligung der Sozialleistungen mit berücksichtigt wurden.

Wenn aber ein Bewohner beitragspflichtig wird, muss er den Rundfunkbeitrag für die Wohnung bezahlen.

Wie kann ich rückwirkend einen GEZ Befreiungsantrag bei Hartz 4 stellen?

Wenn Du Dich bisher noch nicht darum gekümmert hast, Dich von der Beitragspflicht befreien zu lassen, kannst Du den Antrag nachholen. Seit einiger Zeit ist das rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich. Hast Du in dieser Zeit Beiträge bezahlt, obwohl Du ALG II oder eine andere Sozialleistung bezogen hast, kannst Du die bezahlten Beiträge sogar zurückfordern.

Für einen rückwirkenden Antrag setzt Du ein kurzes Schreiben auf. Dabei kannst Du Dich gerne an unserer Vorlage orientieren. Diesem Schreiben legst Du dann alle Bewilligungsbescheide oder behördlichen Bescheinigungen bei, die Deinen Leistungsbezug in dem Zeitraum belegen. Anschließend schickst Du den Brief an den Beitragsservice. Für den laufenden Zeitraum fügst Du außerdem noch das Antragsformular bei, sofern Du die Befreiung noch nicht beantragt hast.