Widerspruch Lebensversicherung: Das 1×1

Infos zu Widerspruch Lebensversicherung
Bei einem Widerspruch ist die Rückerstattung meist deutlich höher als bei einer Kündigung der Lebensversicherung.

Die Lebensversicherung ist hierzulande die Nummer 1 unter den Produkten der privaten Altersvorsorge. Und das, obwohl die Abschlusskosten sehr hoch sind und die Renditen oft deutlich niedriger ausfallen, als erwartet. Trotzdem entscheiden sich nach wie vor viele Kunden dazu, durch kapitalbildende Lebensversicherungen fürs Alter vorzusorgen. Allein auf die gesetzliche Rentenversicherung möchten sie sich nicht verlassen. Allerdings bleibt nur etwa die Hälfte aller Kunden die gesamte Laufzeit über dabei. Und lange Zeit war ein vorzeitiger Ausstieg nur möglich, indem die Lebensversicherung verkauft oder gekündigt wurde. Doch inzwischen kommt noch ein anderer Weg in Frage: ein nachträglicher Widerspruch, der eine Rückabwicklung der Lebensversicherung zur Folge hat.

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Hat eine Versicherung beim Abschluss des Vertrags nicht richtig über das Widerrufsrecht belehrt, besteht das Widerrufsrecht zeitlich unbefristet fort. Und weil es nicht erloschen ist, können auch heute noch zahlreiche Kunden ihren alten Verträgen widersprechen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen zu Lebensversicherungen so entschieden.

Kannst Du den sogenannten Widerrufsjoker nutzen, ist das für Dich deshalb ein Vorteil, weil Du bei einem Widerspruch in aller Regel weit mehr Geld herausholen kannst als bei einer Kündigung.

Um welche Versicherungsverträge geht es?

Bei vielen Altverträgen zu Lebensversicherungen haben die Versicherer ihre Kunden gar nicht oder fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt. Die Folge davon ist, dass die Frist für einen Widerspruch nicht begonnen hat und vor allem nicht abgelaufen ist. Betroffene Kunden können ihren Vertrag deshalb auch jetzt noch rückabwickeln. Das hat der BGH in mehreren Urteilen bestätigt (Az. IV ZR 76/11, Urteil vom 7. Mai 2014; Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14, Urteile vom 29. Juli 2015).

Dabei geht es im Wesentlichen um Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden und nach dem sogenannten Policenmodell zustande kamen.

Ein Vertragsschluss nach dem Policenmodell ging so: Als Kunde hast Du zunächst das Antragsformular ausgefüllt. Nachdem der Versicherer den Antrag angenommen hatte, übergab er den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und die weiteren Vertragsunterlagen. Du hast die erforderlichen Verbraucher-Informationen also nicht vor oder während der Antragstellung, sondern erst beim oder nach dem Vertragsschluss erhalten.

Für solche Verträge nach dem Policenmodell sah § 5a des Versicherungsvertragsgesetzes in der alten Fassung vor, dass der Kunde dem Vertrag bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung höchstens ein Jahr nach der ersten Beitragszahlung widersprechen konnte. Diese Fassung war bis Ende 2007 gültig.

Der BGH hat dazu entschieden, dass genau diese Regelung bei Lebens-, Renten- und Zusatzversicherungen aber nicht angewendet werden kann. Das ist der Grund, warum Du auch jetzt noch widerrufen kannst, wenn Du beim Abschluss des Vertrags nicht ordnungsgemäß über Dein Recht auf Widerspruch belehrt wurdest oder die Vertragsunterlagen unvollständig waren.

Viele Versicherungsprodukte fallen unter die Regelung

Die Entscheidungen des BGH gelten für zahlreiche Versicherungen, die im genannten Zeitraum geschlossen wurden. Dazu gehören sowohl klassische Lebens- und Rentenversicherungsverträge als auch fondsgebundene Verträge. Förderrenten und Basisrentenversicherungen, also Riester- und Rürup-Rentenversicherungen, zählen ebenfalls dazu.

Außerdem macht es keinen Unterschied, ob der Vertrag noch läuft, ob er bereits regulär abgelaufen ist oder ob Du den Vertrag gekündigt hast. Du kannst unabhängig davon Widerspruch einlegen.

Grundsätzlich kommt ein Widerspruch zudem bei Risikolebensversicherungen und bei Berufsunfähigkeitsversicherungen in Frage. Allerdings macht ein Widerruf hier eher selten Sinn. Denn zum einen bieten solche Versicherungen einen wichtigen Schutz. Und zum anderen sind die Beträge, die angespart werden, recht gering.

Für Verträge nach dem Antragsmodell gilt etwas anderes

Für Geldanlagen wie zum Beispiel Riester-Fondssparpläne oder -Banksparpläne gilt die Regelung nicht. Das liegt daran, dass solche Produkte nicht über eine Versicherung, sondern über eine Bank laufen.

Eine Besonderheit gibt es außerdem bei Versicherungsverträgen nach dem Antragsmodell. Im Unterschied zum Policenmodell bekommst Du beim Antragsmodell alle wichtigen Vertragsinformationen schon beim Antrag. Hast Du Deine Versicherung nach diesem Modell abgeschlossen, hast Du kein Widerspruchsrecht. Stattdessen gibt es ein Rücktrittsrecht.

Rechtlich gesehen, ist ein Widerspruchsrecht zwar etwas anderes als ein Rücktrittsrecht. Für Dich kommt aber unterm Strich das gleiche Ergebnis heraus. Möchtest Du Einspruch einlegen, ist auch hier die fehlerhafte Belehrung über das Rücktrittsrecht der entscheidende Punkt. Dabei liegt schon dann ein Mangel vor, wenn die Belehrung optisch nicht deutlich hervorgehoben war.

Eine fehlerhafte Belehrung hat zur Folge, dass die Rücktrittsfrist von 30 Tagen nie begonnen hat. Deshalb besteht Dein Recht auf einen Rücktritt fort (BGH, Az. IV ZR 260/11, Urteil vom 17. Dezember 2014 und Az. IV ZR 173/15, Urteil vom 25. Januar 2017).

Wie viel bekomme ich bei einem Widerspruch zur Lebensversicherung zurück?

Ein erfolgreicher Widerspruch führt prinzipiell dazu, dass der Versicherer die eingezahlten Beiträge erstatten muss.

Dabei hat der BGH in seinen Urteilen nicht nur ein ewiges Widerspruchsrecht bei den betroffenen Altverträgen festgestellt. Vielmehr hat er auch erklärt, welche Posten der versicherten Person bei einer Rückabwicklung zustehen und was der Versicherer abziehen darf.

Hast Du den Vertrag schon gekündigt, darf der Versicherer neben dem schon ausgezahlten Rückkaufswert auch die Kosten abziehen, die für die Absicherung der Risiken für den Versicherungsschutz bis zum Widerspruch entstanden sind. Hat der Versicherer die Kapitalertragssteuer und den Solidaritätszuschlag für den Rückkaufswert ans Finanzamt abgeführt, darf er diesen Betrag ebenfalls abziehen.

Abschluss- und Verwaltungskosten muss Dir der Versicherer hingegen in voller Höhe erstatten. Gleiches gilt für Zuschläge, die der Versicherer für Ratenzahlungen erhoben hat.

Außerdem kannst Du verlangen, dass Dir der Versicherer für die Nutzung Deiner Prämien einen Ersatz bezahlt. Immerhin hat er mit Deinem Geld gewirtschaftet. Allerdings kannst Du nicht einfach unterstellen, dass der Versicherer einen Gewinn erzielt hat.

Deshalb ist es auch nicht möglich, dass Du wie sonst üblich fünf Prozent über dem Basiszinssatz einforderst. Stattdessen musst Du die tatsächliche Ertragslage berücksichtigen (BGH, Az. IV ZR 513/14, Urteil vom 11. November 2015). Dazu kannst Du zum Beispiel die Geschäftsberichte der jeweiligen Jahre zu Rate ziehen.

Handelt es sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung, muss Dir der Versicherer die Abschluss- und Verwaltungskosten sowie den aktuellen Fondswert auszahlen. Hat der Fonds Verluste erwirtschaftet, trägst Du das Risiko dafür. Andersherum hast Du aber auch Anspruch auf die Gewinne, die der Fonds erzielt hat.

Wie viel Geld Du bei einem erfolgreichen Widerspruch zurückbekommst, hängt natürlich immer von Deinem Vertrag und den eingezahlten Beiträgen ab. Im Internet findest Du diverse Online-Rechner, mit denen Du Deinen voraussichtlichen Anspruch ermitteln kannst.

Wann lohnt sich ein Widerspruch gegen die Lebensversicherung?

Pauschale Aussagen dazu, wann sich ein Widerspruch und die Rückabwicklung der Lebensversicherung lohnen, sind nicht möglich. Denn letztlich kommt es immer auf den Vertrag und Deine Ausgangssituation an. Allerdings gibt es ein paar grundlegende Dinge, die Du bedenken solltest.

Das Alter des Versicherungsvertrags

Grundsätzlich lohnt sich ein Widerspruch umso eher, je jünger Dein Versicherungsvertrag ist. Das gilt vor allem für Lebens- und Rentenversicherungen, die Du zwischen 2005 und 2007 abgeschlossen hast. Denn zum einen ist die Auszahlung bei diesen Verträgen steuerpflichtig.

Zum anderen ist die Anfangsphase nicht so lange her. In der Anfangsphase zieht die Versicherung die Abschlusskosten ab, weshalb kaum etwas angespart wird. Die Folge ist, dass bei diesen Verträgen der aktuelle Rückkaufswert auch jetzt noch niedriger ist als die Prämien, die Du eingezahlt hast. Selbst wenn Du die Risikobeiträge für den Versicherungsschutz einrechnest, bleibt oft noch eine Differenz.

Hast Du einen alten Vertrag aus den 1990er-Jahren, lohnt sich ein Widerspruch eher selten. Das liegt daran, dass sich die Verträge trotz der hohen Abschlusskosten in der Zwischenzeit gut entwickelt haben. Außerdem ist die Verzinsung bei diesen Kapital-Lebensversicherungen deutlich höher als die Zinsen, die Du heute bei Geldanlagen erhältst. Hinzu kommt der große Pluspunkt, dass die Auszahlung steuerfrei bleibt.

Der Risikoanteil

Je mehr bei Deinem Vertrag die Geldanlage im Vordergrund steht und je geringer der zusätzliche Versicherungsschutz ausfällt, desto eher kann sich ein Widerspruch lohnen. Das ist zum Beispiel so, wenn Du gar keine oder nur eine kleine Summe für den Todesfall vereinbart hast. Oder wenn Dein Vertrag keine zusätzlichen Bedingungen wie eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder nach einem Unfall enthält.

Ist Dein Vertrag hingegen mit einer echten Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung kombiniert, solltest Du von einem Widerspruch lieber absehen. Das ist der Fall, wenn Deine Zusatzversicherung eine Rentenzahlung als Leistung vorsieht. Widerrufst Du den Vertrag, verlierst Du nämlich auch diesen wichtigen Zusatzschutz. Meist fährst Du deshalb besser, wenn Du den Sparanteil bei der Lebensversicherung senkst.

Die Zulagen bei einem Riester-Vertrag

Bei einem Riester-Vertrag bekommst Du in der Ansparphase staatliche Zulagen. Außerdem kannst Du die Beitragszahlungen von der Steuer absetzen. Widerrufst Du diesen Vertrag, musst Du sowohl die Zulagen als auch die Steuervorteile zurückgeben. Die entsprechenden Beträge werden deshalb abgezogen. Daher solltest Du gut rechnen, ob sich ein Widerruf lohnt.

Wie kann ich Widerspruch bei der Lebensversicherung einlegen?

Wie schon erwähnt, muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob ein Widerspruch überhaupt möglich ist und wenn ja, ob er sich lohnt. Außerdem solltest Du Dich darauf einstellen, dass Dein Versicherer versuchen wird, die Rückabwicklung des Vertrags abzuwehren. Ratsam ist deshalb, wenn Du in vier Schritten vorgehst.

1. Lasse Deinen Versicherungsvertrag prüfen

Zunächst einmal solltest Du Deinen Versicherungsvertrag überprüfen lassen. Vor allem die Widerrufsbelehrung spielt hier die entscheidende Rolle. Es kann sein, dass Du auf einen der folgenden Fehler stößt:

In der Widerspruchsbelehrung ist nicht angegeben, dass es genügt, wenn Du Deinen Widerspruch rechtzeitig abschickst. Entscheidend ist nämlich nicht, dass ein Widerspruch innerhalb der Frist beim Versicherer eingeht, sondern dass Du ihn innerhalb der Frist absendest.

Bei einem Vertrag ab 2002 muss als Form für den Widerspruch die Textform benannt sein. Die Schriftform ist seitdem nicht mehr notwendig (BGH, Az. IV ZR 211/14, Urteil vom 14. Oktober 2015).

Die Belehrung darf nicht irgendwo in die Vertragsbedingungen eingebettet sein. Stattdessen muss sie sich gut sichtbar vom restlichen Text abheben (BGH, Az. IV ZR 512/14, Urteil vom 24. Februar 2016).

Da die Belehrung dann definitiv fehlerhaft ist, stehen Deine Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch gut.

Ansonsten solltest Du Deinen Vertrag von einem Experten prüfen lassen. Dazu kannst Du Dich an einen Rechtsanwalt wenden. Es gibt einige Anwälte, die sich auf die Prüfung von Versicherungsverträgen spezialisiert haben. Eine andere Möglichkeit ist, dass Du Deine Unterlagen von der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lässt. Ein Experte kann Dir auch eine Einschätzung dazu geben, ob ein Widerspruch überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.

2. Kläre ab, ob sich ein Widerspruch lohnt

Im nächsten Schritt solltest Du durchrechnen, ob ein Widerspruch Sinn macht. Um Dir einen ersten Überblick zu verschaffen, kannst Du kostenfreie Online-Rechner nutzen. Oft wird es aber besser sein, wenn Du sich professionell beraten lässt. Auch bei der Bewertung hilft Dir ein Anwalt, die Verbraucherzentrale oder ein unabhängiger Versicherungsberater.

►3. Lege Widerspruch bei der Lebensversicherung ein

Ist ein Widerspruch möglich und lohnt er sich, kannst Du Dich an Deinen Versicherer wenden und der Lebensversicherung widersprechen. Für Dein Schreiben kannst Du Dich an der folgenden Vorlage orientieren. Schicke den Widerspruch dann am besten per Einwurf-Einschreiben an Deinen Versicherer. So hast Du einen Nachweis, dass Du widersprochen hast.

Dein Name
Anschrift

Versicherer
Anschrift

Datum

Widerspruch

Nummer des Versicherungsscheins: _________________________
Bezeichnung des Tarifs : _________________________
(gekündigt am: __________)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem Zustandekommen des oben genannten Versicherungsvertrags.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist das Widerspruchsrecht nicht erloschen, wenn die Belehrung über das Widerspruchsrecht bei Vertragsabschluss nicht erfolgte oder fehlerhaft war (BGH-Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11). In meinem Fall ist die Belehrung fehlerhaft.

(Der BGH hat weiterhin erklärt, dass eine zuvor ausgesprochene Kündigung einem Widerspruch nicht entgegensteht.)

Um den Rückzahlungsanspruch zu beziffern, schicken Sie mir bitte innerhalb der kommenden vier Wochen eine Kostenaufstellung zu, aus der insbesondere folgende Positionen zum Vertrag ersichtlich sind:

– von mir eingezahlte Prämien
– die Abschluss- und Verwaltungskosten
– die Kostenanteile, die auf die Risikoabsicherung entfallen
– die von Ihnen gezogenen Nutzungen

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

4. Wende Dich an den Ombudsmann oder einen Anwalt

Es kann gut sein, dass Dein Versicherer ungeachtet der Rechtslage eine Rückabwicklung des Vertrags verweigert.
In diesem Fall kannst Du Dich an den zuständigen Ombudsmann wenden. Er prüft kostenlos, ob der Versicherer Deinen Widerspruch zu Recht oder unberechtigt abgelehnt hat. Möglicherweise gelingt es mit Hilfe der Schlichtungsstelle, eine Lösung zu finden.

Falls nicht, kannst Du einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten. Er wird versuchen, einen Vergleich zu erzielen, oder Klage erheben. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie meist die Kosten. Ansonsten musst Du abwägen, ob Du das Kostenrisiko eingehen willst.