Widerruf Versicherung: So gehst Du vor

Infos zu Widerruf Versicherung
Durch einen Widerruf kannst Du den Abschluss einer Versicherung rückgängig machen.

Du schließt eine Versicherung ab und stellst kurz darauf fest, dass der Abschluss keine gute Idee war. So etwas kann passieren. Zum Beispiel, weil Du über ein Angebot mit besseren Konditionen stolperst. Oder weil Du Dir die Sache noch einmal durch den Kopf gehen lässt und dabei zu dem Ergebnis kommst, dass Du die Versicherung eigentlich gar nicht brauchst. So eine Situation ist zwar ein bisschen ärgerlich, aber halb so wild. Denn Du kannst vom Vertrag noch zurücktreten. Doch damit Dein Widerruf der Versicherung wirksam werden kann, musst Du Fristen und formale Vorgaben einhalten.

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Ob Kfz-, Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz- oder Unfallversicherung: In jedem Haushalt gibt es verschiedene Versicherungen. Einige davon sind Pflicht, andere durchaus empfehlenswert und ein paar eigentlich überflüssig.

Wenn Du Dich für eine Versicherung entscheidest, dann möchtest Du einerseits einen guten und umfassenden Schutz haben. Doch andererseits willst Du verständlicherweise nicht mehr bezahlen, als nötig. Nur: Was ist, wenn Du feststellst, dass Du die falsche oder eine zu teure Versicherung abgeschlossen hast? Dann hast Du die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen.

Was Du zum Widerruf einer Versicherung wissen solltest, erklären wir Dir in diesem Ratgeber. Und eine kostenlose Vorlage für den Widerruf haben wir ebenfalls für Dich!

►Musterbrief: Widerruf Versicherung

Möchtest Du von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, kannst Du Dich an unserer Vorlage orientieren.

Name
Anschrift

Versicherungsunternehmen
Anschrift

Datum

Widerruf des Versicherungsvertrags vom …
Versicherungstarif: ____________________
Policennummer: ____________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich fristgerecht von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und trete vom oben genannten Versicherungsvertrag zurück.

Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Die gesetzlichen Grundlagen für den Widerruf einer Versicherung

Eigentlich gilt der Grundsatz, dass Verträge zu erfüllen sind. Doch bei einem Versicherungsvertrag sieht die Sache ein bisschen anders aus. Denn hier räumt Dir der Gesetzgeber die Möglichkeit ein, Dir den Vertragsabschluss noch einmal zu überlegen.

Das Recht auf einen Widerruf der Versicherung findet sich in § 8 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Demnach kannst Du als Versicherungsnehmer den abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bei einer Lebensversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung beläuft sich die Widerrufsfrist gemäß § 152 VVG sogar auf 30 Tage.

Dabei beginnt die Frist, wenn Dir der Anbieter die Vertragsunterlagen vollständig ausgehändigt hat. Zu diesen Unterlagen gehören

  • der Versicherungsschein,
  • die Vertragsbestimmungen,
  • die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und
  • eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht.

Sobald Dir der Versicherer alle diese Dokumente zur Verfügung gestellt hat, läuft die Widerrufsfrist. Und dann hast Du zwei Wochen Zeit, um Dich zu entscheiden, ob Du bei dem Vertrag bleibst oder ihn doch lieber rückgängig machen willst.

Übrigens: Im Zweifel muss der Versicherer den Nachweis erbringen, dass Du die Unterlagen bekommen hast.

Wann ein Widerruf nicht möglich ist

Grundsätzlich gilt das Widerrufsrecht einheitlich für alle Versicherungsverträge. Mit zwei Ausnahmen:

  • Versicherungen, bei denen die Laufzeit kürzer ist als ein Monat
  • Versicherungen, die ein Großrisiko nach § 210 Abs. 2 VVG abdecken

Bei solchen Versicherungen ist ein Widerruf generell ausgeschlossen. Außerdem ist ein Widerruf eigentlich nicht möglich, wenn es sich um

  • einen Versicherungsvertrag mit einer vorläufigen Deckungszusage, wie es zum Beispiel bei Kfz-Versicherungen üblich ist, oder
  • einen Vertrag mit einer Pensionskasse

handelt. Eigentlich deshalb, weil hier der Ausschluss des Widerrufsrechts nur dann gilt, wenn Du den Vertrag persönlich beim Versicherungsvertreter abschließt.

Kommt der Vertrag hingegen durch ein Fernabsatzgeschäft nach § 312c BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zustande, ist ein Widerruf möglich. Schließt Du die Versicherung also zum Beispiel online, per E-Mail oder telefonisch ab, kannst Du sie widerrufen.

Und: Ein Widerruf der Versicherung ist auch dann möglich, wenn Du mit dem Versicherer vereinbart hast, dass der Versicherungsschutz schon vor Ablauf der Frist bestehen soll.

Das ist der Fall, wenn Du eine Versicherung abschließt und ihre Laufzeit zum Beispiel gleich am nächsten Tag beginnt. Dann hast Du nämlich schon den Versicherungsschutz, obwohl die Widerrufsfrist noch läuft. Trotzdem kannst Du nach wie vor von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Nur musst Du dann für die Zeit bis zu Deinem Widerruf die anteilige Versicherungsprämie bezahlen.

Die Formalitäten beim Widerruf einer Versicherung

Für den Widerruf einer Versicherung ist die sogenannte Textform vorgeschrieben. Textform bedeutet, dass Du den Vertrag zwar schriftlich widerrufen musst. Doch Dein Text braucht keine Original-Unterschrift.

Deshalb musst Du keinen klassischen Brief aufsetzen und per Post an den Versicherer schicken. Stattdessen kannst Du die Widerrufserklärung auch per E-Mail, als Fax oder über ein Internet-Kontaktformular übermitteln.

Wir raten Dir aber dazu, einen Versandweg zu wählen, bei dem Du einen Beleg hast.

Ein Brief als Einwurf-Einschreiben oder ein Fax mit Sendebericht haben sich an dieser Stelle bewährt. Denn im Streitfall musst Du nachweisen, dass Du den Widerruf rechtzeitig abgeschickt hast. Und wenn der Versicherer behauptet, dass er Deinen Widerruf nie bekommen hat, ist es hilfreich, wenn Du diese Behauptung mit einem Beleg entkräften kannst.

Neben der Textform ist natürlich auch wichtig, dass Du die Widerrufsfrist einhältst. Im Unterschied zu einer fristgemäßen Kündigung zählt bei einem Widerruf die rechtzeitige Absendung.

Um die Frist zu wahren, ist also entscheidend, dass Du Deine Erklärung innerhalb der Widerrufsfrist abschickst. Wann die Erklärung beim Versicherer eingeht, ist nicht maßgeblich.

Die Inhalte Deiner Widerrufserklärung

Das Versicherungsunternehmen muss Dich über Dein Recht, den Vertrag zu widerrufen, belehren. Und ähnlich wie Online-Händler ergänzen auch Versicherer ihre Widerrufsbelehrung immer öfter durch ein Widerrufsformular. Hast Du so ein Formular bekommen, kannst Du es natürlich nutzen.

Ansonsten reicht ein kurzes, formloses Schreiben aus. Darin musst Du lediglich erklären, dass Du den abgeschlossenen Versicherungsvertrag widerrufst. Begründen musst Du den Widerruf nicht.

Damit der Versicherer das Schreiben eindeutig zuordnen kann, solltest Du aber auf jeden Fall folgende Daten angeben:

  • vollständiger Name und Anschrift
  • genaue Bezeichnung des Versicherungstarifs, so wie es im Vertrag steht
  • Nummer der Police
  • Kundennummer, sofern Du eine hast
  • Datum des Vertragsabschlusses

Ratsam ist außerdem, den Versicherer darum zu bitten, Dir den Widerruf zu bestätigen. Sobald Du die Bestätigung erhalten hast, kannst Du Dir nämlich sicher sein, dass der Vertrag vom Tisch ist.

Sonderfall: Alte Lebens- und Rentenversicherungen

Für Kapital-Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 zustande kamen, gibt es besondere Regelungen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nämlich entschieden, dass diese Verträge ohne eine zeitliche Befristung widerrufen werden können. Zu den betroffenen Verträgen zählen auch Riester- und Rürup-Renten, und das unabhängig davon, ob es sich um klassische oder fondsgebundene Versicherungen handelt.

Voraussetzung für einen Widerspruch ist, dass Dich der Versicherer nicht ordnungsgemäß über Dein Widerrufsrecht belehrt hat. Und genau das ist bei den Versicherungen im genannten Zeitraum oft der Fall. So kam es immer wieder vor, dass die Widerrufsbelehrung

  • komplett fehlte.
  • nicht vollständig war, weil zum Beispiel die Dauer oder der Beginn der Widerrufsfrist nicht angegeben war.
  • missverständliche Formulierungen enthielt.
  • nicht oder falsch über die Rechtsfolgen des Widerrufs belehrte.
  • nach 2002 nicht die Textform (anstelle der Schriftform) für einen Widerruf verlangte.
  • irgendwo in den Vertragsunterlagen verstreckt und deshalb weder eindeutig noch einfach zu finden war.

Eine fehlerhafte oder nicht vorhandene Widerrufsbelehrung führt dazu, dass die Widerrufsfrist nie begonnen hat. Und weil sich durch die Rechtsprechung des BGH ein ewiges Widerrufsrecht ergibt, kannst Du solche Verträge auch Jahre später noch widerrufen. Ein Widerruf ist sogar dann möglich, wenn Du die Versicherung längst gekündigt hast.

Doch jetzt kommt das große Aber.

Wie schon erwähnt, setzt ein Widerruf voraus, dass die Belehrung über Dein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß erfolgte. Doch ob das der Fall ist, wirst Du als Laie kaum beurteilen können. Denn offensichtliche Fehler sind eher die Ausnahme.

Weit häufiger ist es so, dass kleine, unscheinbare Wörter den Ausschlag geben. Und selbst Juristen sind sich bei der Einschätzung nicht immer einig. Nicht umsonst sind Widerrufsbelehrungen Gegenstand vieler Gerichtsverfahren.

Der zweite Punkt ist, dass es gar nicht immer sinnvoll ist, eine alte Lebens- oder Rentenversicherung zu widerrufen. Denn zum einen sind Altverträge oft viel höher verzinst als heutige Anlageprodukte. Und zum anderen verlierst Du bei einem Widerruf auch die Risiko-Absicherung, die Dir die Versicherung zum Beispiel für den Todesfall bietet.

Ist Dein Widerruf möglich und erfolgreich, zahlt Dir der Versicherer die eingezahlten Beiträge zurück. Außerdem erstattet er Dir die Zinsen, die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs aufgelaufen sind.

Im Gegenzug zieht er aber die Kosten für den gewährten Risikoschutz ab. Hat der Versicherer den Rückkaufswert bereits ausgezahlt, wird er ebenfalls angerechnet. Bei einer fondsgebundenen Versicherung kommen noch erwirtschaftete Gewinne dazu. Hat der Fonds Verluste gemacht, werden sie abgezogen.

Bevor Du einen Altvertrag widerrufst, solltest Du Dich aber auf jeden Fall beraten lassen. Dafür kannst Du Dich an einen Anwalt für Versicherungsrecht oder auch an eine Verbraucherzentrale wenden. Ein Experte kann beurteilen, wie Deine Chancen stehen, und wie Du am besten vorgehst.