Widerruf Darlehensvertrag Rückabwicklung: 100% wasserdicht

Infos zu Widerruf Darlehensvertrag Rückabwicklung
Der Widerruf vom Darlehensvertrag setzt eine Rückabwicklung in Gang.

Vor allem wenn eine größere Anschaffung ansteht, ist eine Finanzierung aus eigenen Mitteln oft nicht möglich. Ein Darlehen ist dann meist die rettende Lösung. Aber auch wenn Du laufende Kredite zusammenfassen willst, erfolgt die Umschuldung in aller Regel durch ein neues Darlehen. Nur: Was ist, wenn Du den Kreditvertrag schon unterschrieben hast und es Dir dann doch noch anders überlegst? Sind der Widerruf von einem Darlehensvertrag und eine Rückabwicklung möglich? Wenn ja, wie? Und was musst Du dafür unternehmen? Das klären wir in diesem Beitrag!

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Natürlich wirst Du Dir vorher überlegt haben, ob Du einen Kredit aufnehmen willst. Schließlich machst Du dadurch Schulden, die Du in den kommenden Monaten oder gar Jahren wieder zurückzahlen musst. Außerdem bringt eine Kreditaufnahme immer auch Papierkram mit sich. So musst Du Anträge ausfüllen und verschiedene Unterlagen zusammenstellen, die Du bei der Bank einreichst.

Und selbstverständlich willst Du nicht mehr bezahlen, als nötig. Deshalb wirst Du vermutlich Vergleichsportale und Rechner im Internet bemühen und verschiedene Kreditangebote miteinander vergleichen.

Doch allen Vorbereitungen und Überlegungen zum Trotz kann sich die Situation kurzfristig ändern. So kann zum Beispiel sein, dass Du unerwartet zu Geld kommst oder im Nachhinein ein noch viel besseres Kreditangebot findest. Vielleicht kommt aber auch etwas dazwischen und Du musst oder willst Deine Pläne über den Haufen werfen.

Jedenfalls kann durchaus die Frage im Raum stehen, ob der Widerruf vom Darlehensvertrag und eine Rückabwicklung möglich sind. Tatsächlich geht das in vielen Fällen. Nur musst Du dabei ein paar Dinge beachten.

►Widerruf Darlehensvertrag Rückabwicklung – ein Musterbrief

Wie schon erwähnt, kannst Du die Erklärung über Deinen Rücktritt vom Darlehensvertrag kurz und einfach halten. Und wie das Ganze aussehen kann, zeigt Dir unsere Vorlage:

Darlehensnehmer
Anschrift

Bank
Anschrift

Datum

Widerruf
Darlehen Vertragsnummer ____________________, geschlossen am …

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich/wir nutze/n das gesetzliche Widerrufsrecht und trete/n hiermit fristgerecht vom oben genannten Darlehensvertrag zurück.

Bitte bestätigen Sie mir/uns den Eingang und die Wirksamkeit meines/unseres Widerrufs schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift(en)

Das Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen

Als Darlehensnehmer hast Du ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn Du den Kreditvertrag als Verbraucher mit einem Unternehmen geschlossen hast.

Ein Verbraucher bist Du im gesetzlichen Sinne dann, wenn Du das Darlehen als Privatperson aufnimmst und das Geld für private, persönliche Zwecke nutzen willst. Der Kredit darf also nicht mit einer gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zusammenhängen. Dein Vertragspartner muss ein Unternehmen sein. Bei einem Kredit ist das in aller Regel eine Bank.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, greift das gesetzliche Widerrufsrecht. Die Regelungen dazu finden sich in § 495 und § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Das allgemeine Widerrufsrecht greift bei Verbraucherdarlehensverträgen. Neben den klassischen Ratenkrediten, die Banken so an Ihre Kunden vergeben, gehören dazu auch Immobilienfinanzierungen und Null-Prozent-Finanzierungen.

Ein paar andere Darlehen hingegen sind von einem Widerruf ausgeschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Kleinkredite, bei denen die Kreditsumme unter 200 Euro liegt oder die Laufzeit weniger als drei Monate beträgt. Auch Arbeitgeber-Darlehen und kostengünstige Förderkredite sind ausgenommen. Was nicht als Verbraucherkredit gilt, ist in § 491 Abs. 2 BGB aufgelistet.

Die Belehrung über das Widerrufsrecht

Schließt Du einen Darlehensvertrag ab, muss Dich die Bank darüber informieren, dass Du den Vertrag widerrufen kannst. Diese Belehrung muss schriftlich erfolgen. Es genügt nicht, wenn Dich der Bankberater mündlich darauf hinweist, dass ein Widerruf vom Darlehensvertrag und eine Rückabwicklung möglich sind.

Die Vorgabe, dass die Widerrufsbelehrung der Textform bedarf, ist in § 492 Abs. 2 BGB und Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) festgelegt.

Tatsächlich wirst Du in Deinen Kreditunterlagen meist an mehreren Stellen auf Dein Widerrufsrecht hingewiesen. So enthält das Kleingedruckte eine Klausel zum Widerrufsrecht. Außerdem ist die Belehrung in der Anlage namens “Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite” enthalten. Diese Anlage händigt Dir die Bank aus.

Und wenn Du das Darlehen online abschließt, steht die Widerrufsbelehrung noch einmal im Standard-Informationsblatt.

Die Dauer und der Beginn der Widerrufsfrist

Für den Widerruf vom Darlehensvertrag und die anschließende Rückabwicklung räumt Dir das Gesetz eine Frist von mindestens 14 Tagen ein. Mindestens deshalb, weil Dir die Bank die 14-tägige Widerrufsfrist auf jeden Fall einräumen muss. So will es das Gesetz.

Die Bank kann Dir auf freiwilliger Basis aber auch eine längere Frist gewähren. Und um sich kundenfreundlich zu zeigen, nutzen einige Banken diese Möglichkeit und verlängern die Widerrufsfrist auf 30 Tage.

Aber das Gesetz sieht ebenso eine verlängerte Frist vor. Nämlich für den Fall, dass in Deinem Darlehensvertrag wichtige Angaben fehlen. So müssen in den Unterlagen zum Beispiel die Kreditsumme, die Laufzeit und die vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen aufgeführt sein.

Auch Angaben zu einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Du das Darlehen vorzeitig zurückzahlst, müssen enthalten sein. Fehlen wesentliche Informationen zum Darlehen, muss die Bank diese Daten nachreichen. Erst danach startet die Frist und verlängert sich nach § 492 Abs. 2 BGB gleichzeitig auf einen Monat.

Die Widerrufsfrist also solches beginnt, sobald Du die Vertragsunterlagen oder ein ähnliches Dokument über die Kreditaufnahme mit vollständigen Daten bekommen hast. Die Frist startet also nicht mit Deiner Unterschrift unter dem Vertrag. § 356b BGB sieht vor, dass der Fristbeginn mit der Übergabe Deiner Ausfertigung von den Kreditunterlagen zusammenfällt.

Ab diesem Moment hast Du dann regulär 14 Tage lang Zeit, um von Deinem Recht auf einen Widerruf vom Darlehensvertrag und eine Rückabwicklung Gebrauch zu machen.

Die Folgen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung

Die Bank ist nicht nur dazu verpflichtet, Dich überhaupt über Dein Widerrufsrecht zu belehren. Vielmehr muss die Belehrung auch ordnungsgemäß und vollständig sein. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt dazu, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht startet. Deshalb kannst Du unter Umständen auch noch Jahre später vom Darlehensvertrag zurücktreten.

Fehlerhaft ist die Belehrung zum Beispiel dann, wenn aus der Formulierung nicht eindeutig hervorgeht, wann die Widerrufsfrist beginnt. Oder welche Form für einen wirksamen Widerruf notwendig ist. Gleiches gilt, wenn Dich die Bank gar nicht, unvollständig oder falsch darüber belehrt, welche Folgen ein Widerruf hat.

Allerdings ist es für einen Laien schwer auszumachen, ob eine Widerrufsbelehrung einen Fehler enthält oder nicht. Denn mitunter kommt es hier auf kleine, unscheinbare Wörter an. Selbst die Gerichte, die sich immer wieder mit dem Thema beschäftigen, kommen hier zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Bevor Du irgendwelche Maßnahmen ergreifst, solltest Du Dich deshalb von einem Rechtsanwalt oder einem anderen Experten beraten lassen. Er kann abschätzen, wie die Chancen stehen, den Widerruf von einem alten Darlehensvertrag und eine Rückabwicklung erfolgreich durchzusetzen.

Kurz zu Baufinanzierungen

In jüngerer Vergangenheit war im Zusammenhang mit alten Baukrediten oft von einem Widerrufsjoker die Rede. Hintergrund hierzu ist, dass vor allem bei Immobilienfinanzierungen, die nach dem 1. November 2002 zustande kamen, die Widerrufsbelehrungen häufig fehlerhaft waren.

Weil die Widerrufsfrist dadurch nie gestartet hatte, konnten viele Verbraucher rückwirkend aus ihren Verträgen aussteigen. Und beim aktuellen Zinstief konnten sie durch einen Wechsel teilweise mehrere tausend Euro sparen.

Der Bundesgerichtshof hat die Nutzung des Widerrufsjokers für zulässig erklärt (Az. XI ZR 381/16, BGH-Urteil vom 21.02.17 und Az. XI ZR 501/15, Urteil vom 12.06.16). Allerdings hat der Gesetzgeber auf die Rechtsprechung des BGH reagiert und im Jahr 2016 eine nachträgliche Widerrufsfrist auf den Weg gebracht.

Deshalb gilt für alte Baukredite, bei denen die Widerrufsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist, jetzt:

  • Kam der Vertrag zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 zustande, konnte er nur bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Widerrufsbelehrung komplett fehlt. Dann ist auch heute noch ein Widerruf möglich.
  • Ein Vertrag, der zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 geschlossen wurde, kann bei einer fehlenden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung ewig widerrufen werden.
  • Hast Du den Darlehensvertrag nach dem 21. März 2016 unterschrieben, beläuft sich die Widerrufsfrist auf höchstens ein Jahr und 14 Tage, wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist oder fehlt.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat auf ihrer Internetseite weitergehende Infos und Tipps speziell zum Widerruf von alten Baufinanzierungen zusammengestellt.

Der Widerruf vom Darlehensvertrag

Den Widerruf vom Darlehensvertrag musst Du gegenüber Deiner Bank erklären. Dafür gibt es weder ein bestimmtes Formular noch verbindlich vorgeschriebene Formulierungen.

Allerdings musst Du den Darlehensvertrag schriftlich widerrufen. Doch dafür genügt, wenn Du ein kurzes, formloses Schreiben aufsetzt und darin angibst, dass Du vom Vertrag zurücktrittst. Begründen musst Du den Widerruf nicht.

Denke aber daran, dass alle Kreditnehmer den Widerruf erklären müssen. Hast Du den Vertrag nicht alleine, sondern zum Beispiel mit Deinem Ehepartner unterschrieben, müsst ihr beide die Erklärung abgeben. Du alleine kannst dann nicht aus dem Vertrag aussteigen.

Für einen wirksamen Rücktritt vom Vertrag ist die Textform vorgeschrieben. Deine Erklärung musst Du der Bank also als Text übermitteln. Anders als bei der Schriftform muss Dein Schreiben aber nicht von Hand unterschrieben sein. Deshalb kannst Du den Darlehensvertrag auch per E-Mail, Fax oder das Kontaktformular auf der Homepage Deiner Bank widerrufen.

Besser ist aber, wenn Du den Brief als Einschreiben verschickst oder gegen eine Empfangsbestätigung persönlich bei der Bank abgibst. Sollte die Bank nämlich behaupten, dass sie Deinen Widerruf gar nicht oder erst nach Ablauf der Frist bekommen hat, kannst Du so das Gegenteil belegen.

Die Rückabwicklung nach dem Widerruf vom Darlehensvertrag

Wie die Rückabwicklung des Darlehensvertrags abläuft, hängt davon ab, was bis zum Widerruf passiert ist. Ist die Auszahlung der Darlehenssumme noch nicht erfolgt, geschieht eigentlich nichts mehr. In diesem Fall stoppt die Bank die Überweisung nämlich. Sie zahlt das Geld nicht aus, sondern bestätigt Dir lediglich den Widerruf. Damit ist der Darlehensvertrag vom Tisch.

Hat die Bank den Kreditbetrag schon überwiesen, findet eine Rückabwicklung statt. Dabei musst Du der Bank das Geld zurückzahlen. Und für die Rückzahlung hast Du 30 Tage Zeit. Diese Frist ist in § 357a Abs. 1 BGB geregelt.

Mögliche Zinsen

Zusätzlich zur eigentlichen Darlehenssumme musst Du der Bank Zinsen bezahlen. Und zwar für die Tage, die zwischen der Auszahlung der Kreditsumme und Deiner Rückzahlung vergangen sind. Denn wenn Du von einem Vertrag zurücktrittst, musst Du gemäß § 346 Abs. BGB die erhaltenen Leistungen zurückgeben und gezogene Nutzungen erstatten.

Klingt kompliziert, heißt aber nur, dass Du das Geld plus Zinsen an die Bank herausgeben musst. Die Nutzungen erklären sich damit, dass Du das Geld in der Zeit, in der Du es hattest, für andere Zwecke hättest verwenden können. Genauso ist möglich, dass Du dafür Guthabenzinsen bekommst.

Jedenfalls berechnen sich die fälligen Zinsen taggenau nach dem Sollzins, der für das Darlehen vereinbart war. Ein Beispiel: Du hast ein Darlehen über 50.000 Euro aufgenommen, als Zinssatz waren 3 Prozent festgelegt. Das entspricht Zinsen von 4,16 Euro pro Tag. Wartest Du mit der Rückerstattung 20 Tage ab, werden 83,33 Euro an Zinsen fällig.

Allerdings kann es sein, dass Deine Bank im Fall eines Widerrufs auf Zinsen verzichtet. Angaben dazu findest Du unter der Klausel “Widerrufsfolgen” in Deinen Kreditunterlagen. Dort steht, ob und in welcher Höhe Du im Widerrufsfall Zinsen bezahlen musst.

Hast Du die Kreditsumme nach dem Widerruf vom Darlehensvertrag überwiesen, wirst Du durch die Rückabwicklung so gestellt, als hätte es den Vertrag nie gegeben.