Kreditgebühren Verjährung: Diese Fristen gelten

Infos zu Kreditgebühren Verjährung
Auch wenn einige Kreditgebühren unzulässig sind, unterliegt der Erstattungsanspruch der Verjährung.

Um eine größere Anschaffung zu finanzieren, hast Du vielleicht einen Kredit aufgenommen. Und es kann gut sein, dass Dir die Bank für diesen Kredit eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt hat. Denn viele Kreditverträge enthalten solche Klauseln. Allerdings hat der Bundesgerichtshof schon vor einiger Zeit entschieden, dass Kreditbearbeitungsgebühren nicht zulässig sind. Hast Du solche Entgelte bezahlt, kannst Du das Geld deshalb von der Bank zurückfordern. Nur unterliegt Dein Anspruch auf die Erstattung von Kreditgebühren der Verjährung. Wir erklären, welche Fristen Du beachten musst.

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Im Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Urteilen entschieden, dass Vertragsklauseln, die eine Bearbeitungsgebühr für einen Kredit vorsehen, nicht wirksam sind. Nach der Ansicht der Richter sind solche Bearbeitungsentgelte nämlich unzulässig. Noch im selben Jahr hat der BGH dann in zwei anderen Urteilen erklärt, was bei den Kreditgebühren für die Verjährung gilt.

Die Gerichtsverfahren bezogen sich zwar auf zwei Banken und deren Vertragsklauseln. Doch die Rechtsprechung des BGH greift auch für andere Kreditinstitute und Darlehen.

Du kannst unter Umständen von den Entscheidungen des BGH profitieren. Denn wenn Du bei Deinem Kredit Bearbeitungsgebühren gezahlt hast, kannst Du Dir die Gebühren plus Zinsen zurückholen. Voraussetzung ist aber, dass Dein Anspruch auf eine Erstattung der Entgelte noch nicht verjährt ist.

►Musterschreiben: Kreditgebühren zurückfordern

Name
Anschrift

Bank
Anschrift

Datum

Erstattung der Bearbeitungsentgelte
Bezeichnung des Kredits, Nr. _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den oben genannten Kredit haben Sie mir Bearbeitungsentgelte über ________ Euro berechnet.

Der Bundesgerichtshof hat aber entschieden, dass solche Gebühren unzulässig sind. Denn dadurch, dass eine Bank einen Kreditantrag bearbeitet und eine Kreditvergabe vorbereitet, erbringt sie keine gesonderten Leistungen für den Bankkunden. Folglich ist eine Zusatzgebühr dafür nicht gerechtfertigt (Az. XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12). Die Verjährung des Erstattungsanspruchs auf die Kreditgebühren hat der BGH ebenfalls geklärt ((Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Mit Verweis auf die BGH-Rechtsprechung fordere ich Sie daher auf, die von mir bezahlten Bearbeitungsgebühren zu erstatten. Weiterhin mache ich als Nutzungsersatz Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend.

Bitte verlassen Sie die Erstattung der Gebühren nebst Zinsen bis zum __________ auf mein Konto IBAN ____________________. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Was hat der BGH zu Bearbeitungsgebühren bei Krediten entschieden?

Für einen Kredit musst Du Zinsen bezahlen. Und diese Kreditzinsen decken die Kosten der Bank, die mit der Kreditvergabe zusammenhängen, bereits ab. Zusätzliche Gebühren darf die Bank nicht verlangen.

Denn dass die Bank einen Kreditantrag bearbeitet, ist keine besondere Dienstleistung für den Kreditnehmer. Vielmehr bearbeitet die Bank den Antrag in ihrem eigenen Interesse. Schließlich gehört es zum alltäglichen Bankgeschäft, Kredite zu vergeben und damit Geld zu verdienen.

Auch die Prüfung der Kreditwürdigkeit ist eine spezielle Leistung, die eine Extra-Gebühr rechtfertigt. Denn zum einen liegt es im Interesse der Bank, das Ausfallrisiko möglichst gering zu halten. Und zum anderen ist die Bank gesetzlich dazu verpflichtet, die Bonität zu prüfen.

Lässt sich die Bank Leistungen vom Kreditnehmer bezahlen, die keine besonderen Dienstleistungen für ihn sind, würde die Bank den Kreditnehmer im Sinne von § 307 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unangemessen benachteiligen. Und aus diesem Grund haben die obersten Richter Bearbeitungsgebühren bei Krediten für unzulässig erklärt (Az. XI ZR 170/13 und Az. XI ZR 405/12).

Für welche Kredite gelten die BGH-Urteile und für welche nicht?

In den Urteilen des BGH ging es um Verbraucherkredite. Ein Verbraucherkredit ist ein Kredit, den ein Unternehmen an einen Verbraucher vergibt. Das Unternehmen ist in diesem Fall eine Bank oder ein Kreditinstitut. Als Verbraucher nimmst Du einen Kredit auf, wenn Du das Geld als Privatperson für private Zwecke nutzen willst.

Damit gilt die Rechtsprechung zunächst für alle normalen, üblichen Kredite, die Verbraucher nutzen, um damit zum Beispiel ein Auto, Möbel und andere Anschaffungen zu finanzieren oder laufende Kredite umzuschulden.

Allerdings können die Urteile auch auf weitere Darlehen angewendet werden. Dazu zählen zum Beispiel Immobilienfinanzierungen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gehören Baukredite ebenfalls zu den Verbraucherkrediten.

Der BGH befasste sich in den Verfahren zwar nicht mit Immobiliendarlehen. Aber die Argumente der Richter, warum Bearbeitungsentgelte bei Krediten unzulässig sind, treffen bei Baukrediten gleichermaßen zu. Außerdem haben die Richter Immobilienfinanzierungen nicht ausdrücklich ausgenommen. Deshalb kannst Du Dir auch Bearbeitungsentgelte für eine Baufinanzierung zurückholen.

Bausparverträge

Nutzt Du ein Darlehen von einer Bausparkasse, sind Bearbeitungsgebühren dafür laut einem Urteil des BGH nicht zulässig (Urteil vom 08.11.16, Az. XI ZR 522/15). Genauso darf die Bausparkasse in der Darlehensphase keine Kontogebühren in Rechnung stellen (Urteil vom 09.05.17, Az. XI ZR 308/15). Hast Du solche Gebühren bezahlt, kannst Du sie also von der Bausparkasse zurückfordern.

Anders sieht es mit der Abschlussgebühr aus, die fällig wird, wenn Du einen Bausparvertrag abschließt. Eine besondere Dienstleistung erbringt die Bausparkasse an dieser Stelle zwar nicht für Dich. Trotzdem ist die Abschlussgebühr zulässig (BGH-Urteil vom 07.12.10, Az. XI ZR 3/10). Eine Erstattung der Abschlussgebühr kannst Du deshalb nicht verlangen.

Kredite von Förderbanken

Bei einem Förderdarlehen erhebt die staatliche KfW-Bank einen sogenannten Auszahlungsabschlag. Diese Gebühr hat der BGH für zulässig erklärt. Zumindest gilt das für Kreditverträge vor dem 11. Juni 2010. Hast Du den Vertrag danach geschlossen, kommt es eigentlich darauf an, ob Dein Kredit ein Verbraucherkredit ist. Eigentlich, denn in der Praxis wirst Du die Gebühr in aller Regel nicht zurückbekommen.

Andere Förderbanken vertreten grundsätzlich die Meinung, dass sie von der Rechtsprechung des BGH ausgenommen sind. Sie begründen das damit, dass bei ihnen die Kreditvergabe öffentlich-rechtlichen Vorschriften folgt.

Die Erstattung von Darlehensgebühren ist aber immer dann denkbar, wenn eine Bank Entgelte für Leistungen verlangt, die sie in ihrem eigenen Interesse erbringt. Oder wenn es sich um Leistungen handelt, zu denen die Bank gesetzlich verpflichtet ist und für die der Gesetzgeber keine Zusatzgebühr erlaubt hat. Das betrifft auch Förderbanken.

Außerdem müssen sich die Förderbanken bei der Kreditvergabe nicht zwingend an die öffentlich-rechtlichen Vorschriften halten. Daher ist eine Prüfung der AGB auch bei Förderbanken nicht von vorneherein ausgeschlossen.

Gewerbliche Kredite

Wie schon erklärt, kennzeichnet sich ein Verbraucherkredit dadurch, dass Du den Kredit als Privatperson für private Zwecke aufnimmst. Unterschreibst Du den Kreditvertrag als Unternehmer und möchtest Du das Geld für gewerbliche Zwecke nutzen, handelt es sich nicht um einen Verbraucherkredit. Stattdessen nimmst Du dann einen Firmenkredit auf.

Doch der BGH hat entschieden, dass die Banken auch bei gewerblichen Krediten keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren berechnen dürfen. Nach Ansicht der Richter ist ein Unternehmer nämlich an diesem Punkt genauso schutzwürdig wie ein Verbraucher (Urteile vom 04.07.17, Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16).

Hast Du also im Zusammenhang mit Deiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit einen Kredit aufgenommen und dabei Bearbeitungsentgelte bezahlt, kannst Du die Entgelte zurückfordern.

Was hat der BGH bei den Kreditgebühren zur Verjährung entschieden?

Zunächst hatte der BGH im Mai 2014 geurteilt, dass Bearbeitungsentgelte bei Krediten unzulässig sind. Doch dann musste noch geklärt werden, wann die Ansprüche auf eine Erstattung der Gebühren verjähren. Diese Frage hat der BGH im Oktober 2014 durch zwei weitere Urteile beantwortet (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Bei Kreditgebühren sind für die Verjährung generell zwei Fristen maßgeblich. Das ist einerseits die regelmäßige, dreijährige Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 BGB. Andererseits gibt es die Verjährungsfrist von zehn Jahren gemäß § 199 Abs. 3 BGB.

Für den Beginn der beiden Fristen gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Deshalb ist möglich, dass die zehnjährige Verjährungsfrist früher abläuft als die dreijährige Frist. Und wenn es darum geht, wann Erstattungsansprüche verjähren, zählt immer die Frist, die früher endet.

In seinen Urteilen hat der BGH aber klargestellt, dass die regelmäßige, dreijährige Verjährungsfrist erst seit Ende 2011 läuft. Das kam Kreditnehmern mit älteren Kreditverträgen zugute. Sie konnten die Gebühren dadurch nämlich noch bis Ende 2014 zurückfordern. Andernfalls wäre der Anspruch auf eine Erstattung beispielsweise bei einem Kreditvertrag aus dem Jahr 2010 schon Ende 2013 verjährt gewesen. Von den Urteilen hätten sie dann nichts mehr gehabt.

Seitdem ist es so: Der Anspruch auf eine Erstattung der Bearbeitungsentgelte verjährt mit Ablauf des dritten Jahres nach der Zahlung der Kreditgebühren.

Erfolgte die Auszahlung des Kredits zum Beispiel im Jahr 2016 und hatte Dir die Bank damals Bearbeitungsentgelte berechnet, kannst Du die Gebühren also bis zum 31. Dezember 2019 zurückfordern. Danach ist Dein Anspruch auf eine Erstattung verjährt.

Maßnahmen zur Verjährungshemmung

Damit Dein Anspruch auf die Erstattung von unzulässigen Kreditgebühren nicht verfällt, kannst Du die Verjährung hemmen. Das ist möglich, indem Du

  • Dich an einen Ombudsmann wendest,
  • einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragst oder
  • bei Gericht Klage einreichst.

Außerdem ist der Lauf der Verjährungsfrist unterbrochen, wenn Deine Bank auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat. Oder wenn sie ausdrücklich erklärt, dass sie mit Dir über die Rückzahlung der Entgelte verhandelt.

Aber: Forderst Du die Bank schriftlich dazu auf, Dir die Kreditgebühren zu erstatten, stoppt das die Verjährung nicht. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Bank bestätigt, dass sie Dein Schreiben erhalten hat.

Die Verjährung ist erst unterbrochen, wenn die Bank Verhandlungen mit Dir bestätigt, darauf verzichtet, sich auf die Verjährung zu berufen, oder Du eine der drei genannten Maßnahmen ergreifst.

Was muss ich tun, um die Bearbeitungsgebühren zurückzuholen?

Nach den BGH-Urteilen hast Du durch die Bearbeitungsgebühren Zahlungen geleistet, für die die Rechtsgrundlage fehlt. Gemäß § 812 BGB kannst Du deshalb von Deiner Bank verlangen, dass sie Dir diese Zahlungen erstattet.

Außerdem kannst Du Zinsen fordern. Die Zinsen verstehen sich als Nutzungsentschädigung nach § 818 Abs. 1 BGB. Üblich an dieser Stelle sind Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Um Deine Ansprüche geltend zu machen, musst Du Deiner Bank ein Schreiben zukommen lassen. Mit Verweis auf die BGH-Urteile forderst Du darin die Erstattung der Kreditgebühren. Für die Überweisung solltest Du der Bank eine Frist von etwa drei Wochen einräumen. Als Formulierungshilfe haben wir einen Musterbrief für Dich vorbereitet.

Wie geht es nach dem Schreiben weiter?

Ob Dein Kredit noch läuft oder ob Du ihn schon getilgt hast, spielt keine Rolle. Entscheidend für die Erstattung der Kreditgebühren ist allein die Verjährung. Sind Deine Ansprüche bereits verjährt, kannst Du nichts mehr zurückfordern.

Ansonsten wird Deine Bank die Entgelte meist erstatten. Denn die Urteile des BGH sind eindeutig. Sollte sich Deine Bank trotzdem querstellen, kannst Du den zuständigen Ombudsmann einschalten. Er wird versuchen, eine Lösung herbeizuführen. Wendest Du Dich an den Ombudsmann, kostet Dich das nichts. Gleichzeitig hemmt das Verfahren die Verjährung.

Allerdings ist die Bank nicht an die Entscheidung des Ombudsmanns gebunden. Folgt sie ihm nicht, kannst Du gerichtliche Schritte einleiten. Dabei kannst Du entweder einen Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben. Ein Gerichtsverfahren kann aber nicht nur dauern, sondern birgt auch ein Kostenrisiko. Deshalb solltest Du Dich vorher von einem Anwalt beraten lassen. Er kann einschätzen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.