Autokredit Bearbeitungsgebühr: Vorsicht!

Infos zu Autokredit Bearbeitungsgebühr
Bei einem Autokredit darf die Bank keine Bearbeitungsgebühr verlangen.

Ein Auto zählt zu den Anschaffungen, die oft über einen Kredit finanziert werden. Schließlich hat nicht jeder soviel Geld auf der hohen Kante, dass er davon ein Fahrzeug bezahlen kann. Für eine Bank ist die Kreditvergabe mit Aufwand verbunden. Und diesen Aufwand ließen sich viele Banken durch eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Doch der Bundesgerichtshof hat erklärt, dass das so nicht zulässig ist. Du solltest Dir Deine Kreditunterlagen deshalb genau anschauen. Denn wenn Du für Deinen Autokredit eine Bearbeitungsgebühr bezahlt hast, kannst Du Dir das Geld möglicherweise zurückholen.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Mai 2014 entschieden, dass Vertragsklauseln zu Bearbeitungsentgelten für Kredite nicht wirksam sind. Nach Ansicht der obersten Richter sind solche Gebühren nicht zulässig.

In den Fällen, die vor dem BGH verhandelt wurden, ging es zwar um die Klauseln von zwei bestimmten Banken. Doch die Rechtsprechung gilt auch für andere Banken und Kreditverträge. Im Oktober 2014 hat der BGH in zwei weiteren Urteilen dann noch geklärt, wann die Ansprüche auf eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren verjähren.

Du kannst von den Entscheidungen des BGH profitieren. Denn wenn die Bank bei Deinem Autokredit eine Bearbeitungsgebühr einbehalten hat, kannst Du sie zur Rückzahlung auffordern. Vorausgesetzt, Deine Ansprüche auf Erstattung sind noch nicht verjährt.

►Autokredit Bearbeitungsgebühr – Vorlage für die Rückforderung

Dein Name
Anschrift

Name der Bank
Anschrift

Datum

Erstattung der Bearbeitungsgebühren
Kreditvertrag Nr. ____________________, abgeschlossen am __________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den oben genannten Autokredit haben Sie mir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von __________ berechnet.

Die Bearbeitung eines Kreditvertrags und die vorbereitenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe stellen aber keine besonderen Dienstleistungen für den Kunden dar. Stattdessen erfolgen sie im eigenen Interesse der Bank.

Deshalb ist es nicht zulässig, gesonderte Bearbeitungsgebühren zu erheben. Der Bundesgerichtshof hat entsprechende Klauseln im Kreditvertrag für unwirksam erklärt (Az. XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12). Auch zur Verjährung der Erstattungsansprüche hat sich der BGH eindeutig geäußert (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Mit Verweis auf die BGH-Rechtsprechung fordere ich Sie daher auf, die zu Unrecht einbehaltene Bearbeitungsgebühr zu erstatten. Zusätzlich mache ich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins geltend.

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum __________ auf mein Konto IBAN _____________________, ___ Name der Bank ___.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Warum sind Bearbeitungsgebühren bei Krediten unzulässig?

Bevor eine Bank einen Kredit vergibt, prüft sie die Bonität des Kunden. Dadurch kann die Bank die wirtschaftlichen Verhältnisse genau einschätzen und auf dieser Basis dann die Konditionen für den Kredit festlegen.

Nun ist die Bonitätsprüfung zwar mit Aufwand verbunden. Allerdings ist die Prüfung der Bonität keine besondere Dienstleistung, die die Bank für den Kunden erbringt. Denn zum einen ist die Bank gesetzlich dazu verpflichtet, die Kreditwürdigkeit zu überprüfen.

Und zum anderen erfolgt die Prüfung auch in ihrem eigenen Interesse. Schließlich ist die Bank selbst daran interessiert, das Ausfallrisiko möglichst zu minimieren.

Auch die Bearbeitung des Kreditantrags ist keine besondere Dienstleistung. Vielmehr gehört die Vergabe von Krediten zum alltäglichen Bankgeschäft. Außerdem verdient die Bank mit den Krediten Geld. Deshalb ist es im Interesse der Bank, einen Kreditantrag zu bearbeiten, um dann einen Kredit zu gewähren.

Eine Kreditvergabe führt für die Bank zu Aufwand. Doch dafür bezahlt der Kunde Zinsen. Und mit diesen Zinsen sind alle Kosten abgegolten. Es gibt keine Grundlage, um eine zusätzliche Gebühr zu erheben.

Hinzu kommt, dass die Zinsen für die restliche Laufzeit zwar wegfallen, wenn der Kunde den Kredit vorzeitig tilgt. Doch die Bearbeitungsgebühr kassiert die Bank gleich bei der Auszahlung und behält sie dann ein. Dadurch ist der Kunde aber im Nachteil.

Aus diesen Gründen hat der BGH festgestellt, dass das Erheben von Kreditbearbeitungsgebühren den Kunden im Sinne von § 307 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unangemessen benachteiligt. Folglich sind zusätzliche Entgelte bei Krediten unzulässig (Az. XI ZR 170/13 und Az. XI ZR 405/12).

Für welche Kredite gilt die Rechtsprechung des BGH?

Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Kreditvergabe entstehen, holen sich die Banken gerne in Form von Bearbeitungsgebühren zurück, wenn der Kreditvertrag zustande kommt. Dabei wird die Bearbeitungsgebühr bei allen Kreditarten in Rechnung gestellt, egal ob es um einen Ratenkredit, eine Immobilienfinanzierung oder eben einen Autokredit geht.

Üblicherweise bewegt sich das Bearbeitungsentgelt in einem Rahmen zwischen einem und dreieinhalb Prozent der Kreditsumme. Und je nach Kreditgeber heißt die Bearbeitungsgebühr auch Abschlussgebühr oder Bearbeitungsprovision.

In den BGH-Urteilen vom Mai 2014 ging es um Verbraucherkredite. Dazu zählen alle typischen Kredite, die ein Kreditgeber an einen Verbraucher vergibt. Entscheidend ist also zunächst einmal, dass der Kreditvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen geschlossen wird.

Ein Verbraucher bist Du, wenn Du den Kredit als Privatperson aufnimmst und das Geld zu privaten Zwecken nutzen willst. Das Unternehmen ist im Fall von einem Kredit in aller Regel eine Bank.

Ein Autokredit ist also dann ein Verbraucherkredit, wenn Du mit dem Kredit Dein Privatfahrzeug finanzieren willst. Ob Du den Kredit bei Deiner Hausbank aufnimmst, online abschließt oder über den Autohändler beantragst, spielt keine Rolle. Für den Autokredit darf so oder so keine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

Beantragst Du einen Kredit als Unternehmer und willst Du das Geld für Zwecke im Zusammenhang mit Deiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit einsetzen, handelt es sich nicht um einen Verbraucherkredit. Vielmehr liegt dann ein Firmenkredit vor. Bei einem Autokredit wäre das der Fall, wenn Du das Fahrzeug als Geschäftswagen kaufst.

Doch auch bei so einem Autokredit darf die Bank keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr berechnen. Denn im Juli 2017 hat der BGH erklärt, dass die Entgelte bei Firmenkrediten ebenfalls unzulässig sind. Nach Ansicht der Richter steht einem Unternehmer an dieser Stelle nämlich nicht weniger Schutz zu als einem Verbraucher (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16).

Wann verjähren die Ansprüche auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr?

Nachdem der BGH im Mai 2014 zusätzliche Bearbeitungsgebühren bei Krediten für unzulässig erklärt hatte, stellte sich noch die Frage nach der Verjährung der Erstattungsansprüche. Diese Frage beantwortete der BGH im Oktober 2014 in zwei weiteren Urteilen (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).

Generell regelt § 199 BGB die Verjährung durch zwei Fristen. So gibt es zum einen die regelmäßige Verjährungsfrist. Sie beträgt drei Jahre. Die andere Frist ist die zehnjährige Verjährungsfrist.

Für den Beginn der beiden Fristen gelten jeweils verschiedene Voraussetzungen. In der Praxis kann es deshalb passieren, dass die zehnjährige Frist schneller abläuft als die regelmäßige, dreijährige Verjährungsfrist. Und wenn es um die Verjährung von Ansprüchen geht, gilt grundsätzlich die Frist, die früher endet.

Der BGH hat aber klargestellt, dass die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren erst seit Ende 2011 läuft. Das kam Kreditnehmern mit älteren Verträgen zugute. Sie konnten sich dadurch nämlich bezahlte Entgelte bis Ende 2014 zurückholen. Andernfalls wären ihre Ansprüche möglicherweise schon verjährt gewesen, als die Urteile fielen.

Seitdem greift die regelmäßige Verjährungsfrist. Folglich kannst Du eine bezahlte Kreditbearbeitungsgebühr bis zum Ablauf des dritten Jahres nach der Zahlung zurückverlangen. Danach ist Dein Anspruch verjährt.

Hast Du zum Beispiel 2017 einen Autokredit aufgenommen und dafür eine Bearbeitungsgebühr bezahlt, kannst Du Dir das Geld also noch bis Ende 2020 zurückholen.

Du kannst die Verjährung unterbrechen.

Die Verjährungsfrist beginnt zum Ende des Jahres, in dem Du den Autokredit aufgenommen und die Bearbeitungsgebühr bezahlt hast. Und sie endet genau drei Jahre später.

Allerdings kannst Du die Verjährung hemmen, um zu verhindern, dass Dein Erstattungsanspruch verfällt. Das ist möglich, indem Du

  • Dich an einen Ombudsmann wendest,
  • einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragst oder
  • Klage einreichst.

Hat die Bank ausdrücklich erklärt, dass sie mit Dir über die Erstattung der bezahlten Kreditbearbeitungsgebühr verhandelt oder auf die Einrede der Verjährung verzichtet, ist die Verjährungsfrist ebenfalls unterbrochen.

Aber: Forderst Du die Bank schriftlich dazu auf, Dir die Bearbeitungsgebühr für einen Autokredit zurückzuzahlen, stoppt das die Verjährung nicht. Auch die Bestätigung der Bank, dass sie Dein Schreiben bekommen hat, reicht nicht aus, um die Verjährung zu hemmen.

Die Verjährungsfrist ist erst dann unterbrochen, wenn Du eine der drei genannten Maßnahmen einleitest. Oder wenn die Bank bestätigt, dass sie sich nicht auf die Verjährung berufen wird oder mit Dir in Verhandlungen steht.

Wie kann ich die Bearbeitungsgebühr vom Autokredit zurückholen?

Durch die BGH-Urteile hast Du mit der Kreditbearbeitungsgebühr eine Zahlung geleistet, für die die rechtliche Grundlage fehlt. Aus diesem Grund kannst Du gemäß § 812 BGB verlangen, dass Dir die Bank die erhobene Bearbeitungsgebühr für den Autokredit erstattet.

Zusätzlich zu dem bezahlten Entgelt kannst Du Zinsen fordern. Die Zinsen verstehen sich als eine Entschädigung für die gezogene Nutzung nach § 818 Abs. 1 BGB. Ansetzen kannst Du die Höhe der Zinsen mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszins. Du musst den Betrag aber nicht selbst ausrechnen. Das macht die Bank.

Um Deinen Anspruch auf die Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühr geltend zu machen, musst Du Dich schriftlich an die Bank wenden. In Deinem Schreiben benennst Du den Autokredit und forderst die Bank mit Verweis auf die BGH-Urteile dazu auf, Dir die Bearbeitungsgebühr plus Zinsen zurückzuzahlen.

Für die Erstattung solltest Du der Bank eine Frist von etwa drei Wochen einräumen. Denn die Bank braucht einen Moment, um den Sachverhalt zu prüfen.

 

Wie sind die Aussichten, dass die Bank die Bearbeitungsgebühr für den Autokredit erstattet?

Ob der Autokredit noch läuft oder ob Du ihn schon abbezahlt hast, spielt für Erstattung der Bearbeitungsgebühr keine Rolle. Es zählt nur, dass die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ist Dein Anspruch auf eine Erstattung bereits verjährt, wird Dir die Bank die Gebühr nicht zurückzahlen.

Ansonsten sollte es eigentlich keine Schwierigkeiten geben. Denn Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig. Das besagen die Urteile des BGH eindeutig. Spielraum für anderweitige Auslegungen gibt es dabei nicht.

Sollte sich die Bank trotzdem weigern, Dir die bezahlte Bearbeitungsgebühr für den Autokredit zu erstatten, kannst Du einen Ombudsmann einschalten. Das hat für Dich zwei Vorteile. Zum einen kostet Dich das Verfahren nichts und zum anderen ist so die Verjährung gehemmt.

Allerdings unterbreitet der Ombudsmann letztlich nur einen Vorschlag zur Lösung. Die Bank muss sich der Entscheidung nicht anschließen. Bleibt die Bank bei ihrem Nein, kannst Du Dich an ein Gericht wenden und dort entweder einen Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben.

Bevor Du gerichtliche Schritte einleistest, solltest Du Dich aber von einem Anwalt beraten lassen. Denn ein Gerichtsverfahren dauert und birgt immer ein gewisses Kostenrisiko. Deshalb solltest Du prüfen lassen, ob sich der Aufwand in Deinem Fall lohnt.