Einspruch Feststellung oder Erhöhung des GdB

ablehnungNatürlich ist es ärgerlich, wenn Du nach langer Wartezeit in dem Bescheid vom Versorgungsamt lesen musst, dass Dein Antrag auf Feststellung oder Erhöhung des GdB abgelehnt wurde. Diese Entscheidung musst Du aber nicht akzeptieren. Stattdessen kannst Du mit einem Widerspruch gegen den Bescheid vorgehen.

►Musterschreiben: Ablehnung des Antrags auf Feststellung der Schwerbehinderung/Erhöhung des GdB

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Name
Anschrift

Versorgungsamt
Anschrift

Ort, das Datum

Ihr Bescheid vom _________ wegen Ablehnung meines Antrags auf Feststellung der Schwerbehinderung/Erhöhung des GdB
Aktenzeichen: ________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

am __________ habe ich Ihren Bescheid, erlassen am __________, erhalten. Darin erklären Sie, dass die Schwerbehinderteneigenschaft nicht anerkannt/der Grad der Behinderung nicht erhöht werden kann.

Mit dieser Entscheidung bin ich aus folgenden Gründen nicht einverstanden: ______ (Erkläre hier, warum Du die Entscheidung für falsch hältst; z.B. In meinem Antrag vom _____ habe ich [Krankheiten, Beschwerden] aufgeführt. Diese Gesundheitsstörungen wurden jedoch nicht berücksichtigt, obwohl sie für mich erhebliche Auswirkungen haben. [Führe aus, wie sich die Krankheiten im Alltag bemerkbar machen und in welcher Form sie Dich beeinträchtigen] Überdies habe ich Dr. [Name] als behandelnden Arzt benannt. Eine Auskunft haben Sie bei ihm/ihr jedoch nicht eingeholt. Entsprechend wurden diese Informationen auch bei Ihrer Entscheidung nicht berücksichtigt.) ________________________________________

Ich lege daher Widerspruch gegen den oben genannten Bescheid ein und bitte um eine erneute Prüfung.

Selbstverständlich stehe ich für eine fachärztliche Untersuchung und versorgungsärztliche Begutachtung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Wie geht das Versorgungsamt vor, wenn Du einen Antrag stellst?

Soll bei Dir die Schwerbehinderteneigenschaft anerkannt oder ein bereits festgestellter Grad der Behinderung (GdB) erhöht werden, musst Du einen Antrag bei dem für Dich zuständigen Versorgungsamt stellen.
Die Antragsformulare erhältst Du bei diesem Amt, oft können sie aber auch auf der Internetseite der Behörde heruntergeladen werden. In dem Antrag machst Du zum einen Angaben zu Deiner Person und führst auf, welche Beschwerden bei Dir vorliegen. Zum anderen listet Du die Ärzte, Krankenhäuser und Reha-Kliniken auf, bei denen Du in Behandlung bist oder warst.

Nachdem Dein Antrag eingegangen ist, schickt Dir das Versorgungsamt eine Eingangsbestätigung zu. Außerdem holt es sich Stellungnahmen von den genannten Medizinern ein. Der versorgungsärztliche Dienst wertet die ärztlichen Berichte und Gutachten dann aus und gibt daraufhin seine Stellungnahme ab. Auf Grundlage all dieser Informationen entscheidet das Versorgungsamt, ob und in welcher Höhe ein GdB vorliegt. Außerdem prüft es, ob ein Merkzeichen bewilligt werden kann. Die Entscheidung teilt Dir das Versorgungsamt in einem Bescheid mit. Ist Dein GdB höher als 50, schickt es Dir zudem einen Schwerbehindertenausweis zu.

 

Wann und wie kannst Du Einspruch erheben?

Hat das Versorgungsamt Deinen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung oder auf Erhöhung des GdB abgelehnt, ein Merkzeichen nicht bewilligt oder erscheint Dir der festgestellte GdB zu niedrig, kannst Du Widerspruch einlegen. Dein Widerspruch muss schriftlich erfolgen und innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheids eingegangen sein. In der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid steht, wohin Du Deinen Widerspruch schicken musst. In aller Regel legst Du Deinen Widerspruch aber bei der Behörde ein, die den Bescheid erlassen hat.

Für den Widerspruch gibt es kein eigenes Formular. Stattdessen setzt Du Dein eigenes Schreiben auf. In diesem Schreiben erklärst Du, dass Du gegen den Bescheid Widerspruch einlegst. Begründen musst Du Deinen Widerspruch nicht gleich, sondern Du kannst die Begründung auch nachreichen. Komplett verzichten solltest Du auf die Begründung aber auf keinen Fall. Schließlich muss das Versorgungsamt ja wissen, warum es seine Entscheidung Deiner Meinung nach ändern sollte.

 

Warum solltest Du Akteneinsicht beantragen?

Für Dich ist wichtig zu wissen, warum das Versorgungsamt so entschieden hat, wie es entschieden hat. Deshalb kannst und solltest Du Akteneinsicht beantragen. Dazu kannst Du in Deinem Widerspruch schreiben, dass Dir das Versorgungsamt Kopien von allen Unterlagen, die bei der Entscheidung eine Rolle gespielt haben, zuschicken soll. Hast Du die Akten erhalten, kannst Du prüfen, welche Befunde berücksichtigt wurden. Außerdem kannst Du nachvollziehen, wie der versorgungsärztliche Dienst Deine Beschwerden und deren Auswirkungen bewertet hat. Mithilfe dieser Informationen kannst Du dann Deine Widerspruchsbegründung formulieren. Möglicherweise wurden bestimmte Befunde gar nicht berücksichtigt oder das Versorgungsamt hat nicht bei allen im Antrag genannten Medizinern Auskunft eingeholt. Vielleicht wurde Deine Situation aber auch anders eingeschätzt als sie wirklich ist.

 

Worauf es bei der Begründung Deines Einspruchs ankommt

Maßgeblich dafür, wie hoch der GdB (Grad der Behinderung) angesetzt wird, ist nicht nur eine Krankheit als solches. Wurde festgestellt, dass eine bestimmte Krankheit vorliegt, heißt das nicht automatisch, dass auch eine Behinderung gegeben ist. Entscheidend sind vielmehr die Auswirkungen, die die diagnostizierte Krankheit hat. Die Höhe des GbD bestimmt sich also dadurch, welche körperlichen Beeinträchtigungen und seelischen Folgen die Erkrankung auslöst und in welchem Ausmaß dies zu Einschränkungen im Lebensalltag führt. Bei der Begründung Deines Widerspruchs ist deshalb wichtig, dass Du nicht nur Befunde aufzählst. Stattdessen solltest Du möglichst präzise und schlüssig erklären, wie sich Deine Erkrankungen bemerkbar machen. Es ist auch nicht notwendig, dass Du mit medizinischen Fachbegriffen argumentierst. Entscheidend ist, dass aus Deinen Ausführungen klar wird, in welcher Form und wie sehr Dich Deine Gesundheitsstörungen belasten und einschränken. Nach Möglichkeit solltest Du dabei auch nicht nur die Angaben aus Deinem Antrag wiederholen. Stattdessen solltest Du versuchen, andere Formulierungen zu wählen und neue Aspekte anzuführen.

Der GdB, den das Versorgungsamt letztlich ansetzt, wird aus den Einzelwerten der Beeinträchtigungen gebildet. Dabei werden die Einzelwerte, die den jeweiligen Beeinträchtigungen zugeordnet sind, aber nicht einfach zusammengezählt. Stattdessen geht das Versorgungsamt von der Gesundheitsstörung mit dem höchsten Einzelwert aus und prüft, ob sich das Ausmaß der Behinderung durch die weiteren Beeinträchtigungen erhöht. In Deiner Widerspruchsbegründung solltest Du deshalb aufzeigen, dass sich die einzelnen Beeinträchtigungen gegenseitig beeinflussen und deshalb die Schwere der Behinderung insgesamt größer wird.

Sind in der Zwischenzeit neue Untersuchungen durchgeführt oder weitere Gesundheitsstörungen festgestellt worden, solltest Du diese in Deine Widerspruchsbegründung mit aufnehmen. Solange das Widerspruchsverfahren nicht abgeschlossen ist, muss das Versorgungsamt neue und zusätzliche Informationen bei seiner Entscheidung berücksichtigen.

 

Was passiert nach Deinem Einspruch?

Durch Deinen Widerspruch leitest Du das sogenannte Widerspruchsverfahren ein. Hierbei prüft das Versorgungsamt noch einmal alle Unterlagen und wertet sie erneut aus. Kommt das Versorgungsamt zu dem Ergebnis, dass Dein Widerspruch berechtigt ist, wird es ihm abhelfen. Abhelfen bedeutet, dass Dir das Versorgungsamt Recht gibt und die Entscheidung zu Deinen Gunsten korrigiert. Stimmt Dir das Versorgungsamt komplett zu, ergeht ein sogenannter Abhilfebescheid. Gibt Dir das Versorgungsamt nur in Teilen Recht, erlässt es einen Teilabhilfebescheid.

Führt die Prüfung zu keinem anderen Ergebnis, leitet das Versorgungsamt Deinen Widerspruch an die Widerspruchsstelle weiter. Hier wird der Sachverhalt ein weiteres Mal geprüft. Hält die Widerspruchsstelle Deinen Widerspruch für begründet, wird ihm abgeholfen. Kommt die Widerspruchsstelle zu dem gleichen Ergebnis wie das Versorgungsamt, wird Dein Widerspruch zurückgewiesen. Du bekommst dann einen Widerspruchsbescheid, in dem die Gründe für diese Entscheidung stehen. Bist Du damit nicht einverstanden, kannst Du innerhalb von einem Monat vor dem Sozialgericht Klage gegen den Widerspruchsbescheid erheben. Genauere Angaben dazu findest Du in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Widerspruchsbescheid.