Einspruch Dienstliche Beurteilung

dienstliche-beurteilungDer Begriff Dienstliche Beurteilung stammt aus dem Beamtenrecht und beschreibt eine Leistungsbewertung von Beamten, die in regelmäßigen Abständen erfolgt. Nicht immer fällt die Beurteilung aber so aus, wie der Beamte erwartet hatte. In diesem Fall hat er mehrere Möglichkeiten, um gegen die Leistungsbewertung vorzugehen.

►Musterschreiben: Einspruch gegen dienstliche Beurteilung

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Beamter
Personalnummer: __________________
Dienststelle: ______________________

Am __________ habe ich meine dienstliche Beurteilung für das Beurteilungsjahr 20__/für den Beurteilungszeitraum __________ erhalten.

Mit dieser dienstlichen Beurteilung bin ich nicht einverstanden. Ich möchte folgende Einwände vorbringen:

__________________________________________________________________________ (Auflistung der Punkte, die aus Sicht des Beamten fehlerhaft oder ungerecht bewertet wurden. Gleichzeitig sollte er sachlich und nachvollziehbar schildern, wie er seine Leistungen einschätzt oder wie sich der Sachverhalt aus seiner Sicht darstellt.) _____________________________________________________________________

Ich bitte daher um eine erneute Prüfung der Beurteilung.

_________________________________
Ort, Datum, Unterschrift

Was ist eine dienstliche Beurteilung?

Die Regelungen für die dienstliche Beurteilung enthalten für Bundesbeamte die Paragraphen 48 bis 50 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV). Für Beamten auf Landes- und Kommunalebene existieren eigene Regelungen in den jeweiligen Bundesländern, die aber weitestgehend mit den Vorschriften in der BLV übereinstimmen. Gleiches gilt für Beamten, die bei den Nachfolgegesellschaften der Deutschen Bundespost tätig sind.

Der genaue Ablauf des Beurteilungsverfahrens wird in den Beurteilungsrichtlinien festgelegt. Die Beurteilungsrichtlinien wiederum werden von den obersten Dienstbehörden oder von Behörden, die von den obersten Dienstbehörden mit dieser Aufgabe betraut wurden, erarbeitet. Insgesamt zielt eine dienstliche Beurteilung auf die Bewertung von drei zentralen Aspekten ab, nämlich auf

  • die Eignung,
  • die Befähigung und
  • die fachliche Leistung.

Für die Beurteilung werden einheitliche Maßstäbe zugrunde gelegt. Dabei werden in den Beurteilungsbögen oder Beurteilungsformularen Einzelnoten für verschiedene Kriterien in den drei Teilbereichen vergeben. Außerdem gibt es ein Gesamtergebnis. Die Noten bei einer dienstlichen Beurteilung sehen sieben verschiedene Abstufungen vor:

Bezeichnung der Stufe Bedeutung
Hervorragend / Leistung, die in allen Belangen von herausragender Qualität ist Hervorragend geeignet
Tritt erheblich hervor / Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt Sehr gut geeignet
Tritt hervor / Leistung, die die Anforderungen übersteigt Gut geeignet
Erfüllt voll die Anforderungen / Leistung, die den Anforderungen voll entspricht Uneingeschränkt geeignet
Erfüllt die Anforderungen / Leistung, die den Anforderungen in hohem Maße gerecht wird Geeignet
Erfüllt noch die Anforderungen / Leistung, die Mängel aufweist Noch geeignet
Erfüllt nicht die Anforderungen / Leistung, die insgesamt unzureichend ist Nicht geeignet

Wann und wie findet eine dienstliche Beurteilung statt?

Hat der Beamte die beamtenrechtliche Probezeit beendet, erfolgt eine sogenannte Probezeitbeurteilung. Bei allen weiteren Beurteilungen handelt es sich um periodische Beurteilungen. Sie finden zum einen immer dann statt, wenn es die persönlichen Verhältnisse erfordern. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine freie Stelle besetzt werden soll oder wenn eine Beförderung ansteht. Zum anderen werden turnusmäßig dienstliche Beurteilungen durchgeführt. Sie werden auch Regelbeurteilungen genannt und finden je nach Bereich und Bundesland spätestens alle drei oder vier Jahre statt.

Wie die Beurteilung abläuft und wer sie erstellt, ist in den einzelnen Durchführungsrichtlinien teilweise etwas unterschiedlich geregelt. In aller Regel nimmt aber der direkte Vorgesetzte des Beamten die Beurteilung vor. Anschließend wird die dienstliche Beurteilung dem Dienststellenleiter vorgelegt, der sie prüft und unterschreibt. Der Beamte erhält eine Kopie der Beurteilung. Die eigentliche Bekanntgabe des Beurteilungsergebnisses erfolgt in einem Gespräch zwischen dem Beamten und seinem Vorgesetzten. In diesem Gespräch wird die Beurteilung besprochen.

Welchen Stellenwert hat eine dienstliche Beurteilung?

Im Unterschied zu einem Zeugnis dient eine dienstliche Beurteilung nicht der Außendarstellung. Stattdessen ist sie ein Instrument, das für den Gebrauch in der internen Verwaltung bestimmt ist. Gerade dadurch kann eine dienstliche Beurteilung eine wichtige Rolle spielen, wenn es um die weitere Laufbahn und die berufliche Karriere des Beamten geht. So kann die Leistungsbewertung beispielsweise darüber entscheiden, ob der Beamte seine beamtenrechtliche Probezeit abschließen kann und zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wird. Daneben wird oft auf Grundlage der dienstlichen Beurteilung entschieden, wo und wie der Beamte eingesetzt wird, ob er eine ausgeschriebene Stelle bekommt und ob er befördert wird. Außerdem kann die dienstliche Beurteilung herangezogen werden, wenn es darum geht, ob der Beamte in eine höhere Besoldungsstufe eingeordnet wird oder ob er leistungsbezogene Besoldungsbestandteile erhält und wie hoch diese ausfallen. Andererseits hat nicht jede dienstliche Beurteilung tatsächlich eine große Bedeutung für die Laufbahn. Bei Stellenbesetzungen und Beförderungen wird nur die letzte Beurteilung zu Rate gezogen. Eine dienstliche Beurteilung, die schon länger zurückliegt, fällt deshalb nicht mehr ins Gewicht. Hinzu kommt, dass es nicht immer einfach ist, erfolgreich gegen eine dienstliche Beurteilung vorzugehen. Es gilt also abzuwägen, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt.

Wie kann der Beamte gegen eine dienstliche Beurteilung vorgehen?

Ist der Beamte mit seiner dienstlichen Beurteilung nicht einverstanden, hat er die Möglichkeit, das Ergebnis anzufechten. Dabei wiederum kann er zwischen mehreren Möglichkeiten wählen:

Im Eröffnungsgespräch um eine Änderung bitten

Das Ergebnis der dienstlichen Beurteilung wird dem Beamten in einem Gespräch eröffnet. Dieses Gespräch soll aber nicht nur dazu dienen, den Beamten über das Beurteilungsergebnis zu informieren. Stattdessen soll mit dem Beamten besprochen werden, warum er wie bewertet wurde. Deshalb kann der Beamte das Gespräch nutzen, um seine Argumente und Einwände vorzutragen. Formale Fehler wie beispielsweise nicht berücksichtigte Fortbildungen oder Missverständnisse lassen sich so oft aus der Welt schaffen.

Einen Änderungsantrag stellen

Hat das Gespräch zu keiner Lösung geführt, kann der Beamte die Änderung seiner Beurteilung beantragen. Dazu setzt er ein Schreiben auf, in dem er erklärt, mit welchen Punkten er nicht einverstanden ist und welche Einwände er gegen die Bewertungen hat. Dieses Schreiben richtet er an seine Dienststelle. Seine Stellungnahme wird dann zusammen mit der dienstlichen Beurteilung und einer schriftlichen Stellungnahme des Vorgesetzten, der die Beurteilung erstellt hat, an die nächst höhere Dienststelle weitergeleitet. Hier wird entschieden, ob die Beurteilung geändert wird oder ob nicht. Die Praxis zeigt allerdings, dass ein Änderungsantrag eher selten den erhofften Erfolg bringt.

Eine Gegendarstellung in die Personalakte aufnehmen lassen

Der Beamte kann sich schriftlich zu der Beurteilung äußern. Dafür setzt er ein Schreiben auf, in dem er die Punkte, mit denen er nicht einverstanden ist, benennt. Gleichzeitig schildert er die Sachverhalte aus seiner Sicht. Durch die Gegendarstellung ändert sich an der dienstlichen Beurteilung zwar nichts. Allerdings wird die Stellungnahme zusammen mit der Beurteilung in die Personalakte aufgenommen. Sollte die Beurteilung später herangezogen werden, um beispielsweise über eine Stellenbesetzung oder eine Beförderung zu entscheiden, werden die Einwände des Beamten zumindest zur Kenntnis genommen.

Widerspruch einlegen

Weil eine dienstliche Beurteilung keine Außenwirkung entfaltet, handelt es sich um keinen Verwaltungsakt. Aus diesem Grund enthält eine dienstliche Beurteilung auch keine Rechtsmittelbelehrung und es gibt keine Frist, nach deren Ablauf die Beurteilung bestandskräftig wird. Gegen eine Entscheidung, die kein Verwaltungsakt ist, kann normalerweise auch kein Widerspruch eingelegt oder Einspruch erhoben werden. Bei einer dienstlichen Beurteilung ist das aber ein wenig anders. Hier ist ein Widerspruch möglich, denn beamtenrechtliche Vorschriften sorgen letztlich dafür, dass eine dienstliche Beurteilung verwaltungsgerichtlich überprüft werden kann. Gleichzeitig sieht das Beamtenrecht in vielen Bundesländern vor, dass zuerst ein Widerspruchsverfahren durchlaufen werden muss. Erst wenn der Widerspruch nicht erfolgreich war, kann Klage erhoben werden. Eine bestimmte Frist muss der Beamte bei seinem Widerspruch meist nicht einhalten. Die Gerichte gehen jedoch regelmäßig davon aus, dass der Widerspruch innerhalb von einem Jahr erfolgt sein muss. Wartet der Beamte länger, könnte sein Anfechtungsrecht verwirkt sein. Sehen die Regelungen in den Bundesländern oder in den Verfahrensrichtlinien bestimmte Fristen vor, sind diese natürlich verbindlich. Der Widerspruch hat zur Folge, dass die Beurteilung noch einmal geprüft wird. Gibt die zuständige Dienststelle dem Widerspruch Recht, wird die Beurteilung abgeändert oder neu erstellt. Weist die Dienststelle den Widerspruch zurück, bleibt es bei der Beurteilung. Gegen den Bescheid, den der Beamte daraufhin erhält, kann er Klage erheben.

Klage erheben

War der Widerspruch nicht erfolgreich, kann der Beamte vor dem Verwaltungsgericht klagen. In einigen Bundesländern wurde das Widerspruchsverfahren inzwischen abgeschafft. Hier muss der Beamte dann direkt Klage erheben, ein Widerspruch gegen die dienstliche Beurteilung ist nicht möglich. Eine Klage sollte sich der Beamte aber gut überlegen und sich außerdem unbedingt von einem Anwalt, der sich im Beamtenrecht auskennt, beraten lassen. Der Grund hierfür ist, dass das Gericht die Beurteilung inhaltlich nicht prüfen kann. Stattdessen beschränkt sich die Prüfung des Gerichts auf formale Aspekte. Das bedeutet, das Gericht ermittelt in erster Linie, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten und allgemeine Wertmaßstäbe berücksichtigt wurden. Daneben prüft es, ob unrichtige Sachverhalte oder sachfremde Erwägungen enthalten sind. Stellt das Gericht formale Fehler fest, wird es eine neue Beurteilung anordnen. Dem Beamten geht es aber in aller Regel um die Inhalte und um die vergebenen Noten. An diesem Punkt kann ihm auch das Gericht weiterhelfen, denn formale Fehler sind eher die Ausnahme und ob die Noten gerechtfertigt sind, kann das Gericht nicht beurteilen.