Einspruch gegen Strafbefehl

StrafeDu weißt zwar, dass Du möglicherweise einen Fehler gemacht hast. Und Du weißt auch, dass gegen Dich ermittelt wurde, beispielsweise weil Du einen Anhörungsbogen oder eine Ladung zur Vernehmung bekommen hast. Aber dass schon kurze Zeit später ein Strafbefehl im Briefkasten liegt – damit hast Du vielleicht nicht gerechnet. Die nächste Frage, die sich nun oft stellen wird, ist: Soll ich Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen? Und was gilt es dabei zu beachten?

►Einspruch gegen Strafbefehl Musterformulierung

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Name
Anschrift

Gericht
Anschrift

Ort, das Datum

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Strafbefehl vom _____________, mir zugestellt am _____________,

wegen _______________________________________
Aktenzeichen _________________________________

lege ich Einspruch ein.

Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift

 

Was hat es mit dem Strafbefehlsverfahren auf sich?

Der Gesetzgeber hat das Strafbefehlsverfahren mit der ausdrücklichen Absicht eingeführt, die Justiz zu entlasten. Die rechtliche Grundlage für diese Verfahrensart schaffen die Paragraphen 407 bis 412 der Strafprozessordnung (StPO).

In einem Strafbefehlsverfahren erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Dies erfolgt jedoch nicht vor Gericht, auf eine öffentliche Hauptverhandlung wird also verzichtet. Stattdessen wird Dir ein Strafbefehl in Form eines Schreibens zugeschickt. Auf eine öffentliche Hauptverhandlung wird also verzichtet. Reagierst Du nicht oder zu spät auf den Strafbefehl, wird er rechtskräftig. Er entfaltet dann die gleiche Wirkung wie ein ganz normales Urteil. Was die Wirkung angeht, gibt es also keinen Unterschied zwischen einem Strafbefehl und einem strafgerichtlichen Urteil. Der Unterschied liegt nur in dem Verfahren, durch das sie erlassen werden.

 

Wann ist ein Einspruch gegen den Strafbefehl ratsam?

Ein Strafbefehl kann durchaus fehlerhaft sein. Ein Grund hierfür ist, dass rein nach Aktenlage entschieden wird. Wichtige Argumente, die für Dich sprechen, werden dabei mitunter nicht berücksichtigt. Dies ist aber keine böse Absicht, sondern liegt schlichtweg daran, dass diese Argumente nicht vorgebracht wurden und deshalb auch nicht in der Akte auftauchen. Ein anderer Grund ist, dass der Staatsanwaltschaft oft keine konkreten Angaben zu Deinem Einkommen vorliegen. Folglich muss sie bei der Berechnung der Tagessätze eine geschätzte Einkommenshöhe zugrunde legen. Diese Schätzung kann aber viel zu hoch sein, was im Ergebnis zu einer zu hohen Strafe führt. Ein Einspruch gegen den Strafbefehl kann somit sinnvoll sein, wenn

  • Du zu Unrecht beschuldigt wirst und der Meinung bist, den Verdacht gegen Dich durch eine förmliche Beweisaufnahme im Rahmen einer Verhandlung ausräumen zu können.
  • die Höhe der Geldstrafe infolge der Höhe oder der Anzahl der Tagessätze zu hoch ausfällt.
  • der Strafbefehl Nebenfolgen auslöst, die nicht zwingend notwendig oder in Deinem Fall nicht angemessen sind. Eine solche Nebenfolge kann beispielsweise der Entzug der Fahrerlaubnis sein.
  • Du das erste Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten bist und die Chance besteht, dass das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt werde kann. In diesem Fall wirst Du zwar meist eine bestimmte Geldsumme als Auflage bezahlen müssen. Dafür entfallen aber die eigentliche Strafe und vor allem der Eintrag ins Führungszeugnis oder Bundeszentralregister.

 

Wie musst Du Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen?

Möchtest Du gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen, hast Du dafür nur zwei Wochen lang Zeit. Achte unbedingt darauf, diese Frist auch einzuhalten! Maßgeblich ist dabei der Tag, an dem Dein Einspruch bei Gericht eingeht. Die Frist lässt sich übrigens sehr einfach ermitteln: Auf dem Umschlag des Strafbefehls steht das Datum, an dem der Strafbefehl zugestellt wurde. Genau zwei Wochen später endet die Frist. Wurde Dir der Strafbefehl beispielsweise an einem Mittwoch zugestellt, muss Dein Einspruch also spätestens am übernächsten Mittwoch bei Gericht vorliegen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Strafbefehl an einem Samstag zugestellt wurde. In diesem Fall verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag, meist wird dies der folgende Montag sein. Wenn Du die Einspruchsfrist versäumst, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Danach kannst Du praktisch nichts mehr dagegen unternehmen.

Dein Einspruch muss schriftlich erfolgen. Dafür genügt es, wenn Du ein kurzes Schreiben aufsetzt, in dem Du das Aktenzeichen angibst und Deinen Einspruch erklärst. Vergiss außerdem nicht, das Schreiben von Hand zu unterschreiben. Richten musst Du das Schreiben an das Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat. Die Anschrift findest Du auf dem Strafbefehl. Eine andere Möglichkeit ist, die Rechtsantragsstelle des Gerichts persönlich aufzusuchen. Dort kannst Du Deinen Einspruch zu Protokoll geben.

 

Musst Du Deinen Einspruch begründen?

Für einen wirksamen Einspruch reicht es aus, wenn aus Deinem Schreiben eindeutig hervorgeht, dass Du mit dem Strafbefehl nicht einverstanden bist. Du musst den Einspruch nicht begründen. Ob es sinnvoll ist, trotzdem eine Begründung beizulegen oder nachzureichen, hängt vom Einzelfall ab:

  • Ist die Sache einfach und klar, kannst Du selbst Einspruch einlegen und diesen auch begründen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn sich Dein Einspruch nur auf die Höhe der Geldstrafe bezieht. Und Du ansonsten Deine Schuld einsiehst und auch nichts vorbringen kannst, das Dich entlasten würde. In diesem Fall solltest Du ausführen, dass Du ausdrücklich nur die Höhe der Tagessätze beanstandest. Dabei solltest Du dann auch Einkommensnachweise, also Lohnabrechnungen oder Bewilligungsbescheide vom Sozialleitungsträger, beilegen. Ein solcher Einspruch, der sich auf die Rechtsfolgenseite beschränkt, führt dazu, dass das Gericht keine weiteren Zeugen lädt und die Gerichtskosten nicht noch zusätzlich steigen.
  • Gibt es Aspekte, die Dich entlasten, kannst Du diese natürlich ebenfalls in Deiner Einspruchsbegründung vortragen. Wichtig dabei ist aber, dass Du nicht nur Deinen Standpunkt erläuterst. Stattdessen solltest Du Beweismittel benennen, die für Dich sprechen. Solche Beweismittel können Dokumente, Gutachten und andere Unterlagen, aber auch Zeugen sein.
  • Oft ist es aber sinnvoll, sich zunächst nicht weiter zur Sache zu äußern. Ohne Einsicht in die Akten, die zu dem Erlass des Strafbefehls geführt haben, ist es nämlich mitunter schwierig, eine Begründung zu formulieren. Vollständige Akteneinsicht erhält jedoch nur Dein Anwalt. Kannst oder möchtest Du keinen Anwalt einschalten, kannst Du Akteneinsicht nach § 147 Abs. 7 StPO beantragen.

 

Welche Risiken birgt Dein Einspruch?

Auch wenn Dir nur zwei Wochen bleiben, um auf den Strafbefehl zu reagieren, solltest Du Dir gut überlegen, was Du machst. Das größte Risiko ergibt sich daraus, dass das sogenannte Verschlechterungsverbot im Strafbefehlsverfahren nicht gilt. Das bedeutet: In der Hauptverhandlung, die nach Deinem Einspruch folgt, kann eine Strafe verhängt werden, die höher ausfällt als die im Strafbefehl. Der Richter ist nämlich nicht an die ursprünglich festgesetzte Strafe gebunden. Es kann beispielsweise passieren, dass die Staatsanwaltschaft von einem leichteren Vergehen wie etwa einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs ausgegangen ist. Der Richter stellt im Verlauf der Verhandlung aber fest, dass eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und damit ein deutlich schwereres Vergehen vorliegt. Folglich würde Deine Strafe erheblich höher ausfallen als durch den Strafbefehl festgesetzt. Zurückziehen kannst Du Deinen Einspruch dann aber nicht mehr ohne Weiteres, denn dafür bräuchtest Du die Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Deshalb bist Du generell gut beraten, Dich vor einem Einspruch von einem Anwalt beraten zu lassen. Er kann abschätzen, welche Erfolgschancen Dein Einspruch hat, wie groß die Risiken sind und welche Verteidigungsstrategie am sinnvollsten erscheint.

Tipp: Die meisten Anwälte bieten eine erste Beratung an, die die Prüfung des Strafbefehls, die Einsicht in die Akten und eine Einschätzung der Chancen und Risiken bei einem Einspruch umfasst. Eine solche Beratung kostet nicht allzu viel. Danach kannst Du immer noch entscheiden, ob Du den Strafbefehl annimmst, Einspruch einlegst und ob Du mit oder ohne Anwalt weitermachst.

 

Wie geht es nach Deinem Einspruch weiter?

Ist Dein Einspruch fristgerecht eingegangen, wird ein Termin für die Hauptverhandlung festgesetzt. Erscheinst Du zu diesem Termin einfach nicht, wird Dein Einspruch verworfen und der Strafbefehl wird rechtskräftig. Deshalb solltest Du den Termin unbedingt wahrnehmen! Die Hauptverhandlung im Strafbefehlsverfahren läuft im Grunde genauso ab wie eine herkömmliche Verhandlung. Dabei ersetzt der Strafbefehl die Anklageschrift. Dann wirst Du gehört und auch geladene Zeugen werden vernommen. Anschließend spricht der Richter das Urteil. Je nach Fall kann es aber auch sein, dass sich eine Hauptverhandlung vermeiden lässt. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Du den Strafbefehl als solches anerkennst und nur gegen die Höhe der Tagessätze Einspruch eingelegt hast. Dann kann das Strafbefehlsverfahren auch mit einem entsprechenden Beschluss enden.