Rote Ampel überfahren Einspruch

rote_ampelWenn ein Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes im Briefkasten liegt, dann ist das nicht nur ärgerlich, sondern es wird auch ein sattes Bußgeld fällig. Neben einem oder zwei Punkten in Flensburg kommt außerdem mitunter sogar noch ein Fahrverbot dazu. So mancher Autofahrer stellt sich spätestens dann die Frage, ob es sich nicht lohnen könnte, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Doch wie stehen die Chancen auf Erfolg tatsächlich?

►Allgemeine Mustervorlage für einen Einspruch

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Fahrer
Anschrift

Bußgeldstelle
Anschrift

Ort, Datum

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom ____________
Aktenzeichen: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Bußgeldbescheid zu Aktenzeichen _______________________, erlassen am _________ und mir zugestellt am _____________, lege ich hiermit form- und fristgerecht

Einspruch ein.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Rote Ampel überfahren: Welche Strafe droht?

Die Aufgabe von Ampeln besteht darin, den Verkehr zu regeln.

Vor allem an Kreuzungen und bei Einmündungen sind die Lichtzeichenanlagen wichtig, damit der Verkehr im Fluss bleibt und es nicht zum Verkehrschaos oder ständig zu Unfällen kommt. Im Zuge der Reform des Verkehrsrechts im Jahre 2014 wurde die Sicherheit im Straßenverkehr zum zentralen Thema erhoben. Und weil das Überfahren einer roten Ampel die Sicherheit erheblich gefährden kann, wird ein Rotlichtverstoß entsprechend streng geahndet. Hat ein Fahrer eine rote Ampel missachtet, muss er mit folgenden Konsequenzen rechnen:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Ampel war kürzer als 1 Sekunde rot

mit Gefährdung

mit Sachbeschädigung

90 Euro

200 Euro

240 Euro

1

2

2

 

1 Monat

1 Monat

Ampel war länger als 1 Sekunde rot

mit Gefährdung

mit Sachbeschädigung

200 Euro

320 Euro

360 Euro

2

2

2

1 Monat

1 Monat

1 Monat

Ist der Fahrer noch Fahranfänger in der Probezeit, kann hinzukommen, dass sich seine Probezeit um zwei Jahre verlängert. Außerdem kann angeordnet werden, dass er ein Aufbauseminar besuchen muss.

Was ist ein einfacher und was ein qualifizierter Rotlichtverstoß?

Überfährt der Fahrer eine rote Ampel, wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.

  • Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel gerade von Gelb auf Rot umgesprungen war oder die Rotlichtphase weniger als eine Sekunde angedauert hatte, als der Fahrer die Haltelinie überfuhr.
  • Stand die Ampel hingegen länger als eine Sekunde auf Rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß.

Diese Unterscheidung ist deshalb sehr wichtig, weil sie über das Strafmaß entscheidet. Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet 90 Euro und führt zu einem Punkt in Flensburg. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro und es werden zwei Punkte eingetragen. Außerdem kommt ein einmonatiges Fahrverbot dazu. In beiden Fällen erhöht sich das Strafmaß noch einmal, wenn das Überfahren der roten Ampel zu einer Gefährdung oder einer Sachbeschädigung geführt hat.

Was passiert nach einem Rotlichtverstoß?

Bevor der Fahrer den eigentlichen Bußgeldbescheid erhält, wird ihm zunächst ein sogenannter Anhörungsbogen zugeschickt. In diesem Schreiben wird genannt, was dem Fahrer vorgeworfen wird. Außerdem werden Daten zu seiner Person abgefragt. Die personenbezogenen Daten liegen der Bußgeldstelle aber bereits vor. Andernfalls hätte sie den Anhörungsbogen ja nicht an die richtige Adresse schicken können. Noch einmal bestätigen muss der Fahrer die Daten nicht. Im unteren Bereich des Anhörungsbogens erhält der Fahrer die Möglichkeit, sich zu dem Tatvorwurf zu äußern. Er kann aber auch einfach ein Kästchen ankreuzen, wenn er die vorgeworfene Tat zugibt. Beides ist allerdings nicht ratsam. Durch das Kreuzchen gibt der Fahrer nämlich nicht nur zu, dass er weiß, dass er bei Rot über die Ampel gefahren ist. Stattdessen willigt er damit gleichzeitig ein, dass eine Strafe verhängt wird. Sich zu der Sache selbst zu äußern, ist weder notwendig noch sinnvoll. Als juristischer Laie ist die Gefahr, hier etwas zu schreiben, das sich im Nachhinein nachteilig auswirkt, nämlich viel zu groß. Die beste Lösung ist daher, abzuwarten, bis der Bußgeldbescheid erlassen wird. Dies dauert meist zwischen zwei und sechs Wochen.

Wie kann der Autofahrer gegen den Bußgeldbescheid vorgehen?

Hat der Fahrer den Bußgeldbescheid erhalten, kann er die Strafe natürlich akzeptieren. Steht der Rotlichtverstoß außer Frage, sollte der Fahrer diese Lösung auch ernsthaft in Erwägung ziehen. Andernfalls kann er Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dafür hat er ab dem Zugang des Bescheids zwei Wochen lang Zeit. Den Einspruch muss der Fahrer an die Bußgeldstelle richten, die den Bescheid erlassen hat. Die Anschrift, die Frist und die geforderte Form sind in der sogenannten Rechtsmittelbelehrung am Ende des Bescheids aufgeführt. Begründen muss der Fahrer seinen Einspruch grundsätzlich nicht. Insgesamt ist es aber zweckmäßig und sinnvoll, der Bußgeldstelle zu erläutern, warum der Fahrer mit ihrer Entscheidung nicht einverstanden ist. Allerdings wird der Fahrer ohne juristischen Beistand wahrscheinlich nicht weiterkommen. Vor allem wenn es darum geht, ein Fahrverbot abzuwenden oder zumindest einen Aufschub zu erreichen, sollte er einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Der Anwalt kann die Sachlage und die Erfolgsaussichten einschätzen und die rechtlichen Möglichkeiten im Sinne des Fahrers ausschöpfen.

Etwas problematisch ist aber die recht kurze Einspruchsfrist. Schließlich muss der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen bei der Bußgeldstelle vorliegen. Wird die Zeit knapp, kann der Fahrer den Einspruch zunächst selbst einlegen. Hierfür genügt ein kurzes Schreiben, eine Mustervorlage dazu findet sich unten. Der Anwalt kann die Begründung dann nachreichen und alle weiteren Schritte vornehmen. Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Dann besteht zwar noch die Möglichkeit, eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Allerdings braucht es dafür einen wirklich guten Grund und der Antrag muss innerhalb von einer Woche nach Wegfall des Grundes gestellt werden. Besser ist deshalb, die Einspruchsfrist erst gar nicht ablaufen zu lassen.

Wie kann der Einspruch begründet werden?

Die Verteidigungsstrategie gegen die Strafe wegen des Rotlichtverstoßes kann an verschiedenen Punkten ansetzen. Möglich ist dabei beispielsweise,

  • die Messung selbst in Frage zu stellen; denkbar in diesem Zusammenhang ist, dass die Messgeräte nicht ordnungsgemäß funktioniert haben oder die Messung als solches fehlerhaft durchgeführt wurde. Auch die Dauer der Rotphase kann falsch bemessen sein.
  • sich auf den sogenannten Mietzieheffekt zu berufen; ein Mitzieheffekt kann beispielsweise dann auftreten, wenn der Fahrer zusammen mit anderen Verkehrsteilnehmern an einer Ampelanlage wartet. Für die Spuren neben ihm schaltet die Ampel auf Grün und die anderen Autos fahren los. Der Fahrer wird “mitgezogen” und fährt ebenfalls los, obwohl seine Ampel noch auf Rot steht.
  • mit einem Augenblicksversagen zu argumentieren; ein Augenblicksversagen liegt vor, wenn der Fahrer für einen Moment unachtsam war. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn er an der Ampel steht, wartet, versehentlich auf die Ampel für eine andere Fahrspur schaut und losfährt. Oder wenn er zu spät reagiert und eine Vollbremsung mit Auffahrunfall in Kauf nehmen müsste, um noch vor der Haltelinie zum Stehen zu kommen.

Technische Fehlerquellen auszumachen, erfordert in vielen Fällen aber das Gutachten eines Sachverständigen. Hinzu kommt, dass es nicht ausreicht, gute Gegenargumente zu haben. Stattdessen müssen die Gegenargumente richtig in die Verteidigungsstrategie eingebaut werden. Hintergrund hierzu ist, dass der Bußgeldkatalog die Annahme zugrunde legt, dass das Überfahren der roten Ampel fahrlässig geschehen ist. Stellt sich jedoch heraus, dass der Fahrer absichtlich über Rot gefahren ist, kann ein Vorsatz unterstellt werden. Die Folge davon ist eine doppelt so hohe Geldbuße.

Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

Ist der Einspruch bei der Bußgeldstelle eingegangen, wird der Sachverhalt noch einmal geprüft. Gibt die Bußgeldstelle dem Fahrer Recht, wird der Bescheid aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Bleibt die Bußgeldstelle bei ihrer Entscheidung, übergibt sie die Akten an die Staatsanwaltschaft. Dies hat aber nichts damit zu tun, dass es nun um ein Strafverfahren geht. Die Staatsanwaltschaft ist lediglich die Stelle, die ab jetzt für das weitere Verfahren zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft wiederum legt die Akten beim Amtsgericht vor, das daraufhin ein Gerichtsverfahren einleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die ganze Angelegenheit noch einmal gründlich geprüft. Danach entscheidet das Gericht über das Strafmaß.

Generell sind die Chancen, dass der Fahrer komplett um eine Strafe herumkommt, sehr gering. Zudem kostet das Bußgeldverfahren nicht nur viele Nerven, sondern kann auch sehr teuer werden. Hat der Fahrer keine Rechtsschutzversicherung, sollte er sich deshalb sehr gut überlegen, ob er das Kostenrisiko tatsächlich tragen will. Ein Einspruch kann sich dann lohnen, wenn der Fahrer Zeit gewinnen möchte oder darauf hofft, dass das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden kann. Um abzuklären, was der Fahrer tun kann und wie seine Chancen stehen, sollte er sich aber unbedingt von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, bevor er irgendwelche Schritte unternimmt.