Einspruch Mahn- und Vollstreckungsbescheid

Mahnbescheid, MahnungBesteht eine offene Forderung und bist Du mit der Zahlung in Verzug, weil Du die Zahlung nicht oder nicht vollständig geleistet hast, kann der Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Der erste Schritt hierbei ist, dass er den Erlass eines Mahnbescheids beantragen kann. Ist sein Antrag formal richtig, wird das Gericht den Mahnbescheid auch erlassen. Nachdem Dir der Mahnbescheid zugestellt wurde, hast Du zwei Wochen lang Zeit, um zu reagieren. Dabei kannst Du entweder die im Mahnbescheid genannte Forderung begleichen oder Widerspruch einlegen.

Lässt Du die Zwei-Wochen-Frist verstreichen, geht das Gericht davon aus, dass Du die Forderung nicht bestreitest und den Anspruch des Gläubigers anerkennst. Der Gläubiger kann daraufhin einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch jetzt hast Du noch einmal zwei Wochen lang Zeit. Dabei kannst Du entscheiden, ob Du den Vollstreckungsbescheid akzeptierst oder ob Du Einspruch dagegen erhebst. Lässt Du auch diese Frist verstreichen, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Der Gläubiger hat dadurch einen vollstreckbaren Titel, der es ihm ermöglicht, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Dabei ist ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid 30 Jahre lang gültig.

►Einspruch – Vollstreckungsbescheid

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Hiermit erhebe ich Einspruch gegen den am ___________ erlassenen Vollstreckungsbescheid und begründe meinen Einspruch wie folgt:

Die vom Gläubiger ____ (Name)_____ geltend gemachte Forderung in Höhe von _______ Euro habe ich mit Zahlung vom ________ vollständig beglichen. Als Nachweis hierfür lege ich eine Kopie des Kontoauszugs bei, auf dem die geleistete Zahlung eindeutig dokumentiert ist.

Weitere Ansprüche seitens des Gläubigers bestehen nicht. Insofern ist der Vollstreckungsbescheid nicht gerechtfertigt.

Rein vorsorglich beantrage ich hiermit dennoch die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

 

Wann und wie Du gegen den Mahnbescheid Einspruch erheben kannst

Wenn der Gläubiger einen Mahnbescheid beantragt, prüft das Gericht nur, ob der Antrag formal richtig gestellt wurde und die erforderlichen Angaben enthält. Es wird aber nicht geprüft, ob der Antrag in der Sache berechtigt ist, also ob der Gläubiger zu Recht eine Forderung geltend macht. Deshalb solltest Du genau prüfen, ob Du dem Gläubiger das Geld, auf das er Anspruch erhebt, überhaupt und in der genannten Höhe schuldest. Ist die Forderung Deiner Meinung nach falsch, solltest Du umgehend Widerspruch einlegen. Dafür reicht es aus, wenn Du das beiliegende Widerspruchsformular unterschrieben an das Gericht zurückschickst.

Tipp: Eine Begründung Deines Widerspruchs ist nicht notwendig und auch nicht immer ratsam. Der Gläubiger muss nämlich erst dann nachweisen, dass seine Forderung tatsächlich besteht, wenn Du Widerspruch eingelegt hast. Hast Du Deinen Widerspruch begründet, erfährt der Gläubiger den Grund für Deinen Widerspruch. Damit lieferst Du ihm möglicherweise Ansatzpunkte. Ohne Begründung wird der Gläubiger lediglich darüber informiert, dass Du dem Mahnbescheid widersprochen hast. In der Folge liegt die gesamte Beweisführung bei ihm.

Dein Widerspruch unterbricht das vereinfachte Mahnverfahren. Hält der Gläubiger an seiner Forderung fest, muss er nun Klage erheben. Aber Achtung:  Es macht keinen Sinn, Widerspruch einzulegen, wenn die Forderung berechtigt ist.  Erhebt der Gläubiger Klage und kann er seine Forderung begründen, wird er das Gerichtsverfahren für sich entscheiden. Du musst dann zusätzlich auch die Gerichtskosten bezahlen. Andersherum heißt das aber auch, dass Du Dich durch Widerspruch gegen eine unberechtigte Forderung wehren solltest. Das Risiko, den Gerichtsprozess zu verlieren und auf den Kosten sitzenzubleiben, wird ein Gläubiger ohne begründete Forderung nicht eingehen.

 

Welche Folgen Dein Einspruch gegen den Mahnbescheid hat

Ist Dein Widerspruch bei Gericht eingegangen, wird der Gläubiger darüber informiert. Das vereinfachte Verfahren ist durch Deinen Widerspruch unterbrochen. Möchte der Gläubiger seine Forderung weiterhin durchsetzen, muss er nun Klage erheben. Die Gerichtskosten, die dabei entstehen, werden zu der Gesamtforderung hinzugerechnet. Im Zuge der Klageerhebung muss der Gläubiger nun auch nachweisen, dass Du ihm das Geld, auf das er Anspruch erhebt, tatsächlich schuldest. Er muss also belegen, wie, wann und wodurch seine Forderung zustande kam. Ist seine Forderung berechtigt, wird er diesen Nachweis natürlich auch führen können. Unseriöse Unternehmen hingegen, die irgendwelche aus der Luft gegriffenen Forderungen eintreiben wollen, werden spätestens nach Deinem Widerspruch aussteigen. Das Risiko, den Prozess zu verlieren und dann auch die Gerichtskosten übernehmen zu müssen, werden sie nämlich nicht eingehen.

 

Das Verfahren nach Deinem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Dein Einspruch bewirkt, dass das Mahnverfahren in ein Gerichtsverfahren übergeht. Das bedeutet, es wird eine Gerichtsverhandlung stattfinden, in der über den Sachverhalt entschieden wird. Findet das Verfahren vor einem Amtsgericht statt, brauchst Du keinen Anwalt, sondern kannst Dich selbst vertreten. Ist ein Landgericht zuständig, musst Du die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen. Welches Gericht in Deinem Fall zuständig ist, steht auf dem Mahnbescheid. Das Gerichtsverfahren kann dann drei mögliche Ausgänge haben:

1.) Der Vollstreckungsbescheid wird aufgehoben. Eine solche Entscheidung wird das Gericht treffen, wenn Dein Gläubiger nicht darlegen und nachweisen konnte, dass seine Forderung begründet ist. Oder wenn Du belegen konntest, dass der Anspruch des Gläubigers nicht besteht.

2.) Ein Vergleich wird vereinbart. Ein Vergleich ist eine Art Kompromisslösung zwischen Dir und dem Gläubiger. Ihr trefft mithilfe des Gerichts also eine Vereinbarung, die für beide Seiten akzeptabel ist.

3.) Der Vollstreckungsbescheid wird rechtskräftig. Konnte der Gläubiger nachweisen, dass seine Forderung berechtigt ist, wird ihm das Gericht Recht geben. Der Gläubiger hat daraufhin einen Titel erwirkt. Dieser Titel ist vollstreckbar und ermöglicht dem Gläubiger somit, seine Forderung mittels Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durchzusetzen.

 Reagierst Du nicht auf den Vollstreckungsbescheid, wird dieser nach zwei Wochen rechtskräftig.  Dadurch entfaltet er die gleiche Wirkung wie ein Urteil. Er wird also ebenfalls zu einem vollstreckbaren Titel und der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung einleiten.

Hinweis: Generell kannst Du einen Vollstreckungsbescheid nur dadurch abwehren, dass Du Einspruch erhebst. Allerdings solltest Du den Einspruch nicht als Möglichkeit verstehen, um Zeit zu gewinnen. Ist die Forderung Deines Gläubigers berechtigt, wird die Entscheidung zu seinen Gunsten ausfallen. Für Dich würde das aber bedeuten, dass Du zusätzlich auch noch die Prozesskosten tragen musst. Deshalb solltest Du nur dann Einspruch erheben, wenn der Vollstreckungsbescheid tatsächlich unberechtigt ist und Du davon ausgehen kannst, dass Du den Prozess nicht verlieren wirst.