Blitzer Einspruch

Blitzer EinspruchTermindruck, Unachtsamkeit oder einfach im falschen Moment zu viel Gas gegeben und schon ist es passiert: Die Radarfalle hat zugeschnappt. Liegt ein paar Wochen später der Bußgeldbescheid im Briefkasten, ist der Ärger oft groß. Nun kann der Betroffene die Strafe akzeptieren und sich die ganze Sache eine Lehre sein lassen. Oder er kann Einspruch einlegen.

►Allgemeines Muster für einen Blitzer-Einspruch

Hidden
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Hidden
Hidden
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Betroffener
Anschrift

Zuständige Bußgeldstelle
Anschrift

Ort, Datum

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom _____________

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den am __________ erlassenen Bußgeldbescheid, Aktenzeichen ___________, mir zugegangen am __________, lege ich hiermit form- und fristgerecht

Einspruch

ein.

Begründung:
Laut Bußgeldbescheid wird mir zur Last gelegt, am __________ um ____ Uhr auf der _____ (Strecke/Straße/Messpunkt) _____ die zulässige Höchstgeschwindigkeit um _____ km/h überschritten zu haben.
Zu diesem Vorwurf nehme ich wie folgt Stellung: _____________________________ (z.B. Ich habe das Fahrzeug nicht gefahren. Zum besagten Zeitpunkt habe ich mich nachweislich an meinem Arbeitsplatz, Anschrift, aufgehalten. /Ich bezweifle, dass die Geschwindigkeitsmessung korrekt durchgeführt wurde, denn …/usw.) ____________________________

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Wann ist der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zulässig?

Grundsätzlich ist ein Einspruch gegen jeden Bußgeldbescheid möglich. Der Betroffene muss also keinen Bußgeldbescheid, den er erhält, akzeptieren, sondern kann dagegen Einspruch einlegen.

Aus diesem Grund findet sich am Ende des Bußgeldbescheids oder auf einem separaten Blatt die sogenannte Rechtsmittelbelehrung. Dort ist beschrieben, was der Betroffene tun muss, wenn er gegen den Bescheid vorgehen möchte. Durch den Einspruch wird dem Betroffenen das Recht eingeräumt, die Sachlage aus seiner Sicht zu schildern oder Missverständnisse aufzuklären. In einigen Fällen kann es sich auch tatsächlich lohnen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle macht es allerdings letztlich keinen Sinn, die bebegangene Geschwindigkeitsüberschreitung abzustreiten.

Welche Frist muss bei einem Einspruch beachtet werden?

Blitzer Einspruch FristLiegt ein Bußgeldbescheid im Briefkasten und möchte der Betroffene mittels Einspruch dagegen vorgehen, hat er dafür 14 Tage lang Zeit. Der Einspruch muss also innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, eingegangen sein. Die Anschrift der zuständigen Stelle ist in der Rechtsmittelbelehrung angegeben. Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld gilt als festgesetzt. Danach ist es nicht mehr möglich, gegen den Bescheid samt Strafe vorzugehen. Unter bestimmten Umständen kann zwar prinzipiell die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden. Der Betroffene braucht dann aber wirklich gute Gründe, warum er die Frist verpasst hat. Und die Behörden legen hierbei strenge Maßstäbe an. Deshalb ist der Betroffene gut beraten, wenn er peinlich darauf achtet, die Einspruchsfrist einzuhalten.

Muss der Einspruch begründet werden?

Für einen wirksamen Einspruch reicht es aus, wenn der Betroffene schriftlich erklärt, dass er gegen den ergangenen Bußgeldbescheid Einspruch einlegt. Entscheidend ist also zunächst einmal nur, dass der Einspruch schriftlich erfolgt und rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingeht. Begründet werden muss der Einspruch grundsätzlich nicht. Allerdings ist eine Begründung durchaus sinnvoll. Geht ein Einspruch ein, muss die Behörde den Sachverhalt nämlich noch einmal prüfen. Macht der Betroffene keine Angaben dazu, warum der Vorwurf aus seiner Sicht so nicht angemessen ist, wird die Behörde meist keine Veranlassung sehen, ihre Einschätzung und Entscheidung zu ändern. Auf der anderen Seite dürfte es für einen juristischen Laien in vielen Fällen sehr schwierig werden, eine schlüssige Begründung zu formulieren. Deshalb sollte sich der Betroffene besser Hilfe von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht holen. Ein Anwalt kann nicht nur Akteneinsicht nehmen, sondern auch abschätzen, wie die Chancen stehen, die Strafe abzuwenden oder zumindest zu mindern.

Welche Kosten fallen bei einem Blitzer-Einspruch an?

Blitzer-Einspruch KostenDer Einspruch selbst kostet nichts. Der Betroffene kann also kostenfrei Einspruch einlegen und auch für die Bearbeitung des Einspruchs erhebt die Behörde keine Gebühren. Geht es nach dem Einspruch aber vor Gericht weiter, kann es schnell sehr teuer werden. Vor Gericht gilt nämlich grundsätzlich die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet: Das Gericht legt die Annahme zugrunde, dass die Ausführungen der Bußgeldstelle stimmen. Die Bußgeldstelle tritt bei dem Verfahren übrigens nicht als Kläger, sondern als Zeuge auf. Folglich muss der Betroffene den Beweis erbringen, dass er zu Unrecht beschuldigt oder das verhängte Bußgeld zu hoch angesetzt ist. Ohne einen Anwalt wird ihm das aber meist nicht gelingen. Zudem kann das Gericht entscheiden, dass die Geschwindigkeitsmessung durch ein Gutachten überprüft werden muss. Oder dass ein Sachverständiger ermitteln soll, ob die Person auf dem Blitzerfoto der Beschuldigte ist oder ob nicht. Ein solches Gutachten verursacht in aller Regel Kosten im vierstelligen Bereich. Das Kostenrisiko trägt der Betroffene. Bestätigt das Gericht die Entscheidung der Behörde, muss der Betroffene nicht nur das Bußgeld, sondern auch die gesamten Verfahrenskosten übernehmen. Selbst wenn er seinen Einspruch zurückzieht, bleibt er auf den Gerichtskosten sitzen. Gibt das Gericht dem Betroffenen Recht, muss er die Gerichtskosten und das Bußgeld nicht bezahlen. Seine außergerichtlichen Kosten, in diesem Fall den Anwalt, muss er aber trotzdem selbst finanzieren. Hat seine Rechtsschutzversicherung den Fall übernommen, fällt nur die Selbstbeteiligung an. Auch das bringt dem Betroffenen unterm Strich aber wenig, wenn sich das Bußgeld auf 80 Euro belief, als Selbstbeteiligung aber 150 Euro fällig werden. Der Gang vor Gericht sollte also sehr gut überlegt sein.

Wie stehen die Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen einen Blitzer?

Wie erfolgversprechend es ist, gegen einen Bußgeldbescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit Einspruch einzulegen, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Wenn der Beschuldigte nicht der Fahrer war, die Geschwindigkeitsüberschreitung also gar nicht begangen hat, sollte er sich natürlich gegen den Bescheid wehren. Schließlich gibt es keinen Grund, eine Strafe für etwas zu übernehmen, das er nicht getan hat. Auch wenn der Beschuldigte auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig zu erkennen ist, kann sich ein Einspruch lohnen. Allerdings muss das Foto dann schon so unscharf oder das Gesicht so sehr verdeckt sein, dass der Fahrer wirklich nicht zu bestimmen ist. Schwieriger wird es, wenn sich der Betroffene auf andere Gründe beruft. Behauptet er beispielsweise, dass er die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht erkennen konnte, weil das entsprechende Verkehrsschild stark verschmutzt, erheblich beschädigt oder gar nicht vorhanden war, muss er dies beweisen können. Allein die Behauptung wird ihm nicht weiterhelfen. Eine fehlerhafte Messung nachzuweisen, wird meist ebenfalls nicht funktionieren. Die eingesetzten Messgeräte sind inzwischen sehr zuverlässig und selbst wenn minimale Messfehler auftreten, werden sie durch die abgezogene Toleranz ausgeglichen. Wo die Geschwindigkeitsmessungen erfolgen, legen die zuständigen Stellen fest. Auch wenn dem Autofahrer eine Geschwindigkeitsbegrenzung unsinnig erscheinen mag, kann die zuständige Behörde damit argumentieren, dass es sich um eine Gefahrenstelle handelt. Liegt also kein wirklich offensichtlicher Messfehler vor, wird ein Einspruch in den meisten Fällen keinen Erfolg haben.

Genervt wegen BlitzerWeiß der Betroffene, dass er zu schnell unterwegs war, kann er Zeit, Nerven und auch Geld sparen, wenn er die Strafe akzeptiert. Dies gilt vor allem dann, wenn die Geldbuße überschaubar ist und er, je nach Regelverstoß, ein oder zwei Punkte in Flensburg verkraften kann. Ist die Sachlage eindeutig, wird ein Einspruch nichts bringen. Andererseits kann ein Einspruch ein wirksames Instrument sein, um Zeit zu gewinnen. Bewegt sich der Punktestand des Betroffenen bereits in einem kritischen Bereich, werden aber demnächst ein paar Punkte gelöscht, kann ihm der Einspruch wertvolle Zeit verschaffen. Bis der Einspruch bearbeitet ist, vergehen ein paar Monate. Sind in dieser Zeit die alten Punkte aus dem Punktekonto verschwunden, kann der Betroffene möglicherweise einem Aufbauseminar oder gar einem Fahrverbot entgehen. Gleiches gilt, wenn der Betroffene einen Zeitpuffer für das Fahrverbot selbst braucht. Normalerweise kann der Betroffene ein verhängtes Fahrverbot maximal vier Monate aufschieben. Kann er auf sein Fahrzeug in den nächsten vier Monaten auf keinen Fall verzichten, etwas später aber schon, kann der Einspruch die fehlenden Monate verschaffen. Ein weiterer Aspekt ist, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid immer eine zweite Chance mit sich bringt. Anders als die Bußgeldstelle hat das Gericht nämlich einen deutlich größeren Ermessensspielraum. Der Richter kann deshalb eine mildere Strafe anordnen oder ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln. Allerdings besteht hier natürlich auch die Gefahr, dass der Schuss nach hinten losgeht und der Richter noch strenger urteilt als die Bußgeldstelle.