Verwarnungsgeld Einspruch

VerwarnungsgeldBei geringfügigen Verkehrsverstößen kann eine Verwarnung ausgesprochen werden. Zusammen mit der Verwarnung wird ein Verwarnungsgeld verhängt. Bezahlt der Autofahrer das Verwarnungsgeld innerhalb der gesetzten Frist, ist die Angelegenheit vom Tisch. Ist der Autofahrer mit der Verwarnung aber nicht einverstanden, kann er Einwände dagegen erheben. In diesem Fall wird meist ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

►Vorlage bei Einwänden gegen ein Verwarnungsgeld

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Fahrer
Anschrift

Ordnungsamt
Anschrift

Ort, Datum

Verwarnungsgeldbescheid vom ____________

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bescheid vom ________________, Aktenzeichen ______________, legen Sie mir zur Last, ________ (Vorwurf laut Bescheid) __________________________. Gleichzeitig verhängen Sie ein Verwarnungsgeld über ______ Euro.

Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden und möchte folgende/n Einwand/Einwände dazu vorbringen:

_______________ (schlüssige Erklärung, warum die Verwarnung nicht berechtigt ist)
__________________________________________________________________________________________________________________________________________

Daher bitte ich, das Verwarnungsgeld zurückzunehmen und das Verfahren einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Was steckt hinter dem Verwarnungsgeldverfahren?

Das Verwarnungsgeldverfahren zielt darauf ab, geringfügige Verkehrsverstöße schnell, einfach und unkompliziert aus der Welt zu schaffen. So bleibt es beispielsweise bei Tatbeständen wie einem Halteverstoß, Falschparken oder einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung meist bei einer Verwarnung.

Zusätzlich zu der Verwarnung wird, je nach Verstoß, ein Verwarnungsgeld zwischen 5 und 35 Euro verhängt. Hat der Autofahrer die Verwarnung erhalten und erklärt er sich damit einverstanden, hat er eine Woche lang Zeit, um das Verwarnungsgeld zu bezahlen. Mit Eingang der Zahlung ist das Verfahren abgeschlossen und die Angelegenheit erledigt. Die Idee hinter dem Verwarnungsgeldverfahren ist also, das deutlich aufwändigere und sehr viel teurere Bußgeldverfahren zu vermeiden.

Wann und wie wird eine Verwarnung wirksam?

Hat der Autofahrer eine Verwarnung erhalten und den Bescheid über die Höhe des verhängten Verwarnungsgeldes bekommen, hat er eine Woche lang Zeit, um die Strafe zu bezahlen. Die Zahlung ist dabei gleichzeitig die stillschweigende Erklärung dafür, dass sich der Autofahrer mit der Verwarnung und dem dafür fälligen Verwarnungsgeld einverstanden erklärt. Damit ist das Verwarnungsgeldverfahren abgeschlossen und die Verwarnung ist wirksam. Für den Autofahrer hat eine wirksame Verwarnung aber keine negativen Folgen. Ganz im Gegenteil: Durch die wirksam gewordene Verwarnung ist die Angelegenheit erledigt und die vorgeworfene Tat wird nicht weiter verfolgt. Im Flensburger Verkehrszentralregister wird eine Verwarnung ebenfalls nicht erfasst.

Was kann der Autofahrer gegen eine Verwarnung unternehmen?

Das Verwarnungsgeldverfahren ist im Prinzip ein Angebot der zuständigen Behörde, eine begangene Ordnungswidrigkeit unkompliziert aus der Welt zu schaffen. Gleichzeitig soll so ein Bußgeldverfahren vermieden werden. Bei einem Bußgeldverfahren ergeht eine förmliche Entscheidung, die allerdings mit einem entsprechenden Aufwand und deutlich höheren Kosten verbunden ist. Um die Verwarnung wirksam werden zu lassen, reicht es aus, wenn der Autofahrer das Verwarnungsgeld innerhalb der einwöchigen Frist bezahlt. Allerdings muss sich der Autofahrer mit der Verwarnung nicht einverstanden erklären. Rechtsmittel im eigentlichen Sinne sind bei einer Verwarnung aber nicht möglich. Der Autofahrer kann also keinen Widerspruch oder Einspruch gegen eine Verwarnung einlegen. Um gegen die Verwarnung vorzugehen, hat er nur die Möglichkeit, das Verwarnungsgeld nicht zu bezahlen und sich schriftlich zu dem Sachverhalt zu äußern. Das bedeutet, der Autofahrer kann ein Schreiben aufsetzen, in dem er erklärt, warum die Verwarnung aus seiner Sicht nicht berechtigt ist. Gleichzeitig bewirkt die nicht erfolgte Zahlung des Verwarnungsgeldes, dass die Verwarnung nicht wirksam wird. Dies geschieht übrigens auch dann, wenn der Autofahrer das Verwarnungsgeld zu spät bezahlt. Geht die Zahlung erst nach Ablauf der Frist ein, kann die Behörde nämlich entscheiden, ob sie die Zahlung annimmt und die Verwarnung rechtskräftig werden lässt oder ob nicht. Umgekehrt heißt das aber auch: Möchte der Autofahrer die Verwarnung nicht akzeptieren, sollte er das Verwarnungsgeld nicht bezahlen. Denn wenn das Verwarnungsgeldverfahren beendet ist, was durch die Zahlung geschieht, kann er im Nachhinein keine Einwände mehr gegen die Verwarnung erheben. Eine sogenannte Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist beim Verwarnungsgeldverfahren nicht möglich.

Was passiert, wenn der Autofahrer gegen die Verwarnung Einwände erhebt?

Äußert sich der Autofahrer schriftlich zu der Verwarnung und bezahlt er gleichzeitig das Verwarnungsgeld nicht, trifft die Behörde eine Entscheidung. Dabei kann sie entweder entscheiden, dass das Verfahren komplett eingestellt wird. In diesem Fall ist die Angelegenheit vom Tisch und der Autofahrer muss das Verwarnungsgeld nicht bezahlen. In der überwiegenden Mehrheit aller Fälle wird die Behörde aber ein Bußgeldverfahren einleiten. Dann erlässt die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid. In diesem Bescheid ist aufgeführt, welcher Verstoß dem Autofahrer vorgeworfen wird. Außerdem sind die Kosten, die sich aus dem eigentlichen Bußgeld und den Gebühren für das Bußgeldverfahren zusammensetzen, angegeben. Mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides ist das Verwarnungsgeldverfahren endgültig beendet. Der Autofahrer kann seine Einwände gegen die Verwarnung also nicht mehr zurücknehmen und das Verwarnungsgeld bezahlen, um so das Bußgeldverfahren abzuwenden und stattdessen das Verwarnungsgeldverfahren wiederaufleben zu lassen. Sobald der Bußgeldbescheid erlassen wurde, läuft das Bußgeldverfahren.

Gegen den Bußgeldbescheid kann der Autofahrer innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Die Bußgeldstelle prüft daraufhin, ob der Bescheid zurückgenommen oder aufrechterhalten wird. Bleibt es bei dem Bescheid, übergibt die Bußgeldstelle die Akten an die Staatsanwaltschaft, die sie wiederum bei Gericht vorlegt. Dass die Staatsanwaltschaft die Akten übernimmt, bedeutet aber nicht, dass aus der geringfügigen Ordnungswidrigkeit nun plötzlich eine Straftat geworden ist. Die Staatsanwaltschaft ist lediglich die zuständige Stelle. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wird das zuständige Gericht dann in der Angelegenheit entscheiden.

In den meisten Fällen lohnt sich dieser ganze Aufwand aber nicht, denn der Zeitaufwand und das Kostenrisiko sind um ein Vielfaches höher als das ursprüngliche Verwarnungsgeld. Kann der Autofahrer glaubhaft erklären und schlüssig nachweisen, dass das Verwarnungsgeld zu Unrecht erhoben wurde, wird das Ordnungsamt das Verwarnungsgeldverfahren einstellen. Weiß der Autofahrer hingegen, dass er eine – wenn auch nur geringfügige – Ordnungswidrigkeit begangen hat oder ist er nicht sicher, ob er das Ordnungsamt mit seiner Version überzeugen kann, ist er meist besser beraten, wenn er das Verwarnungsgeld akzeptiert und die Sache damit abhakt.