Einspruch Steuerbescheid mit Muster

steuern, steuerbescheidZweifelsohne gibt es spannendere Angelegenheiten als die Steuererklärung. In vielen Fällen wird der Aufwand aber mit einer kleineren oder größeren Steuerrückerstattung belohnt. Allerdings schleichen sich in Steuerbescheide auch immer wieder Fehler ein. Du solltest Deinen Bescheid deshalb genau prüfen. Bist Du mit dem Bescheid nicht einverstanden, solltest Du Einspruch einlegen.

►Einspruch Steuerbescheid Muster

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Vor- und Nachname
Anschrift

An das Finanzamt __________________
Anschrift

Ort, das Datum

Einkommenssteuerbescheid für 20_____ vom ________________
Aktenzeichen: __________________________________
Steuernummer: _________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den o. g. Einkommenssteuerbescheid lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein.

Ich bin mit einigen Feststellungen, die dem Bescheid zugrunde gelegt wurden, nicht einverstanden.
Konkret sind dies folgende: ________ (Liste hier alle Punkte auf, die fehlerhaft sind oder die Du anzweifelst, z.B. Schreib- und Rechenfehler, falsche Beträge, nicht angenommene Ausgaben oder fehlende Frei- und Pauschbeträge. Außerdem kannst Du eigene Fehler berichtigen und Ausgaben geltend machen, die Du vorher vergessen hattest.) ____________________

Des Weiteren beantrage ich die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheids gemäß § 361 Abs. 2 AO. Sofern ich nichts Gegenteiliges höre, gehe ich davon aus, dass Sie meinem Aussetzungsbegehren stattgegeben haben.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

 

Worauf solltest Du bei der Prüfung des Bescheids achten?

Natürlich ist es ärgerlich, wenn die Steuererstattung deutlich niedriger ausfällt als erhofft. Oder wenn das Finanzamt sogar zu dem Ergebnis kommt, dass Du Steuern nachzahlen musst.
Andersherum ist die Freude umso größer, wenn Dir das Finanzamt eine hübsche Finanzspritze ankündigt. In allen Fällen gilt aber, dass Du den Steuerbescheid sorgfältig prüfen solltest. Fehlerhafte Bescheide sind nämlich gar nicht so selten. Am besten liest Du Dir den Bescheid Zeile für Zeile durch und prüfst dabei, ob

  • grundlegende Daten wie Dein Name, Deine Anschrift oder Deine Bankverbindung stimmen.
  • die Beträge für die Einkommensteuer, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag in der Festsetzungstabelle auf der ersten Seite richtig erfasst wurden.
  • der Gesamtbetrag aller Deiner Einkünfte richtig ausgerechnet ist.
  • die Werbungskosten, die Du geltend gemacht hast, alle übernommen wurden. Waren Deine Werbungskosten geringer als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro, sollte dieser Betrag abgezogen worden sein.
  • Deine Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen richtig berücksichtigt wurden. Zu diesen Ausgaben gehören unter anderem Deine Aufwendungen für die Altersvorsorge, bestimmte Versicherungsbeiträge, Spenden sowie Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, eine Heimunterbringung, Unterhalt oder eine Haushaltshilfe.
  • alle Freibeträge richtig erfasst wurden.

Ist das Finanzamt von Deiner Steuererklärung abgewichen, muss es die Abweichungen nennen und begründen. Diese Angaben stehen unter den Erläuterungen auf dem Bescheid.

 

Die Voraussetzungen für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid

Erlässt das Finanzamt einen Steuerbescheid, ist dies noch keine endgültige Entscheidung. Stattdessen hast Du die Möglichkeit, den Steuerbescheid zu prüfen. Bist Du mit der Entscheidung nicht einverstanden, kannst Du ihr widersprechen. Erst wenn die Frist für einen Einspruch abgelaufen ist, wird der Steuerbescheid bestandskräftig. Gleichzeitig gilt dann Deine Zustimmung zu dem Bescheid als erteilt. Das heißt: Legst Du keinen Einspruch ein, erklärst Du Dich mit dem Steuerbescheid einverstanden.

Damit Du einer Entscheidung des Finanzamts widersprechen kannst, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

1.) Die Entscheidung muss vorliegen. Das Finanzamt muss den Steuerbescheid natürlich erst erlassen haben, damit Du dagegen vorgehen kannst.

 

2.) Durch die Entscheidung würdest Du einen Nachteil erleiden. Nachteilig ist ein Steuerbescheid für Dich immer dann, wenn er Fehler enthält. Welche Fehler dies sind, ist zunächst egal. Schreib- oder Rechenfehler können sich genauso zu Deinen Ungunsten auswirken wie beispielsweise bestimmte Aufwendungen, die nicht berücksichtigt wurden. Oder Freibeträge, die das Finanzamt nicht angerechnet hat. Gleiches gilt für Fehler und Versäumnisse, die auf Deine Kappe gehen. Auch Angaben, die Du vergessen hast, kannst Du nachträglich in Deinem Einspruch geltend machen. Zudem kannst Du Entscheidungen widersprechen, bei denen Du nicht sicher bist, ob sie richtig sind oder nicht.

 

3.) Die Einspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen.

 

Wie kannst Du Einspruch einlegen?

Sind Dir Fehler aufgefallen oder bist Du aus anderen Gründen nicht mit dem Bescheid einverstanden, kannst Du Einspruch einlegen. Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist für Dich kostenlos. Für einen Einspruch hast Du einen Monat lang Zeit. Die Einspruchsfrist beginnt, sobald Du den Bescheid erhalten hast. Du solltest auch wirklich darauf achten, diese Frist einzuhalten. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid nämlich bestandskräftig. Um dann noch etwas gegen den Bescheid unternehmen zu können, brauchst Du eine schlüssige und nachvollziehbare Erklärung, dass und warum Du den Bescheid erst später prüfen konntest.

Für Deinen Einspruch hast Du mehrere Möglichkeiten. Generell gilt aber, dass Dein Einspruch schriftlich erfolgen muss. Per Telefon beispielsweise kannst Du also keinen Einspruch einlegen. Stattdessen musst Du ein Schreiben aufsetzen. Dieses Schreiben kannst Du dann per Post verschicken, an das Finanzamt faxen oder persönlich abgeben. Hat das Finanzamt eine E-Mail-Adresse genannt, ist auch ein Einspruch per E-Mail möglich. Daneben gibt es noch die Möglichkeit der Niederschrift. Hierbei trägst Du Deinen Einspruch persönlich vor und ein Mitarbeiter des Finanzamts schreibt ihn auf.

Hinweis: Anstelle eines Einspruchs kannst Du auch einen Berichtigungsantrag stellen. Bei einem Berichtigungsantrag nennst Du konkrete Punkte, die korrigiert werden sollen. Da der Verwaltungsaufwand bei einem Berichtigungsantrag geringer ist, wird das Finanzamt schneller eine Entscheidung treffen. Hat das Finanzamt über Deinen Berichtigungsantrag entschieden, kannst Du gegen diese Entscheidung allerdings nicht mehr gerichtlich vorgehen. Ein Berichtigungsantrag ist deshalb letztlich nur dann ratsam, wenn es sich um kleine und offensichtliche Fehler wie Zahlendreher, Schreibfehler oder einfache Rechenfehler handelt. Auf der sichereren Seite bist Du mit einem Einspruch.

 

Worauf kommt es bei einem Einspruch an?

Für Deinen Einspruch musst Du nicht wie bei der Steuererklärung ein Formular ausfüllen. Stattdessen reicht ein formloses Schreiben aus. Dabei sollte Dein Schreiben aber folgende Inhalte enthalten:

  • Absenderangaben. Hierzu gehören Dein Name, Deine Anschrift und Deine Steuernummer. Bezieht sich der Bescheid auf Dich und Deinen Ehepartner, reicht ein Einspruch aus. Diesen könnt Ihr gemeinsam einlegen. Du kannst aber auch alleine Einspruch einlegen und in dem Schreiben darauf hinweisen, dass Dein Partner mit dem Einspruch einverstanden ist.
  • Angaben zum Bescheid. Damit Dein Einspruch sicher zugeordnet werden kann, solltest Du immer das Aktenzeichen und das Datum des Bescheids angeben.
  • Einspruch. Aus Deinem Schreiben muss klar und eindeutig hervorgehen, dass Du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist. Ob dabei das Wort Einspruch in Deinem Schreiben auftaucht oder Du stattdessen Wörter wie Widerspruch oder Einwand verwendest, spielt keine Rolle.
  • Begründung. Grundsätzlich bist Du nicht dazu verpflichtet, Deinen Einspruch zu begründen. Allerdings ist es nicht ratsam, auf eine Begründung zu verzichten. Schließlich willst Du das Finanzamt ja auf Fehler hinweisen und davon überzeugen, den Bescheid zu Deinem Vorteil zu berichtigen. Deshalb solltest Du alle Punkte auflisten, mit denen Du nicht einverstanden bist. Deine Auffassung kannst Du mit Belegen, Rechnungen oder Verträgen untermauern. Du kannst aber auch mit Verweisen auf Urteile, laufende Gerichtsverfahren oder Verordnungen argumentieren. Brauchst Du etwas mehr Zeit für die Prüfung oder das Formulieren der Begründung, kannst Du zunächst auch nur Einspruch einlegen. Damit hältst Du die Einspruchsfrist ein und kannst Deine Begründung dann nachreichen.
  • Neue Sachverhalte. Ist Dir erst nach der Abgabe der Steuererklärung aufgefallen, dass Du ein paar Ausgaben vergessen hast oder sind bestimmte Nachweise erst später wieder aufgetaucht, kannst Du diese jetzt aufführen. Du kannst den Einspruch nämlich auch nutzen, um neue, weitere Sachverhalte einzubringen.
  • Aussetzungsantrag. Ergibt sich aus Deinem Steuerbescheid, dass Du Steuern nachzahlen musst, hast Du zwei Möglichkeiten. Durch Deinen Einspruch bist Du nämlich nicht davon entbunden, die Zahlung zu leisten. Du kannst die Forderung des Finanzamts deshalb ganz normal begleichen. Hat Dein Einspruch später Erfolg, werden Dir die zuviel bezahlten Beträge erstattet. Die andere Möglichkeit ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Dadurch erhältst Du einen Zahlungsaufschub. Das bedeutet, Du musst erst bezahlen, wenn über die strittigen Punkte entschieden wurde. Die Möglichkeit, eine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, ergibt sich aus § 361 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO).

 

Beim Versand hast Du mehrere Möglichkeiten

Ist Dein Einspruchsschreiben fertig, kannst Du es per Post ans Finanzamt schicken. Du kannst es aber auch faxen oder persönlich vorbeibringen. Neuerdings ist es bei vielen Finanzämtern außerdem möglich, den Einspruch als E-Mail einzureichen. Diese Möglichkeit besteht immer dann, wenn das Finanzamt eine entsprechende E-Mail-Adresse veröffentlicht hat.

In der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid steht außerdem immer, dass Du Deinen Einspruch zur Niederschrift erklären kannst. Zur Niederschrift bedeutet, dass Du persönlich zum Finanzamt gehst und ein Mitarbeiter dort Deinen Einspruch aufschreibt.

 

Was passiert nach dem Einspruch gegen den Steuerbescheid?

Dein Einspruch bewirkt, dass das Finanzamt die Steuerveranlagung noch einmal prüfen muss. Dafür kann es auch verlangen, dass Du bestimmte Unterlagen vorlegst. Kommt das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass Dein Einspruch zulässig und begründet ist, wird es ihm abhelfen. Abhelfen heißt, dass das Finanzamt Deine Auffassung teilt und den Bescheid entsprechend ändert. Gibt Dir das Finanzamt nur zum Teil Recht, wird dies als Teilabhilfe bezeichnet. Dann werden nur die Punkte berichtigt, denen auch das Finanzamt zustimmt.

Bei der Prüfung des Bescheids kann es aber auch passieren, dass das Finanzamt Fehler zu Deinen Gunsten entdeckt. Dies hätte für Dich zur Folge, dass sich Deine Steuerschuld erhöhen würde. Bevor das Finanzamt den Bescheid so korrigiert, dass Du schlechter gestellt bist als vorher, muss es Dich aber informieren. Du kannst daraufhin entscheiden, ob Du Deinen Einspruch zurücknimmst oder ob Du dabei bleibst. Nimmst Du Deinen Einspruch zurück, tritt der ursprüngliche Bescheid in Kraft.

Kommt das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass Dein Einspruch unzulässig oder unbegründet ist, wird es ihn zurückweisen. In diesem Fall schickt Dir das Finanzamt eine sogenannte Einspruchsentscheidung zu. Diese hat zur Folge, dass der ursprüngliche Bescheid so bleibt, wie er ist. Bist Du mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, hast Du die Möglichkeit, Klage vor dem Finanzgericht einzureichen.

 

Kann der neue Bescheid schlechter ausfallen als der ursprüngliche?

Ist Dein Einspruch eingegangen, kann das Finanzamt den Steuerbescheid nur anhand der Punkte prüfen, die Du in Deinem Einspruch genannt hast. Es kann genauso aber auch die gesamte Steuerveranlagung noch einmal auf den Prüfstand stellen. Dabei könnte es auf Fehler zu Deinen Gunsten stoßen, beispielsweise auf zu Unrecht gewährte Vergünstigungen. Folglich könnte der Steuerbescheid so korrigiert werden, dass er für Dich schlechter ausfällt als der ursprüngliche. Dies wird im Amtsdeutsch eine Verböserung genannt. Bevor das Finanzamt eine Verböserung durchführt, muss es Dich aber darüber informieren. Du hast dann die Möglichkeit, Deinen Einspruch zurückzunehmen. Dadurch wird der ursprüngliche Steuerbescheid bestandskräftig.

Musst Du eine geforderte Zahlung trotz Einspruch leisten?

Wurde in Deinem Steuerbescheid eine fällige Steuernachzahlung festgesetzt, musst Du diese Zahlung pünktlich leisten. Ein Einspruch ändert nichts daran, denn der hat keine aufschiebende Wirkung. Du hast in diesem Fall deshalb zwei Möglichkeiten:

a.) Du bezahlst die Steuern. Wird Deinem Einspruch später stattgegeben und die Steuernachzahlung durch den neuen Steuerbescheid aufgehoben oder gesenkt, erstattet Dir das Finanzamt die zuviel bezahlten Beträge zurück.

b.) Du beantragst die Aussetzung der Vollziehung. Nach § 361 Abgabenordnung kann Dir das Finanzamt einen Zahlungsaufschub gewähren, bis über den Einspruch entschieden wurde. Du musst dann nicht sofort zahlen, sondern kannst abwarten, was bei der Prüfung des Bescheids rauskommt. Die Aussetzung der Vollziehung kannst Du zusammen mit Deinem Einspruch beantragen. Ein Satz wie in der Vorlage oben reicht dafür aus.