Einspruch Tagessatzhöhe

gesetzHat sich jemand etwas zu Schulden kommen lassen und wird er dafür zu einer Geldstrafe verurteilt, ergibt sich die Höhe der Geldstrafe aus zwei Faktoren. Der eine Faktor ist die Anzahl der Tagessätze, der andere Faktor die Höhe der Tagessätze. Ist der Täter der Meinung, dass die Tagessatzhöhe in seinem Fall zu hoch angesetzt wurde, kann er Einspruch einlegen. Und in vielen Fällen stehen die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen die Tagessatzhöhe gut.

►Muster: Einspruch gegen die Tagessatzhöhe

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Absender
Anschrift

An das
Amtsgericht ___________
Anschrift

Ort, Datum

Strafsache __________ ./. __________
Aktenzeichen ____________________

Gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts ___________ vom __________, Aktenzeichen _____________, lege ich

Einspruch

ein. Den Einspruch beschränke ich auf den Rechtsfolgenausspruch und hier speziell auf die Höhe des festgesetzten Tagessatzes.

Begründung:

______ (z.B. Gemäß Strafbefehl wird der Bemessung der Tagessatzhöhe ein Nettoeinkommen von ______ Euro zugrunde gelegt. Tatsächlich beläuft sich mein Einkommen jedoch nur auf _______ Euro. /Bei der Berechnung der Tagessatzhöhe wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass ich Unterhaltsverpflichtungen von _____ Euro monatlich zu leisten habe.) __________________________________________

Als Einkommensnachweise lege ich meinem Einspruch folgende Unterlagen bei: ________________________________________________________________

Des Weiteren erbitte ich eine Entscheidung per Beschluss.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Was sind Tagessätze?

Wird eine Strafe verhängt, dann soll diese Strafe gerecht sein. Bei einer Geldstrafe wäre eine gerechte Bestrafung aber nicht möglich, wenn es sich bei der Strafe um einen bestimmten, festen Betrag handeln würde.

Für einen Täter, der viel Geld verdient oder vermögend ist, wäre eine Geldstrafe von beispielsweise 2.000 Euro nämlich kein großes Problem. Im Unterschied dazu wären die 2.000 Euro für einen Täter, der Sozialleistungen bezieht oder alleinerziehend ist, ein Betrag, der kaum aufzubringen ist. Beide Täter hätten zwar die gleiche Strafe erhalten, den finanziell schlecht gestellten Täter würde die Strafe aber sehr viel härter treffen. Um solchen Ungleichheiten entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber bei Geldstrafen das System der Tagessätze eingeführt. Dadurch berücksichtigt die Geldstrafe die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Täters. Dafür wird eine Tagessatzhöhe ermittelt. Außerdem legt der Richter die Anzahl der Tagessätze fest. Die Höhe der Geldstrafe ergibt sich aus der Anzahl der Tagessätze mal der Tagessatzhöhe. Im Strafbefehl heißt es dann beispielweise „30 Tagessätze à 25 Euro“.

Wie wird die Tagessatzhöhe ermittelt?

§ 40 Abs. 2 StGB gibt vor, dass die Tagessatzhöhe die persönlichen und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters berücksichtigen soll. Als Ausgangsbasis soll ein Nettoeinkommen bestimmt werden, über das der Täter durchschnittlich pro Tag verfügt (oder verfügen könnte). Ausgehend von diesem durchschnittlichen Nettoeinkommen berechnet sich die Tagessatzhöhe dann nach der Formel:

Nettoeinkommen : 30 = 1 Tagessatz

Verfügt der Täter über ein Nettoeinkommen von beispielsweise 600 Euro, ergibt sich eine Tagessatzhöhe von 20 Euro (600 Euro : 30 = 20 Euro). Beläuft sich das Nettoeinkommen des Täters auf 3.000 Euro, liegt die Höhe seiner Tagessätze bei 100 Euro (3.000 Euro : 30 = 100 Euro). Bei der Berechnung der Tagessatzhöhe wird in aller Regel nicht auf den Cent genau gerechnet, sondern in 5-Euro-Schritten gerundet. Laut Gesetz muss ein Tagessatz mit mindestens 1 Euro festgesetzt werden, die Höchstgrenze liegt bei 30.000 Euro.

Als Nettoeinkommen werden alle Einkünfte des Täters angerechnet. Neben Arbeitseinkommen gehören hierzu also unter anderem auch Sozialleistungen, Kindergeld, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Dabei müssen die Einkünfte nicht als finanzielle Mittel in bar zur Verfügung stehen. Bezieht der Täter Leistungen, die der Leistungsträger nicht an ihn direkt, sondern beispielsweise an seinen Vermieter oder den Energieversorger auszahlt, handelt es sich dabei ebenfalls um anzurechnendes Einkommen. Neben den wirtschaftlichen Verhältnissen müssen aber auch die persönlichen Verhältnisse Berücksichtigung finden. Schließlich macht es einen Unterschied, ob der Täter sein Einkommen zur alleinigen Verfügung hat oder damit auch eine Familie ernähren muss. Wie Unterhaltsverpflichtungen einfließen, wird von den Gerichten unterschiedlich gehandhabt. Meistens werden Pauschalen abgezogen. Üblich sind dabei 25 Prozent für einen Ehepartner, der nicht berufstätig ist, und weitere 15 Prozent pro Kind. Mehr als 50 Prozent des Einkommens werden für Unterhaltsverpflichtungen jedoch in aller Regel nicht veranschlagt.

Nun gibt es bei der ganzen Berechnung der Tagessatzhöhe aber ein Problem: Das Gericht führt meist keine genauen Berechnungen durch, sondern überschlägt grob. Hat der Täter von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und lassen sich aus der Ermittlungsakte keine Rückschlüsse auf die finanziellen und die persönlichen Verhältnisse des Täters ziehen, bleibt dem Richter gar nichts anderes übrig, als das Einkommen zu schätzen. In der Praxis ist das Ergebnis, dass die Tagessätze vergleichsweise oft zu hoch angesetzt werden.

Wie kann der Täter vorgehen, wenn er die Tagessatzhöhe für falsch hält?

Stellt der Täter fest, dass die Höhe der Tagessätze, die er bezahlen soll, zu hoch angesetzt ist, kann und sollte er Einspruch einlegen. Sinnvoll ist ein Einspruch aber wirklich nur dann, wenn die Tagessatzhöhe von falschen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ausgeht oder Unterhaltsverpflichtungen nicht berücksichtigt. Ist die Strafe lediglich seinem persönlichen Empfinden nach zu hoch oder weiß der Täter nicht, wie er das Geld aufbringen soll, kann er sich den Einspruch sparen.

Der Einspruch gegen die festgesetzte Tagessatzhöhe muss schriftlich erfolgen und bei dem Gericht eingereicht werden, das den Strafbefehl erlassen hat. Für den Einspruch hat der Täter zwei Wochen lang Zeit. Innerhalb von zwei Wochen ab dem Zugang des Strafbefehls muss der Einspruch also bei Gericht vorliegen. Maßgeblich ist dabei nicht das Datum, an dem der Täter den Einspruch abschickt, sondern das Datum, an dem das Scheiben bei Gericht eingeht. In seinem Einspruch muss der Täter zunächst angeben, um welche Strafsache es geht. Zudem muss er erklären, dass er Einspruch einlegt. Begründen muss er seinen Einspruch zwar prinzipiell nicht, allerdings ist eine Begründung durchaus sinnvoll. Auf jeden Fall sollte der Täter seinem Einspruch aber Nachweise wie Gehaltsabrechnungen, Bewilligungsbescheide, Kontoauszüge und ähnliche, relevante Unterlagen in Kopie beilegen. Auf Basis der vorgelegten Einkommensnachweise und Unterhaltsverpflichtungen kann das Gericht die Tagessatzhöhe dann neu berechnen.

Warum ist es ratsam, den Einspruch auf die Tagessatzhöhe zu beschränken?

Ein Einspruch kann auf bestimmte Punkte beschränkt werden. Die rechtliche Grundlage hierfür schafft § 410 Abs. 2 StPO. Von dieser Möglichkeit sollte der Täter auch Gebrauch machen, wenn er nur gegen die Höhe der festgesetzten Tagessätze vorgehen will. Für einen beschränkten Einspruch sprechen zwei wichtige Gründe:

1.) Legt der Täter nur gegen die Tagessatzhöhe Einspruch ein und kann er glaubhaft machen, dass der Tagessatz falsch angesetzt wurde, kann das Gericht durch Beschluss entscheiden. Eine Entscheidung per Beschluss ist möglich, wenn der Täter und der Staatsanwalt damit einverstanden sind. Normalerweise wird dies auch der Fall sein. Der Richter kann die Höhe der Geldstrafe also ohne großen Aufwand nach unten korrigieren. Seine Entscheidung teilt er durch einen schriftlichen Beschluss mit, eine mündliche Gerichtsverhandlung ist nicht notwendig.

2.) Durch den beschränkten Einspruch geht der Täter nur gegen die Höhe der Tagessätze vor. Die übrigen Teile des Strafbefehls werden nicht angegriffen und können somit rechtskräftig werden. Das bedeutet gleichzeitig auch, dass sich beispielsweise an der Anzahl der Tagessätze nichts mehr ändern kann. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl immer das Risiko einer Verschlechterung besteht. Kommt der Richter bei der Prüfung des Einspruchs zu dem Ergebnis, dass das Strafmaß insgesamt zu niedrig angesetzt ist oder tauchen andere Unstimmigkeiten auf, kann er also eine höhere Strafe verhängen. Bei einem beschränkten Einspruch, der sich nur auf die Tagessatzhöhe bezieht und über den im Beschlussweg entschieden wird, besteht dieses Risiko nicht.

Was passiert nach dem Einspruch?

Ist der Einspruch form- und fristgerecht eingegangen, prüft das Gericht den Sachverhalt noch einmal. Bei einem beschränkten Einspruch werden die Angaben zu den Einkommensverhältnissen geprüft und die Tagessatzhöhe anschließend neu berechnet. Stellt sich heraus, dass die im Strafbefehl genannte Tagessatzhöhe tatsächlich zu hoch war, kann das Gericht eine neue, nach unten korrigierte Tagessatzhöhe beschließen. Die Entscheidung wird dem Täter per Post mitgeteilt. Ist eine Entscheidung auf dem Beschlusswege nicht möglich, wird ein Termin für eine mündliche Verhandlung angesetzt. Zeigt sich, dass die Einwände des Täters nicht berechtigt waren, wird sein Einspruch zurückgewiesen.