Einspruch Leistungsbeurteilung mit Muster

LeistungIn vielen Unternehmen gehört die Leistungsbeurteilung zum Standard. In regelmäßigen Abständen werden die Mitarbeiter zu einem Gespräch mit ihren Vorgesetzten eingeladen. Im Ergebnis beurteilt der Arbeitgeber die fachlichen Kenntnisse, die persönlichen Fähigkeiten und die erbrachten Leistungen des jeweiligen Mitarbeiters. Ist ein Arbeitnehmer mit seiner Beurteilung nicht einverstanden, muss er sie aber nicht stillschweigend akzeptieren.

►Musterschreiben: Einspruch gegen die Leistungsbeurteilung

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Arbeitnehmer
Anschrift
Personalnummer: ______________________________

Stellungnahme zur Leistungsbeurteilung vom _____________________

Sehr geehrte/r Frau/Herr (Name),
sehr geehrte Damen und Herren,

am ___________ fand ein Mitarbeitergespräch zwischen mir und Herrn/Frau _________ statt. Dieses Gespräch bildet die Grundlage für die Bewertung meiner Arbeitsleistungen.

Mit der Leistungsbeurteilung bin ich nicht einverstanden und möchte mich insbesondere zu folgenden Punkten äußern:

________________________________________________________________________________ (Auflistung der einzelnen Punkte, die aus Sicht des Arbeitnehmers falsch oder ungerecht bewertet wurden; gleichzeitig sollte er die Sachverhalte aus seiner Sicht erläutern. Wichtig ist aber, sachlich zu bleiben! Auch wenn sich der Arbeitnehmer ärgert oder enttäuscht ist, sollte er objektiv schildern, wie er seine Arbeitsweise und seine Arbeitsqualität mit Blick auf die jeweiligen Kriterien einordnet.) _____________________________________________________________________

Diese Stellungsnahme bitte ich in die Personalakte aufzunehmen. Vielen Dank.

_______________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift

Worauf zielt eine Leistungsbeurteilung ab?

Durch eine Leistungsbeurteilung erfährt der Arbeitnehmer, wie der Arbeitgeber das fachliche Können und Wissen, das persönliche Auftreten, die Arbeitsweise und die erbrachten Arbeitsleistungen einschätzt.

In aller Regel wird eine solche Leistungsbeurteilung im Rahmen eines Vier-Augen-Gesprächs zwischen dem Arbeitnehmer und einem Vorgesetzten vorgenommen und besprochen. Vor allem in größeren Unternehmen finden die Gespräche regelmäßig statt. Üblich ist meist der Jahresrhythmus, manchmal werden die Gespräche auch alle sechs Monate geführt. Neben dem eher allgemeinen Jahres- oder Halbjahresgespräch, bei dem es um einen Rückblick auf den vergangenen Zeitraum und eine Vorausschau auf den kommenden Zeitraum geht, kann ein Mitarbeitergespräch auch einen konkreten Anlass haben. Bei diesem Anlass kann es sich um ein abgeschlossenes Projekt, eine geplante Gehaltserhöhung, eine beabsichtigte Beförderung oder einen Wechsel des Aufgabenbereichs handeln. Ein Mitarbeitergespräch kann aber auch stattfinden, wenn der Vorgesetzte den Mitarbeiter auf Fehler oder Konflikte hinweisen und gemeinsam mit ihm Lösungen erarbeiten möchte. Das Gegenstück zu einem solchen Korrekturgespräch ist ein Anerkennungsgespräch, bei dem der Mitarbeiter für seine guten Leistungen oder erzielten Erfolge gelobt wird.

Generell ist eine Leistungsbeurteilung dabei immer ein innerbetriebliches Instrument im Bereich der Personalführung und der internen Kommunikation. Hier liegt auch der entscheidende Unterschied zwischen einer Leistungsbeurteilung und einem Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis bewertet zwar ebenfalls das Wissen und Können sowie die Leistungen des Arbeitnehmers. Im Gegensatz zur Leistungsbeurteilung ist ein Arbeitszeugnis aber für den außerbetrieblichen Einsatz gedacht und wird ähnlich wie ein Referenzschreiben gegenüber Dritten verwendet.

Wie ist der Ablauf?

Die Leistungsbeurteilung erfolgt meist in einem persönlichen Gespräch zwischen dem Arbeitnehmer und einem Vorgesetzten. Manchmal beurteilt der Arbeitgeber einen Mitarbeiter aber auch ohne dessen Beisein. Damit die Beurteilungen und Ergebnisse objektiv ausfallen und nicht von persönlichen Sympathien verfälscht werden, arbeiten die meisten Unternehmen mit standardisierten Fragebögen. Durch die Standardfragebögen ist gleichzeitig sichergestellt, dass alle Mitarbeiter nach dem gleichen Schema beurteilt werden und die Bewertungsergebnisse dadurch miteinander verglichen werden können. In diesen Fragebögen geht es dann um Kriterien wie beispielsweise

  • die fachlichen Kompetenzen,
  • die Arbeitsleistung,
  • die Arbeitsweise und die Arbeitsqualität,
  • das Erreichen der Zielvorgaben,
  • die Stärken und Schwächen oder
  • die Verhaltensweise gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden.

Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt meist anhand von Schulnoten, Punkten oder Prozentwerten, manchmal ergänzt durch kurze Anmerkungen. In vielen Unternehmen ist es üblich, dass sowohl der Vorgesetzte als auch der Mitarbeiter die Beurteilung unterschreiben. Danach wandert das Ergebnisprotokoll in die Personalakte.

Was ist, wenn der Arbeitnehmer mit der Leistungsbeurteilung nicht einverstanden ist?

In vielen Fällen verschwindet eine Leistungsbeurteilung in der Personalakte. Trotzdem kann es für den Mitarbeiter ärgerlich und enttäuschend sein, wenn der Arbeitgeber die Leistungen ganz anders beurteilt als der Arbeitnehmer. Zudem kann eine schlechte Beurteilung dazu führen, dass der Mitarbeiter bei einer Beförderung nicht berücksichtigt wird oder keine leistungsabhängigen Prämien bekommt. Endet das Arbeitsverhältnis, können die Ergebnisse aus der letzten Leistungsbeurteilung auch in das Arbeitszeugnis einfließen. Daher sollte sich der Mitarbeiter die Leistungsbewertung immer vorlegen lassen und genau durchlesen. Dies gilt auch dann, wenn er die Leistungsbewertung nicht unterschreiben muss. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer nach § 83 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) nämlich ein Recht darauf, seine Personalakte einzusehen (https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__83.html).

Hält der Arbeitnehmer die Leistungsbeurteilung für nicht gerechtfertigt oder stellt er fest, dass die dokumentierten Ergebnisse von den besprochenen Gesprächsinhalten abweichen, hat er mehrere Möglichkeiten, wie er gegen die Leistungsbeurteilung vorgehen kann:

  • Der Arbeitnehmer kann das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Missverständnisse lassen sich so oft aufklären. Außerdem können die unterschiedlichen Sichtweisen im persönlichen Gespräch häufig am besten besprochen und diskutiert werden. Ob der Vorgesetzte bereit sein wird, seine Beurteilung zu korrigieren, ist allerdings fraglich. Wahrscheinlicher ist, dass dem Mitarbeiter nichts anderes übrig bleiben wird, als die nächste Beurteilung abzuwarten.
  • Der Arbeitnehmer kann sich an die nächst höhere Führungsebene wenden und darum bitten, dass die bestehende Leistungsbeurteilung geändert oder eine neue Leistungsbeurteilung vorgenommen wird. Ob diesem Wunsch entsprochen wird, hängt aber immer vom Einzelfall und dem Betriebsklima ab.
  • Der Arbeitnehmer kann der Leistungsbeurteilung schriftlich widersprechen. Dabei ist dieses Schreiben Widerspruch und Gegendarstellung in einem. Das bedeutet, der Mitarbeiter erklärt zum einen, dass er mit der Leistungsbeurteilung nicht einverstanden ist. Gleichzeitig stellt er die Situation aus seiner Sicht dar. Der Widerspruch des Mitarbeiters wird dann zusammen mit der Leistungsbeurteilung in die Personalakte aufgenommen. In der Praxis ist dies meist der sinnvollste Weg, um sich gegen eine unfaire Bewertung zu wehren. Durch den Widerspruch ändert sich zwar an der Beurteilung nichts, aber der Mitarbeiter hat zumindest verdeutlicht, dass und warum er mit den Ausführungen nicht einverstanden ist.
  • Der Arbeitnehmer kann den Arbeitnehmer auf die Entfernung der Leistungsbeurteilung aus der Personalakte verklagen. In der Praxis lohnt sich dieser Weg aber in aller Regel nicht. Ein Grund hierfür ist, dass das Gericht nicht prüfen und beurteilen kann, ob die Bewertungen gerechtfertigt sind oder ob nicht. Es kann lediglich feststellen, ob die formalen Abläufe rechtens sind und ob behauptete, überprüfbare Tatsachen stimmen. Hinzu kommt, dass der Schuss gewaltig nach hinten losgehen kann. Denn eine Klage könnte das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstören und als letzte Konsequenz sogar eine Kündigung rechtfertigen.