Einspruch gegen Fahrverbot

fahrverbotEs gibt eine ganze Reihe von Verkehrsverstößen, die nicht nur mit einer Geldbuße und Punkten in Flensburg, sondern zusätzlich auch mit einem Fahrverbot geahndet werden. Doch während die meisten Autofahrer die Geldstrafe und die Punkte noch zähneknirschend akzeptieren, tut ihnen das Fahrverbot besonders weh. Dies gilt vor allem dann, wenn sie aus beruflichen Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sind. Deshalb sollte die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, geprüft werden. Möglicherweise lässt sich durch den Einspruch das Fahrverbot nämlich umgehen oder zumindest hinausschieben.

►Musterschreiben für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot

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Fahrer
Anschrift

Bußgeldstelle
Anschrift

Ort, Datum

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu Aktenzeichen ____________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bescheid vom ___________ zu Aktenzeichen __________ wird mir zur Last gelegt, _______ (Tatvorwurf wie im Bescheid genannt) ____________________. Der mir vorgeworfene Verstoß soll mit einem Bußgeld über _______ Euro, ___ Punkt/en sowie einem Fahrverbot von ___ Monat/en geahndet werden.

Gegen den Bußgeldbescheid lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein.

Begründung:

__________________ (Erklärung, warum der Tatvorwurf nicht berechtigt ist; wichtig ist eine schlüssige und nachvollziehbare Argumentation, am besten mit Nachweisen wie Fotos oder der Angabe von Zeugen.) ___________________________________.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Was bedeutet ein Fahrverbot eigentlich genau?

Ein Fahrverbot wird entweder durch eine Verwaltungsbehörde oder ein Gericht angeordnet. Die Folge eines Fahrverbots ist, dass der Fahrer im Zeitraum des Verbots kein Kraftfahrzeug bewegen darf. Das Fahrverbot erstreckt sich also nicht nur auf das Auto und das Motorrad, sondern auf sämtliche Kraftfahrzeuge. Dazu gehören auch Mofas, für die keine Fahrerlaubnis notwendig ist. Solange das Fahrverbot gilt, darf der Fahrer somit nur mit dem Fahrrad fahren, zu Fuß gehen oder er muss sich fahren lassen.

Wird ein Fahrverbot verhängt und ist es das erste Mal, hat der Fahrer ab dem Zeitpunkt, ab dem die Entscheidung rechtskräftig ist, vier Monate lang Zeit, um das Fahrverbot anzutreten. Eine Ausnahme gilt dann, wenn ein Gericht das Fahrverbot auferlegt hat. In diesem Fall kann das Gericht den Zeitraum bis zum Beginn des Fahrverbots bestimmen. Im Wiederholungsfall, also wenn der Fahrer schon einmal mit einem Fahrverbot bestraft wurde, muss das Fahrverbot sofort angetreten werden. Ein Fahrverbot kann für einen Zeitraum zwischen einem und drei Monaten verhängt werden. In dieser Zeit bleibt die Fahrerlaubnis bestehen und der Führerschein wird amtlich verwahrt. Nach Ablauf des Fahrverbots wird dem Fahrer sein Führerschein wieder ausgehängt. Er muss seine Fahrerlaubnis also nicht neu beantragen, sondern bekommt seinen bisherigen Führerschein zurück.

Wie kann der Fahrer gegen den Bußgeldbescheid vorgehen?

Hat sich der Fahrer einen Verkehrsverstoß geleistet, kommt einige Zeit später der dazugehörige Bußgeldbescheid mit der Post. Dabei vermerkt der Briefträger in der Postzustellungsurkunde das Datum, an dem das Schreiben zugestellt wurde. Dieses Datum ist deshalb sehr wichtig, weil damit eine zweiwöchige Frist beginnt. Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Akzeptiert der Fahrer die Strafe und bezahlt er die Geldbuße schon früher, wird der Bußgeldbescheid auch schon vor Ablauf der zwei Wochen rechtskräftig. Durch die Zahlung der Geldbuße ist das Bußgeldverfahren nämlich abgeschlossen. Hat der Fahrer die Geldbuße bezahlt oder ist die zweiwöchige Frist abgelaufen, entfaltet der Bußgeldbescheid also Rechtskraft und der Fahrer kann nicht mehr dagegen vorgehen.

Ist der Fahrer mit dem Bußgeldbescheid so nicht einverstanden, muss er innerhalb der zweiwöchigen Frist Einspruch einlegen. Seinen Einspruch muss er an die Bußgeldstelle richten, die den Bescheid erlassen hat. Die Anschrift der Bußgeldstelle steht in der Rechtsmittelbelehrung am Ende des Bescheids. Dort wird auch noch einmal auf die Frist hingewiesen. Eine Begründung ist grundsätzlich nicht notwendig. Für einen wirksamen Einspruch reicht es aus, wenn der Fahrer nur erklärt, dass er gegen den erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch einlegt. Eine schlüssige Begründung kann aber hilfreich sein, um die Bußgeldstelle davon zu überzeugen, ihre Entscheidung zu überdenken.

Übrigens: Der Fahrer kann den gesamten Bußgeldbescheid anfechten oder seinen Einspruch nur auf den Tatbestand beschränken, der das Fahrverbot zur Folge hat. Letzteres macht dann Sinn, wenn der Tatvorwurf in Teilen berechtigt ist und der Fahrer das Fahrverbot unbedingt umgehen will.

Was passiert, wenn der Fahrer Einspruch eingelegt hat?

Zunächst einmal hat der Einspruch zur Folge, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird. Gleichzeitig beginnt mit dem Eingang des Einspruchs das sogenannte Zwischenverfahren. Bei diesem Zwischenverfahren überprüft die Behörde den Tatvorwurf. Dazu kann sie die vorliegenden Informationen zu Rate ziehen und auch neue Ermittlungen anstellen oder Zeugen befragen. Stellt sich heraus, dass der Einspruch berechtigt und begründet ist, kann die Bußgeldstelle das Verfahren einstellen. Dadurch wird der Bußgeldbescheid aufgehoben und sowohl das Bußgeld und die Punkte als auch das Fahrverbot sind vom Tisch. Bleibt die Bußgeldstelle hingegen bei ihrer Entscheidung, leitet sie die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter. Ab jetzt ist nicht mehr die Bußgeldstelle, sondern die Staatsanwaltschaft für die weiteren Abläufe zuständig. Die Staatsanwaltschaft wiederum legt den Fall dem zuständigen Amtsgericht vor. Auch das Amtsgericht prüft die ganze Angelegenheit noch einmal gründlich und fällt dann eine Entscheidung. Diese Entscheidung kann das Strafmaß, das im Bußgeldbescheid festgesetzt wurde, bestätigen. Genauso kann das Gericht milder urteilen, andersherum aber auch eine noch höhere Strafe verhängen.

Welche Gründe kann der Fahrer nennen, um das Fahrverbot zu umgehen?

Wie der Fahrer argumentieren kann, um das Fahrverbot zu umgehen oder zumindest zeitlich hinauszuschieben, hängt immer vom Einzelfall ab. Bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung oder einer Fahrt unter Alkoholeinfluss wird es sicher sehr viel schwerer sein, irgendetwas zu erreichen, als wenn der Fahrer glaubhaft machen kann, dass er tatsächlich ohne böse Absicht eine rote Ampel überfahren hat. Je nach Delikt und Ausgangssituation kann der Fahrer möglicherweise folgende Gründe anführen:

  • Verlust des Arbeitsplatzes und Gefährdung der Existenz: Ist der Fahrer aus beruflichen Gründen unbedingt auf seinen Führerschein angewiesen, kann er versuchen, mit dem drohenden Verlust seines Arbeitsplatzes zu argumentieren. Allerdings wird der Fahrer dann auch glaubhaft aufzeigen müssen, dass es keine Möglichkeit gibt, das Fahrverbot in die Zeit seines Jahresurlaubs zu verlegen. Inzwischen fordern viele Gerichte sogar eine entsprechende Stellungnahme des Arbeitgebers ein, die die Angaben des Fahrers bestätigt.
  • Augenblicksversagen: Kein Verkehrsteilnehmer ist perfekt und jedem kann einmal ein Fehler unterlaufen. Dies ist die Grundlage für das sogenannte Augenblicksversagen. Allerdings ist hier auch Vorsicht geboten, denn der Fahrer muss glaubhaft machen können, dass sein Fehler tatsächlich die Folge von einem unachtsamen Moment war. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass ihn die Teilnahme am Straßenverkehr häufiger überfordert. Ein Augenblicksversagen kann beispielsweise dann vorliegen, wenn der Fahrer ortsunkundig ist und eine Behelfsampel oder ein einzelnes Verkehrsschild übersehen hat.
  • Mietzieheffekt: Die Argumentation mit dem sogenannten Mietzieheffekt basiert auf einem ähnlichen Prinzip wie das Augenblicksversagen. Der Mietzieheffekt kann beispielsweise dann zustande kommen, wenn der Fahrer an einer roten Ampel wartet. Die Ampeln für die Fahrspuren neben ihm schalten auf Grün und die anderen Autos fahren los. Reflexartig fährt der Fahrer ebenfalls an, obwohl seine Ampel noch auf Rot steht.
  • Bescheid in Frage stellen: Denkbar ist natürlich auch, dass der Fahrer den gesamten Bescheid in Frage stellt, beispielsweise weil er die Messung für fehlerhaft hält, einen technischen Defekt der Messinstrumente vermutet oder die Situation komplett anders sieht als die Bußgeldstelle.

Grundsätzlich braucht der Fahrer keinen Anwalt, wenn er gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen möchte. Von einem juristischen Laien wird nicht erwartet, dass er ein perfekt formuliertes Schreiben einreicht. Zudem ist die Bußgeldstelle dazu verpflichtet, jeden Einspruch zu prüfen. Allerdings zeigt die Praxis, dass es ohne die Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht nur selten gelingt, sein Ziel zu erreichen. Gerade wenn es um ein Fahrverbot geht, sollte sich der Fahrer deshalb zumindest juristisch beraten lassen.

Lohnt es sich, Einspruch gegen ein Fahrverbot einzulegen?

Liegt nur ein geringfügiger Verstoß vor, der mit einem Verwarnungsgeld oder einem überschaubaren Bußgeld geahndet wird, ist es in den meisten Fällen schlauer, die Strafe zu akzeptieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Ordnungsamt oder die Bußgeldstelle das Verfahren einstellt, ist gering und die Kosten, die durch ein Gerichtsverfahren hinzukommen, stehen oft in keinem Verhältnis zur ursprünglichen Strafe. Sieht der Bußgeldbescheid hingegen ein Fahrverbot vor, sollte der Fahrer prüfen, ob ihm ein Einspruch weiterhelfen kann. Der Einspruch selbst kostet nichts und kann schlimmstenfalls auch wieder zurückgezogen werden. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, fallen allerdings recht hohe Gerichtskosten an, die der Fahrer unter Umständen übernehmen muss. Trotzdem kann sich der Einspruch letztlich lohnen. Anders als die Bußgeldstelle, die an den Bußgeldkatalog gebunden ist, hat das Gericht nämlich einen Ermessensspielraum. Der Richter kann also eine Strafe verhängen, die vom Bußgeldkatalog abweicht. Im Fall eines Fahrverbots kann er beispielsweise eine deutliche höhere Geldstrafe als Ersatz für das Fahrverbot anordnen, wenn er der Meinung ist, dass die Geldstrafe dem Fahrer Lehre genug ist. Bleibt der Richter bei dem Fahrverbot, kann er die Frist, bis das Verbot angetreten werden muss, verlängern. So hat der Fahrer die Möglichkeit, die Strafe in einen Monat zu verschieben, in dem er beispielsweise Urlaub hat und auf sein Auto verzichten kann. Wurde der Fahrer geblitzt, kann er durch das Gerichtsverfahren möglicherweise erreichen, dass aufgrund einer technischen Unstimmigkeit eine höhere Toleranz abgezogen wird. Sinkt dadurch die ermittelte Geschwindigkeitsüberschreitung unter den Grenzwert, entfällt das Fahrverbot. Letztlich gewinnt der Fahrer aber allein schon durch den Einspruch als solches Zeit, denn es können Monate vergehen, bis es zu der Gerichtsverhandlung kommt. Die Strafe wird dann erst fällig, wenn das Urteil vorliegt.