Einspruch Führerscheinentzug

fuehrerscheinentzugHält sich ein Fahrer nicht an die Verkehrsregeln, muss er mit einer Geldbuße rechnen. Mitunter kommen noch Punkte in Flensburg dazu. Bei schwerwiegenderen Verstößen droht außerdem ein vorübergehendes Fahrverbot. Verhält sich der Fahrer aber grob fahrlässig, setzt er damit seinen Führerschein aufs Spiel. Alkohol oder Drogen, Fahrerflucht, wiederholtes Rasen und Drängeln oder Straftaten sind Gründe, die den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen können. Wird der Führerscheinentzug angeordnet, sitzt der Schock meist tief. Doch durch einen Einspruch lässt sich unter Umständen zumindest noch ein bisschen was retten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug?

Leistet sich ein Fahrer einen Verkehrsverstoß, kommt er in sehr vielen Fällen mit einem Bußgeld und eventuell dem einen oder anderen Punkt in Flensburg davon. Bei schwerwiegenderen Verstößen kann aber auch ein Fahrverbot angeordnet werden. Hat der Fahrer richtig Mist gebaut, droht sogar der Führerscheinentzug. Auf den ersten Blick sind die Konsequenzen zwar ähnlich, denn in beiden Fällen muss der Fahrer sein Auto stehen lassen. Allerdings gibt es einige entscheidende Unterschiede zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis:

. Fahrverbot Führerscheinentzug
wird angeordnet durch eine Verwaltungsbehörde oder ein Gericht eine Verwaltungsbehörde oder ein Gericht
umfasst alle Kraftfahrzeuge alle Kraftfahrzeuge; unter bestimmten Umständen können einzelne Kraftfahrzeugarten ausgenommen sein
kann verhängt werden für 1 bis 3 Monate auf unbestimmte Zeit; die Sperrfrist beträgt im Regelfall 6 Monate bis 5 Jahre
beginnt, sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, innerhalb von 4 Monaten, im Wiederholungsfall sofort sofort
Die Fahrerlaubnis bleibt gültig. erlischt.
Der Führerschein wird amtlich verwahrt. Nach Ablauf erhält der Fahrer seinen Führerschein zurück, eine Neubeantragung ist nicht notwendig. wird eingezogen. Nach Ablauf muss der Fahrer die Fahrerlaubnis neu beantragen.

 

Wann wird ein Führerscheinentzug angeordnet?

Grundsätzlich erhält ein Autofahrer, der die theoretische und die praktische Führerscheinprüfung erfolgreich gemeistert hat, seine Fahrerlaubnis unbefristet und auf Lebenszeit. Kommt eine Verwaltungsbehörde oder ein Gericht aber zu der Auffassung, dass der Fahrer nicht fähig oder nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dabei kann ein Führerscheinentzug dann die Folge sein, wenn der Fahrer

  • betrunken gefahren ist oder mit Drogen erwischt wurde.
  • einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß wie beispielsweise eine Fahrerflucht begangen hat.
  • unter einer schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Krankheit leidet.
  • eine Straftat im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug begangen hat.
  • 8 oder mehr Punkte auf seinem Konto in Flensburg hat.

Der Führerscheinentzug ist letztlich die höchste Strafe, die der Bußgeldkatalog vorsieht. Eine Geldbuße kann bezahlt werden, Punkte in Flensburg sind irgendwann wieder gelöscht. Ein Fahrverbot kann zwar wehtun, ist aber nur vorübergehend. Der Führerscheinentzug hingegen hat weitreichende Konsequenzen, denn der Fahrer wird nicht nur für längere Zeit zum Fußgänger. Stattdessen muss er auch bestimmte Auflagen erfüllen, um wieder eine Fahrerlaubnis zu bekommen. Daher muss sich der Fahrer prinzipiell schon ein ordentliches Fehlverhalten geleistet haben, wenn die zuständige Stelle einen Führerscheinentzug für angemessen hält.

Bekommt der Fahrer seinen Führerschein irgendwann wieder?

Ist die Entscheidung über den Führerscheinentzug rechtskräftig, wird der Führerschein eingezogen und die Fahrerlaubnis erlischt. Gleichzeitig wird eine bestimmte Sperrfrist festgelegt. Im Regelfall beläuft sich diese Sperrfrist auf einen Zeitraum zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Während der Sperrfrist darf die Verwaltungsbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Hat der Fahrer in den vergangenen Jahren schon einmal eine Sperre auferlegt bekommt, erhöht sich die Mindestdauer der Sperrfrist auf ein Jahr. Wird die Annahme zugrunde gelegt, dass der Fahrer dauerhaft eine Gefährdung bleibt, kann ihm sogar eine lebenslange Sperre auferlegt werden. Andersherum kann der Fahrer eine Verkürzung seiner Sperrfrist erreichen, wenn er glaubhaft machen kann, dass er geeignet und fähig ist, als Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilzunehmen.

Neigt sich die Sperrfrist allmählich dem Ende zu, kann der Fahrer eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Dabei sollte er seinen Antrag gut drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Außerdem sollte er sich frühzeitig erkundigen, welche Unterlagen er zusammen mit seinem Antrag einreichen muss. Die Verwaltungsbehörde prüft daraufhin, ob die Gründe, die seinerzeit zu dem Führerscheinentzug geführt haben, inzwischen nicht mehr vorliegen. Hat die Behörde keine Bedenken, wird sie den Antrag bewilligen und der Fahrer bekommt wieder einen Führerschein. Hat die Behörde Zweifel an der Eignung, kann sie die Bewilligung einer neuen Fahrerlaubnis an bestimmte Auflagen knüpfen. Dies kann beispielsweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, oder die Wiederholung der Fahrprüfung sein. Kommt die Behörde aber zu dem Ergebnis, dass die Gründe für den Führerscheinentzug noch immer nicht weggefallen sind und der Fahrer nach wie vor ungeeignet ist, kann sie eine neue Sperrfrist anordnen. Dann ist die erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis erst einmal auf Eis gelegt.

Führerscheinentzug – Lohnt es sich, Einspruch einzulegen?

Eine pauschale Aussage dazu, ob und wann es sich lohnt, gegen einen Führerscheinentzug Einspruch einzulegen, ist nicht möglich. Dies hängt nämlich immer vom Einzelfall ab. Grundsätzlich kann der Fahrer innerhalb von zwei Wochen, nachdem der den Bescheid mit der Ankündigung des Führerscheinentzugs bekommen hat, Einspruch einlegen. Wenn der Fahrer nicht wirklich gute und plausible Gründe dafür vorbringen kann, dass die Strafe nicht berechtigt ist, wird die Bußgeldstelle den Einspruch aber zurückweisen. Dies wird in den meisten Fällen so sein. Im nächsten Schritt werden die Akten samt Einspruch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Auch die Staatsanwaltschaft prüft den Sachverhalt und hat die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen. Im Regelfall wird der Vorgang aber an das zuständige Amtsgericht übergeben. Hier fällt dann die endgültige Entscheidung. Ein Vorteil für den Fahrer liegt darin, dass der Richter einen deutlich größeren Ermessensspielraum hat als die Bußgeldstelle. Die Bußgeldstelle ist nämlich an die Vorgaben aus dem Bußgeldkatalog gebunden. Der Richter kann freier über das Strafmaß entscheiden.

Das Ziel von einem Einspruch wird in erster Linie darin liegen, das Strafmaß zu senken. Bei einem Fahrverbot kann eine gekonnte Argumentation dazu führen, dass der Richter vom Fahrverbot absieht und stattdessen eine höhere Geldstrafe ansetzt. Oder dass er zumindest damit einverstanden ist, das Fahrverbot zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten. Bei einem Führerscheinentzug ist das nicht möglich. Hat der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit dem Führerscheinentzug geahndet wird, wird er diese Strafe akzeptieren müssen. Dies gilt auch dann, wenn er auf seinen Führerschein angewiesen ist und ohne Fahrerlaubnis womöglich seinen Job verliert. Kann er aber glaubhaft machen, dass er seinen Fehler einsieht und aufrichtig bereut, kann er erreichen, dass der Richter eine nur verhältnismäßig kurze Sperrfrist auferlegt. Denkbar ist auch, dass der Richter anordnet, dass die Fahrerlaubnis später ohne Auflagen wie eine MPU oder eine Fahrprüfung erteilt wird. Mit viel Glück erlaubt der Richter sogar die Nutzung bestimmter Kraftfahrzeugarten zu beruflichen Zwecken.

Die Kehrseite bei einem Einspruch und einem Gerichtsverfahren ist, dass nicht nur hohe Kosten entstehen, sondern dass das ganze Verfahren mehrere Monate lang dauert. Der Führerschein wird jedoch oft sofort eingezogen. Spätestens wenn der Brief der Führerscheinstelle im Briefkasten liegt, darf der Führerschein nicht mehr verwendet werden. Und solange der Richter nicht entschieden hat, ist der Führerschein weg. Deshalb sollte sich der Fahrer umgehend an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Der Anwalt kann abschätzen, ob es Sinn macht, Einspruch einzulegen und dadurch ein Verfahren einzuleiten, das die ganze Sache noch um Monate verlängert. Oder ob es nicht besser ist, die Strafe zu akzeptieren. Spricht sich der Jurist für ein Gerichtsverfahren aus, wird er das sogenannte einstweilige Rechtsschutzverfahren einleiten. Dieses Verfahren bringt zwei Pulspunkte mit sich: Zum einen kann der Fahrer seinen Führerschein behalten, bis eine Entscheidung vorliegt. Zum anderen wird die Angelegenheit beschleunigt, also schneller über den Führerscheinentzug entschieden.

Kann der Fahrer selbst Einspruch einlegen?

Der Fahrer kann grundsätzlich selbst gegen den angeordneten Führerscheinentzug vorgehen. Legt er Einspruch gegen die Entscheidung ein, muss die Bußgeldstelle den Vorgang noch einmal prüfen. Bleibt sie bei ihrer Ansicht, wird es in aller Regel auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen. Auch vor Gericht braucht der Fahrer keinen Anwalt, sondern kann sich selbst verteidigen. Die Praxis zeigt aber, dass es ohne juristischen Beistand kaum gelingen wird, etwas zu erreichen. Ganz im Gegenteil kann sich der Fahrer durch eine ungeschickte Argumentation sogar noch tiefer in die Nesseln setzen. Steht der Führerschein auf dem Spiel, sollte der Fahrer deshalb besser nicht experimentieren, sondern sich umgehend juristische Hilfe holen.