Einspruch gegen Bescheid

Bescheid, VerwaltungsaktHast Du einen Bescheid erhalten, mit dem Du nicht einverstanden bist, steht Dir in den meisten Fällen als Rechtsbehelf der Widerspruch zur Verfügung. Möchtest Du erreichen, dass die Entscheidung geändert oder zurückgenommen wird, kannst Du also Widerspruch einlegen. Worauf Du dabei aber achten musst, erfährst Du im Folgenden.

►Mustervorlage: Einspruch gegen Bescheid

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Name
Anschrift

Zuständige Behörde
Anschrift

Ort, das Datum

Widerspruch gegen den Bescheid vom _____________
Geschäftszeichen/Aktenzeichen ___________________________

Sehr geehrte Damen und Herren, am ___________ ist mir der oben genannte Bescheid zugegangen.

Mit der darin getroffenen Entscheidung bin ich jedoch aus folgenden Gründen nicht einverstanden: _________ (Erkläre hier, warum die Entscheidung aus Deiner Sicht nicht richtig ist. Bleibe dabei aber unbedingt sachlich! Kannst Du Deine Argumente mit Belegen untermauern, z.B. Kontoauszüge, vorhergehende Schreiben, Fotos, Zeugen usw., weise darauf hin und lege Kopien davon bei.) __________________

Ich lege daher Widerspruch gegen den Bescheid ein und bitte um eine erneute Prüfung der Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

 

Was es mit dem Einspruchsverfahren auf sich hat

Hat eine Behörde eine Entscheidung getroffen, ergeht hierzu ein entsprechender Bescheid. Dabei handelt es sich bei der Entscheidung und dem dazugehörigen Bescheid um einen sogenannten Verwaltungsakt.
Gegen einen Verwaltungsakt kannst Du in den meisten Fällen Widerspruch einlegen. Manchmal ist anstelle eines Widerspruchs aber der Einspruch der zulässige Rechtsbehelf. Dies ist unter anderem der Fall, wenn es bei dem Verwaltungsakt um Abgaben geht. Welcher Rechtsbehelf Dir zur Verfügung steht, kannst Du der sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen. Diese findest Du am Ende des Bescheids und dort steht, wie und innerhalb welcher Frist Du gegen den Bescheid vorgehen kannst.

Das Widerspruchsverfahren wird auch Vorverfahren genannt. Die Absicht dahinter ist, auf diese Weise teure und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Steht in der Rechtsbehelfsbelehrung, dass Du dem Bescheid widersprechen kannst, musst Du deshalb auch zunächst Widerspruch einlegen. Erst wenn Dein Widerspruch nicht erfolgreich war, kannst Du vor Gericht ziehen. Es gibt zwar Angelegenheiten, bei denen das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde. Dann steht in dem Bescheid, dass Du Klage erheben musst, wenn Du gegen die Entscheidung vorgehen willst. Gegen die meisten Bescheide ist jedoch der Widerspruch zulässig.

 

Wie Du gegen einen Bescheid Einspruch erheben kannst

Möchtest Du gegen einen Bescheid vorgehen, hast Du zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist, Deinen Widerspruch zur Niederschrift zu erklären. Zur Niederschrift bedeutet, dass Du die Behörde aufsuchst und Deinen Widerspruch dort mündlich zu Protokoll gibst. Ein Mitarbeiter der Behörde schreibt Deinen Widerspruch auf und Du bestätigst die Niederschrift durch Deine Unterschrift. Die zweite Möglichkeit besteht darin, schriftlich Widerspruch einzulegen. Hierfür reicht ein normaler Brief aus. An wen Du Deinen Widerspruch richten musst, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Meist musst Du bei der Behörde Widerspruch einlegen, die den Bescheid erlassen hat. Manchmal kann aber auch eine fachlich übergeordnete Behörde zuständig sein. Dein Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Deinen Namen und Deine Anschrift
  • die Anschrift der Behörde, an die sich Dein Schreiben richtet
  • das Akten- oder Geschäftszeichen und das Datum des Bescheids
  • Deine Erklärung, dass Du Widerspruch einlegst
  • Deine Begründung, warum Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist
  • Deine Unterschrift

Übrigens: Grundsätzlich bist Du nicht dazu verpflichtet, Deinen Widerspruch zu begründen. Auch wenn Du keine Gründe nennst, muss die Behörde die Angelegenheit noch einmal prüfen. Da sie in diesem Fall nur nach Aktenlage entscheiden kann, wird sie aber vermutlich zu keinem anderen Ergebnis kommen. Deshalb solltest Du nicht darauf verzichten, Deinen Widerspruch zu begründen. In Deiner Begründung kannst Du übrigens auch Sachverhalte angeben, die bisher nicht berücksichtigt wurden oder der Behörde noch nicht bekannt sind. Wird die Zeit knapp, kannst Du zunächst auch nur fristwahrend Widerspruch einlegen. Das heißt, Du kannst Deinen Widerspruch erklären und in dem Schreiben angeben, dass Du die Begründung nachreichen wirst. Anders als der Widerspruch als solches muss Deine Begründung dann nicht innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Behörde eingehen.

 

Welche Frist Du bei Deinem Einspruch beachten musst

Welche Frist Du bei Deinem Widerspruch einhalten musst, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid. In den meisten Fällen beträgt die Widerspruchsfrist aber einen Monat. Dein Widerspruch muss also innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe des Bescheids bei der Behörde eingegangen sein. Du solltest auch wirklich darauf achten, dass Dein Widerspruch rechtzeitig bei der Behörde vorliegt. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid nämlich bestandskräftig. Danach kannst Du, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, nicht mehr gegen den Bescheid vorgehen. Ratsam ist, Deinen Widerspruch so bei der Behörde einzureichen, dass Du einen Beleg hast. Verschickst Du Dein Schreiben per Post, solltest Du daher den Versand per Einschreiben wählen. Gibst Du Dein Widerspruchsschreiben persönlich ab, lass Dir den Empfang bestätigen.

 

Wie es nach Deinem Einspruch weitergeht

Ist Dein Schreiben bei der Behörde eingegangen, wird zunächst geprüft, ob Du form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt hast. Falls nicht, wird die Behörde Deinen Widerspruch aus diesem Grund zurückweisen. Hat alles seine Richtigkeit, wird die Behörde ihre Entscheidung erneut prüfen. Die Gründe, die Du in Deinem Widerspruch genannt hast, werden dabei natürlich berücksichtigt. Die Prüfung kann dann zu drei Entscheidungen führen:

1.) Die Behörde gibt Dir Recht. Hält die Behörde Deinen Widerspruch für berechtigt und stimmt sie Dir in allen Punkten zu, kann sie den Bescheid zu Deinen Gunsten ändern oder auch komplett aufheben. In diesem Fall wird davon gesprochen, dass Deinem Widerspruch abgeholfen wird. Du erhältst daraufhin einen Abhilfebescheid.

2.) Die Behörde gibt Dir teilweise Recht. Hält die Behörde Deinen Widerspruch zwar für begründet, gibt Dir aber nur teilweise Recht, wird Deinem Widerspruch teilweise abgeholfen. Diese Entscheidung teilt Dir die Behörde in einem Teilabhilfebescheid mit.

3.) Die Behörde weist Deinen Widerspruch zurück. Bleibt die Behörde bei Ihrer ursprünglichen Entscheidung, leitet sie Deinen Widerspruch an die zuständige Widerspruchsbehörde weiter. Diese erlässt dann einen Widerspruchsbescheid. Darin steht, warum Deinem Widerspruch nicht abgeholfen werden konnte. Auch der Widerspruchsbescheid enthält wieder eine Rechtsbehelfsbelehrung. Daraus kannst Du entnehmen, wie Du gegen diese Entscheidung vorgehen kannst. In aller Regel kannst Du gegen einen Widerspruchsbescheid innerhalb von einem Monat vor Gericht klagen.