Einspruch Verspätungszuschlag
Wird die Steuererklärung gar nicht oder zu spät eingereicht, hat das Finanzamt die Möglichkeit, einen sogenannten Verspätungszuschlag festzusetzen. Andersherum hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, sich durch einen Einspruch gegen den erhobenen Verspätungszuschlag zu wehren.